Bewahrer der biologischen Vielfalt

19451960198020002020

Eine EU-Ministerratsresolution gibt Anlaß zur Hoffnung auf ein Umdenken bezüglich der Rechte der indigenen Völker.

19451960198020002020

Eine EU-Ministerratsresolution gibt Anlaß zur Hoffnung auf ein Umdenken bezüglich der Rechte der indigenen Völker.

Werbung
Werbung
Werbung

Im Rahmen der "Konferenz über Umwelt und Entwicklung" 1992 in Rio de Janeiro sollten globale Strategien zum Schutz der Umwelt entwickelt werden. Im Anschluß daran entstand die "Konvention über die biologische Vielfalt". Ihr allgemeines Ziel ist, die genetische Vielfalt der Arten und die komplexen Formen ihrer gegenseitigen Vernetzung in den verschiedenen Ökozonen der Welt zu erhalten. Mittlerweile haben bereits 172 Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert.

Doch gleichzeitig ist die Konvention auch ein Bestandteil des Nord-Süd-Konflikts geworden: Die Staaten des Nordens und die transnationalen pharmazeutischen Konzerne sind an marktwirtschaftlich orientierten Nutzungsmöglichkeiten interessiert. Die Staaten des Südens, die im Ausland oft hoch verschuldet sind, versuchen ebenfalls mit der Artenvielfalt auf ihren Territorien Geschäfte zu machen.

Oft wird darauf vergessen, daß die weltweit wichtigsten Kulturpflanzen von traditionell lebenden indigenen Völkern gezüchtet wurden: Man denke nur an Mais, Kartoffel, Tomaten, Reis oder Baumwolle. Bis heute konnten diese vielen Völker, die die koloniale Gewalt überlebt haben, auch den größten genetischen Reichtum und die vielfältigen Bodenschätze in ihren Territorien erhalten. In den letzten Jahren jedoch häufen sich Fälle von "Biopiraterie": Indigenen Völkern wird ihr Wissen gestohlen und dann von transnationalen Konzernen in Form von Patenten weltweit vermarktet. COICA, die Koordinationsplattform der indigenen Völker des Amazonasraums, beklagt etwa die Patentierung der für sie heiligen Pflanze Ayahuasca: "Sie ist ein wichtiger Bestandteil bei religiösen Zeremonien und dient der Heilung unserer Leute. Ihr Gebrauch für kommerzielle Zwecke ist eine unglaubliche Beleidigung für mehr als 400 Völker, die das Amazonasbecken bewohnen." Besagtes US-Pflanzenpatent 5.751 wurde auf eine Mitarbeiterin der "International Plant Medicine Corporation" ausgestellt. Patentierungen erstrecken sich inzwischen sogar auf menschliche Gene und auch auf Basisnahrungsmittel wie den indischen Basmatireis oder die aus den Anden stammende Quinoa - ein verantwortungsloses Vorgehen, weil damit die Nahrungsmittelversorgung der ohnehin ärmsten Länder gefährdet wird. Luis Oscar Mamini aus Bolivien meint: "Die Quinoa wurde durch Jahrtausende von den Andenbauern entwickelt, und sie wurde nicht von den amerikanischen Forschern erfunden. Durch dieses Patent wird unsere Integrität verletzt!"

Gegenwärtig hat sich bereits ein weltweites Netz indigener Organisationen gebildet, das zum Thema der biologischen und kulturellen Vielfalt und der "intellektuellen Eigentumsrechte" an ihrem traditionellen Wissen arbeitet. Dabei treffen zwei völlig verschiedene Weltsichten aufeinander: für die indigenen Völker ist ihr Wissen oft heilig, und unterliegt vielen Tabus, damit die Harmonie mit der Umwelt und dem Schöpferwesen erhalten bleibt. Für die Staaten des Nordens hingegen erscheint nur der individuelle Profit wichtig. Dieses Denken spiegelt sich stark in den sogenannten "Trade Related Intellectual Property Rights" (TRIPS) wider. Dabei handelt es sich um von der Welthandelsorganisation im Rahmen des GATT vorgeschriebene Patentierungsrichtlinien.

Alicia Canaviri, eine Aymarafrau aus Bolivien, erklärt: "Für uns ist die Erde unsere Mutter - die Pachamama -, und deshalb können wir sie weder ausbeuten noch mit ihr handeln. Im Gegenteil, wir haben große Hochachtung und Respekt vor ihr. Wir versuchen, sie nicht in ihrer Integrität zu verletzen und wollen das Gleichgewicht erhalten, das zwischen uns allen existieren muß."

Eine besondere Rolle kommt den indigenen Frauen bei der Weitergabe des traditionellen Wissens zu. Vandana Shiva, eine bekannte indische Physikerin, die für Umwelt und die Rechte der indigenen Völker kämpft, ist überzeugt: "Wenn indigenes Wissen bis heute überlebt hat, dann nur deshalb, weil die Frauen Ausgestoßene des industriellen Systems waren. Als die Männer gezwungen wurden, auf den Plantagen zu arbeiten, blieben die Frauen zu Hause und bauten weiterhin die traditionellen Produkte an. Wenn nun das Wissen um die biologische Vielfalt überlebt hat, dann nur deshalb, weil es genug Frauen gab, die das Wissen tradierten und ihre Weisheit behielten. Daran können wir auch erkennen, daß die Biopiraterie nicht nur bedeutet, daß die Reichsten die Ärmsten bestehlen. Es ist so, daß die reichsten Männer die ärmsten Frauen bestehlen. Und diese Frauen sind die Reichsten in bezug auf das Wissen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt."

Obwohl international bereits eine relativ große Palette an Menschenrechtsinstrumenten zum Schutz der indigenen Völker existiert, ist bisher wenig davon in die Praxis umgesetzt worden. Noch immer sind Meldungen von Ethnozid und Genozid, Verletzung der Menschenrechte der indigenen Völker und die Beschlagnahmung ihrer traditionellen Territorien durch Regierungen oder Konzerne an der Tagesordnung. Und das, obwohl wir uns gegenwärtig in der von der UN ausgerufenen "Internationalen Dekade der indigenen Völker"(1993-2003) befinden.

Gerade das dürfte auch ein ausschlaggebender Punkt für die vom EU-Entwicklungsministerrat erfreulicherweise angenommene Resolution gewesen sein. Am 30. November 1998 hat sich die EU erstmals gemeinsam zur Stärkung der indigenen Völker entschlossen (siehe Kasten "Zitiert"). Nachdem für lange Zeit die Existenz indigener Völker von den meisten Mitgliedsstaaten der EU quasi ignoriert worden ist, könnte nun mit der Unterzeichnung dieses Dokuments die Ära einer neuen Politik beginnen: 1492 "entdeckte" Kolumbus die Neue Welt, und die Folgen des kolonialen Herrschaftssystems waren für viele der ortsansässigen Bevölkerungen Völkermord und Versklavung oder die totale Ausrottung. Jetzt, 506 Jahre später, hat die EU erstmals anerkannt, daß die indigenen Völker eine wichtige Rolle für den ganzen Planeten besitzen und ihre Beteiligung an den verschiedenen Demokratien gestärkt werden soll.

Das Recht der indigenen Völker auf selbstbestimmte Entwicklung soll so einen Eingang in die EU-Entwicklungszusammenarbeit finden. Obwohl diese Ministerratsresolution den EU-Mitgliedsstaaten nicht besonders viele konkrete Handlungsschritte vorschreibt, ist sie doch sehr zu begrüßen, da sie ein erstes offizielles Umdenken aufzeigt. Es bleibt zu hoffen, daß die Umsetzung in der Entwicklungszusammenarbeitspolitik sinngetreu erfolgen wird. Dann würde endlich anerkannt, daß die kulturelle und ethnische Vielfalt einen großen Beitrag zur ökologischen Vielfalt des Planeten liefert - und somit zum Wohlergehen von uns allen.

Die Autorin ist Sozialanthropologin und Mitarbeiterin der Gesellschaft für bedrohte Völker.

Zitiert Indigene Kulturen stellen ein Erbe vielfältigen Wissens und vielfältiger Ideen dar, welche eine potentielle Ressource für den gesamten Planeten bedeuten. Daraus folgend erkennt der Rat die Bedeutung an, die die indigenen Völker der Bestärkung ihrer "Selbstentwicklung" beimessen. Das bedeutet, der Bestimmung ihrer eigenen sozialen, ökonomischen, und kulturellen Entwicklung und ihrer eigenen kulturellen Identitäten. Dieser Ansatz erkennt auch ihre eigenen, vielfältigen Konzepte von Entwicklung an und versichert, daß sie ganz und frei an diesem Entwicklungsprozeß teilnehmen sollen. Es ist auch sehr wichtig, auf den jeweiligen Landeskontext, in dem die indigenen Völker leben, Rücksicht zu nehmen, und zur vollen Beteiligung der indigenen Völker an den demokratischen Prozessen in den jeweiligen Staaten zu ermutigen. [...]

Artikel 2 der Resolution über die indigenen Völker, vom EU-Entwicklungsministerrat am 30. November 1998 angenommen.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung