Bilder aus der Privatsphäre

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Nicht nur diverse Interviews zum dritten Jahrestag ihrer Befreiung halten Natascha Kampusch in der öffentlichen Aufmerksamkeit, auch wenn die Debatte rund um Ermittlungspannen rund um den Entführungsfall Priklopil ein wenig abgeebbt ist. Denn ein oberstgerichtliches Urteil gibt Kampusch nachträglich recht.

Die Causa handelt von Fotos von Kampusch, die das Wiener Gratistagblatt Heute veröffentlicht hatte, und die Kampusch in einer Disco in den Armen eines jungen Mannes zeigten. Kampusch klagte das Blatt wegen Verletzung der Privatsphäre, das Wiener Landesgericht gab ihr recht und sprach eine Entschädigung zu. Doch Heute berief und das Oberlandesgericht erkannte – zur allgemeinen Überraschung –, dass die Bilder und die dazugestellten Behauptungen keine Verletzung der Privatsphäre seien. Für Kampusch war hier der österreichische Rechtsweg zu Ende. Doch die Generalprokuratur wurde „zur Wahrung des Gesetzes“ aktiv und berief gegen das Urteil.

Der Oberste Gerichtshof stellte nun aber fest, dass das Oberlandesgericht falsch entschieden habe. Dieses Urteil nutzt Kampusch allerdings nur ideell, denn das Oberste Gericht kann in diesem Fall ein Urteil nur gegen den Beklagten (hier also: Heute) aufheben. (Das Blatt und Kampusch hatten sich überdies längst außergerichtlich geeinigt.)

Abgesehen davon, dass Kampusch zumindest in der Sache Recht bekommen hat, zeigt der Fall, wie wenig vorhersehbar Gerichte in Fragen des Persönlichkeitsschutzes agieren können.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat dieser Tage einen Entwurf für eine Verschärfung des Mediengesetzes in Bezug auf den Opferschutz veröffentlicht. Denn die Causen rund um Kampusch oder auch Josef F. lassen eine Verschärfung, zumindest aber eine Präzisierung des Opferschutzes dringlich erscheinen. Insbesondere auch, weil es – seit dem Ende des Presserates im Jahr 2001 – nach wie vor keine Selbstkontroll-Institution der Medien gibt.

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