Bitteres zum Jahreswechsel

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Zeiten der Unsicherheit lassen sich oftmals am Umgang mit der Pressefreiheit festmachen. Das ist kein erfreulicher Befund. Insbesondere wenn es sich um Entwicklungen in Demokratien - oder müsste man schon sagen: sogenannten Demokratien - handelt, sind Gängelungen der Medien und entsprechende Gesetzgebung ein Alarmzeichen erster Ordnung.

Was dieser Tage da im Nachbarland Ungarn vor sich geht, fällt nicht nur unter dieses Szenario, sondern gibt zu allerhöchster Besorgnis Anlass.

Die öffentlich-rechtlichen Nachrichtenredaktionen werden weitgehend aufgelöst und nunmehr zentral von einer staatlichen Stelle bedient. Öffentlich-rechtliches Radio, Fernsehen und die ungarische Nachrichtenagentur - das alles soll auf einer einzigen News-Quelle fußen: Selbstredend, dass solches dem Geist, aber, wie unzählige Kritiker längst monieren, auch dem Buchstaben der Menschenrechte und der darin enthaltenen Pressefreiheit widerspricht.

Dazu kommt eine übermächtige Medienbehörde, welche Verstöße gegen die Mediengesetze mit exorbitant hohen, im allgemeinen für Medien existenzbedrohenden Strafzahlungen belegt.

All diese Bestimmungen wurden am 20. Dezember von der ungarischen Parlamentsmehrheit in der Verfassung des Landes verankert. - Man weiß, dass solche Vorgänge ein untrügliches Schwächezeichen einer Gesellschaft darstellen, im Fall Ungarns weisen viele Stimmen auf prekäre Parallelen zur Pressegängelung in der KP-Zeit hin. Ein Treppenwitz der Geschichte: totalitäre und prätotalitäre Systeme gleichen sich einander an - auch mit gleichlautenden Argumenten: Da geht es angeblich um Jugendschutz oder um Heimatschutz oder um Staatsschutz: Eine stabile Gesellschaft braucht so viel Schutz keineswegs. Labile Verhältnisse aber sind genau durch derartige Vorgänge gekennzeichnet.

Das Schlimme daran ist - und das gilt erst recht für Ungarn: Wer solche Geister gerufen hat, wird sie so schnell nicht wieder los.

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