Comic-Bilder auf Facebook

Werbung
Werbung
Werbung

Unzählige Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook haben sich von einem Trend anstecken lassen, ein Comic-Bild statt ihrem Profilfoto zu veröffentlichen. Wer damit angefangen hat und vor allem warum, lässt sich nicht mehr so leicht nachvollziehen und dürfte die meisten auch gar nicht interessieren. Dabei sein ist alles.

Plötzlich tauchte aber die Frage auf, ob diese Verwendung von Comic-Bildern denn überhaupt erlaubt sei. Die Warnung, ein Anwalt wolle Nutzer verklagen, die ein Comic-Bild verwenden, machte die Runde.

Tatsächlich sind Klagen zumindest theoretisch denkbar: Denn die Veröffentlichung auch nur eines Comic-Bildes ohne entsprechende Zustimmung des Urhebers ist rechtswidrig. Der Urheber könnte Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Entgelt und Schadenersatz und die erheblichen Kosten für die gerichtliche Durchsetzung verlangen. Ein teurer Spaß.

Der Nutzer kann im Ernstfall wenig dagegen halten: Unwissenheit, juristisch gesprochen "Gutgläubigkeit", hilft jedenfalls nichts, obwohl die mangelnde Kenntnis von allgemeinen Grundsätzen des Urheberrechts gerade bei Internet-Nutzern weit verbreitet ist. Daran zeigt sich aber auch, dass das Urheberrechtsgesetz wenig differenzierte Antworten für solche Massenphänomene der digitalen Nutzung bereithält. Immerhin ziehen die Nutzer ja keinerlei ökonomischen Gewinn aus der Veröffentlichung.

Allerdings ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass es zu Klagen kommt, weil die Verfolgung für Urheber einen enormen Aufwand bedeuten würde, der in keinem Verhältnis zu ihrem Ertrag stehen würde. Das Entgelt würde sich ja auf eine überschaubare Höhe beschränken. Und schließlich erzielt jede Veröffentlichung einen für Urheber durchaus erstrebenswerten Werbeeffekt, der sie zur Großzügigkeit gegenüber den unrechtmäßigen Nutzern anregen könnte.

* Der Autorin ist Medienanwältin und vertritt u. a. den "Standard"

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung