Dauer-Baustelle: Kinderbetreuungsgeld

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Vom "Papa-Monat" will Staatssekretärin Marek nicht gerne sprechen, denn mit diesem Begriff sei ein klares Modell gemeint: ein Monat Freistellung mit Gehaltsfortzahlung, von der SPÖ präferiert. Sie will lieber zunächst von Väterbeteiligung nach der Geburt eines Kindes sprechen, bevor das Modell Form annimmt. Man dürfe die Unternehmen nicht überfordern, weil damit der Druck auf Väter, diese Zeit nicht zu beanspruchen, steigen würde, sagt sie im FURCHE-Interview. Ein möglicher Vorschlag: Wenn Väter die vorhandenen Pflegefreistellungsansprüche konsumieren, schenkt ihnen der Staat eine Woche oder zwei zusätzlich.

Väterbeteiligung und einkommensabhängiges Kindergeld werden als Paket verhandelt und sollten beide 2010 in Kraft treten. Marek rechnet mit 15 bis 30 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr, je nach Väterbeteiligung. Wie viel sich durch die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten einnehmen ließe, kann sie noch nicht beziffern. Das einkommensabhängige Kindergeld soll die jetzt vorhandene Kurzvariante ersetzen (Grafik). Bezieherinnen und Bezieher dieser Variante würden 80 Prozent ihres bisherigen Netto- Einkommens für ein Jahr beziehen (mindestens 1000 Euro, maximal 2000 Euro), bei Väterbeteiligung 14 Monate lang. Ganz auf diese Variante umzusteigen, lehnt Marek ab: "Einheitsbrei und Zwangsbeglückung ist nicht das, was Familien wollen. Gerade in der Familienpolitik ist es wichtig, dass wir den Familien unterschiedliche Angebote machen: Das ist für mich Wahlfreiheit. Gerade diese Frage war bei den Verhandlungen mit der SPÖ eine der herausforderndsten."

"Gegen Zwangsbeglückung"

Diese Maßnahmen sind Bestandteil einer großen Novelle des Kinderbetreuungsgeldes. In diesem Rahmen soll auch die umstrittene und beim VfGH anhängige Zuverdienstgrenze reformiert werden. Geplant ist wahlweise eine Arbeitszeitreduktion (von der SPÖ forciert) und eine relative Zuverdienstgrenze, angelehnt an das bisherige Einkommen. Die Probleme mit der Zuverdienstgrenze wurden evident, als es zu ersten Rückforderungen kam, weil die Grenze überschritten wurde. Anfang 2008 wurde die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro auf 16.200 Euro pro Jahr angehoben. Ähnlich war es beim Zuschuss (Grafik) zum Kinderbetreuungsgeld: Als es zu Rückforderungen kam, wurden Schwachstellen sichtbar, etwa finanzielle Härtefälle. Der Zuschuss von 180 Euro/Monat zusätzlich für sozial Schwache und Alleinerziehende war immer als Darlehnen gedacht. Die Rückforderungen wurden aber lange ausgesetzt.

Die angekündigte Neuregelung wurde nun im Parlament eingebracht: Dadurch sollen deutlich weniger Menschen den Zuschuss zurückzahlen müssen. Die Novelle soll rückwirkend mit 2002 in Kraft treten. Sie umfasst eine Erhöhung der Abgabengrenzen. Das ist das Einkommen, ab dem der Zuschuss zurückbezahlt werden muss. Zudem wird der Beobachtungszeitraum für Rückforderungen von 15 auf sieben Jahre verringert. (bog)

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