Der Eignungstest für Politiker

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Der rumänische Politiker Varujan Pambuccian hat unlängst seinem Parlament einen interessanten Vorschlag unterbreitet: Jeder Rumäne, der sich anheischig macht, für ein politisches Amt zu kandidieren, müsse vorher einen Intelligenztest bestehen. Zwar habe ich gelegentlich den Eindruck, es wäre nachgerade ein Zeichen von Intelligenz, kein politisches Amt anzustreben, aber natürlich ist nichts Prinzipielles dagegen einzuwenden, wenn Abgeordnete oder Minister, in Rumänien oder sonst wo, über eine gewisse Grundausstattung an Intelligenz verfügen. Ob man diese tatsächlich messen kann und es mit ihr auch schon getan sei, ist eine andere Frage. In einem Buch über die Nürnberger Prozesse habe ich kürzlich gelesen, dass alle angeklagten Nazi-Kriegsverbrecher zwischen 105 und 145 auf der bekannten IQ-Skala lagen, interessanterweise der Ideologe Alfred Rosenberg am unteren und der Finanzstratege Hjalmar Schacht am oberen Ende.

Vielleicht würde es sich empfehlen, die Lex Pambucciani um eine Charakterprüfung zu ergänzen. Allerdings macht das die Sache auch nicht leichter. Ob jemand per E-Mail politisch anrüchige Anweisungen erteilt oder nicht, fiele in den Bereich der Charakterprüfung; wenn er aber so schlau wäre (IQ-Test!), sie nicht an die falschen Computer zu adressieren, würden sie ihm beim Eignungstest auch nicht charakterlich negativ zu Buche schlagen. Was also tun, wenn es schon so schwer ist, Intelligenz und Charakter und erst recht ihr Verhältnis zueinander zu bestimmen?

Bescheiden plädiere ich für einen anderen Test, den Sprachtest. Was nämlich von den ausländischen Arbeitnehmern und ihren Kindern nicht zu Unrecht verlangt wird, dass sie die deutsche Sprache erlernen, das möchte ich auch gerne von jenen verlangen, die ein politisches Amt ausüben: dass sie, indem sie sich ihrer bedienen, die deutsche Sprache nicht gewohnheitsmäßig schänden.

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