Der Große Bruder wächst

19451960198020002020

Totalüberwachung im Fernsehen erregt die Gemüter weitaus mehr als reale Schritte in Richtung Überwachungsstaat.

19451960198020002020

Totalüberwachung im Fernsehen erregt die Gemüter weitaus mehr als reale Schritte in Richtung Überwachungsstaat.

Werbung
Werbung
Werbung

Im Wachen und im Schlafen, bei der Arbeit oder beim Essen, im Haus oder außer Haus, im Bad oder im Bett - es gab kein Entrinnen. Nichts gehörte einem außer den paar Kubikzentimetern im eigenen Schädel." Die Schreckensvision aus George Orwells "1984" ist im Jahr 2000 zum trivialen Fernsehspaß verkommen und treibt die Einschaltquoten in die Höhe. Eine Gruppe von Menschen, einquartiert in Wohncontainern, auf Schritt und Tritt von Kameras und Mikrofonen verfolgt und aufgezeichnet. Die Befürworter der Überwachungsshow "Big Brother" bagatellisieren die zur Hauptsendezeit gezeigte Totalkontrolle als Spiel oder sehen darin den modernen Ersatz für den einstigen Bassenatratsch. Die Kritiker reiben sich am angeblich salonfähig gemachten Voyeurismus, fürchten gar die Menschenwürde verletzt und mit Füßen getreten.

Debatte, Konfrontation, das Für und Wider sehr heftig und emotional diskutiert. Dabei geht es doch bloß um Fernsehen! Eine solche Mobilisierung der Öffentlichkeit konnten sich jene nur wünschen, die in der vergangenen Woche ihre Einwände gegen die gesetzliche Ausweitung der Polizeibefugnisse vorgebracht haben. Dabei ist es um die Realität, um Staat und Gesellschaft, letztlich um Freiheit, Bürgerrechte, die Intimsphäre des einzelnen gegangen!

"Peter Pilz hört immer das Gras wachsen", verharmloste Bundeskanzler Schüssel die massiven Bedenken des Grün-Abgeordneten zu den gerade im Ministerrat beschlossenen Punktationen zum Sicherheitspolizei- und Militärbefugnisgesetz. Trifft die Expertise des Kanzlers zu, ist Peter Pilz im Nationalrat tatsächlich an der falschen Stelle. Der Mann wird bei der Staatspolizei dringend gebraucht, denn die hört trotz Lauschangriff und Rasterfahndung noch immer nicht genug und verlangt von der Politik sukzessive eine Ausweitung ihrer Befugnisse.

Und die Regierung kommt den Wünschen nach. Im Eiltempo sogar, ohne lästige Begutachtung der aktuellen Gesetzesvorlagen, die nur noch mehr "Gras-wachsen-Hörer" auf den Plan rufen würde. Außerdem seien die jetzt beschlossenen Regelungen "wortident" mit den Vorlagen aus rot-schwarzen Koalitionszeiten besänftigt Schwarz-Blau. Ein Argument, das nicht automatisch für die Qualität der neuen Gesetze spricht, noch dazu wo bekannt ist, daß die vorige Regierung aufgrund gegenseitiger (berechtigter?) Blockade unter anderem auch an der Beschlußfassung von Sicherheitspolizei- und Militärbefugnisgesetz gescheitert ist.

Wichtigster Punkt der nun mit 1. Mai in Kraft tretenden Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz ist "die erweiterte Gefahrenforschung". Sie eröffnet der Staatspolizei die Möglichkeit, gegen extremistische Gruppen auch ohne kriminelle Handlung und konkreten Tatverdacht weitreichende Ermittlungen aufzunehmen. Bislang war offiziell nur im Vorfeld konkreter strafbarer Handlungen ein Tätigwerden erlaubt. Laut Gesetz wird diese vorbeugende Observation von einem unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten, überwacht. Dieser bekommt - und das ist die Crux bei der Sache - die einschlägigen Auskünfte und Unterlagen aber nur dann zu Gesicht, wenn "die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen" dadurch nicht gefährdet werden. Damit bleibt die Kontrolle jedoch wiederum im Ermessen der zuständigen Minister.

Vor allem aber war es ein zweiter Punkt des Sicherheitspolizeigesetzes, der für Unbehagen und Beanstandung sorgte. Behörden und Firmen können künftig bei der Einstellung von Mitarbeitern, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, Überprüfungen der Sicherheitsbehörde beantragen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Betroffenen. Eine Augenauswischerei kommentieren die Kritiker diese Einschränkung, denn wer die Befragung ablehnt, hat wohl kaum mehr eine Chance, den gewünschten Job zu erhalten. Gefragt wird zuerst mit einem standardisierten Fragebogen, der anschließend von der Staatspolizei kontrolliert wird. Gibt eine öffentliche Stelle die Überprüfung eines neuen Mitarbeiters in Auftrag, ist sie für diese kostenlos. Privatfirmen müssen von 3500 ("für geheime Daten") bis zu 10.200 Schilling ("für streng vertrauliche Daten") bezahlen.

Nur bei Unternehmen, die von Wirtschaftsspionage bedroht sind, besteht laut Peter Dornstädter - er ist im Innenministerium für die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen zuständig - die Möglichkeit einer solchen Mitarbeiterbefragung. Geschützt werden soll die österreichische Wirtschaft vor Technologieabfluß, erklärt Dornstädter gegenüber der furche. Verhindert werden soll der Know-How-Verlust durch ausländische Auskundschaftung.

Terroristen, extremistische Gruppen, das internationale Verbrechen, Wirtschaftsspione. Es ist immer das gleiche Bedrohungsszenario, das vor den Staatsbürgern aufgerichtet wird, um die Ausweitung der Bespitzelung des und der einzelnen zu rechtfertigen. Nur das Szenario wird von Mal zu Mal gefährlicher geschildert. Und kein Ende ist abzusehen. Die Bedrohung wächst - trotz der wachsenden Mittel zu ihrer Bekämpfung - von einer Gesetzesnovelle zur anderen.

Und nach und nach wird für viele, nicht nur die, die "immer das Gras wachsen hören", auch der Staat zunehmend zu einer Bedrohung. Denn es soll schon vorgekommen sein - und gerade Ostern ist ein guter Zeitpunkt, es sich in Erinnerung zu rufen -, daß der einzelne unschuldig in die Speichen des Machtmonopols geraten ist.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung