Das ORF-Gesetz hat die hohen Hürden in der Koalition überwunden. Im Parlament stehen die nächsten Hindernisse am Weg zum Geld.
Die Freude und die Erleichterung über die Einigung der Koalitionsregierung auf ein neues ORF-Gesetz müssen bei Generaldirektor Alexander Wrabetz sehr groß gewesen sein. „Unmittelbar“ nach Vorlage des Regierungsbeschlusses habe Wrabetz „die aktive Fortsetzung von Vorbereitungen für acht österreichische Filmprojekte mit österreichischen Publikumslieblingen veranlasst“, verlautete es vom Küniglberg am Dienstag, als der Ministerrat kaum noch fertig war.
Der öffentlich-rechtliche ORF bekommt von der Politik, was er sich wünscht und dringend braucht, nämlich rund 160 Millionen Euro an Refundierung erlassener Rundfunkgebühr für die nächsten vier Jahre. Und ohne erkennbar mit der Wimper zu zucken, akzeptiert die ORF-Führung die Aushöhlung der Zuständigkeit des Stiftungsrates. Das Unternehmen unterwirft sich vielmehr einem von der Regierung erdachten Regime der Kommunikationsbehörde Austria und ihrer Senate, der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. und des Bundeskommunikationssenates.
Regierung bestellt die Unabhängigen
Die ersten Tranche von 50 Millionen Euro soll der ORF noch heuer erhalten. Dafür sind das Film- und Fernsehabkommen ebenso gesichert wie das Radio Symphonie Orchester. Die Online-Werbung wird mit zwei Prozent der Gebühreneinnahmen gedeckelt, die Regionalwerbung bleibt untersagt. Für die Spartenkanäle Sport Plus und einen Informations- und Kulturkanal wird eine Rechtsgrundlage geschaffen. Ehe der ORF die Millionen aus der Gebührenbefreiung erhält, muss er Spar- und Restrukturierungsmaßnahmen vorlegen. Ob diese ausreichend sind, darüber befindet die neue Medienbehörde. Diese entscheidet auf Basis der Empfehlung einer Prüfkommission, der auch Wirtschaftsfachleute angehören sollen. Die Behörde selbst wird weisungsfrei und unabhängig gestellt. Ihre Mitglieder werden jedoch vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt.
Um diese Behörde wie von der EU gefordert unabhängig zu stellen, ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit nötig. Dafür benötigt es die Zustimmung von Oppositionsabgeordneten. Darum wollen sich die Regierungsparteien bemühen, um das Gesetz bis zur Jahresmitte beschließen zu lassen. Erst dann fließt Geld, dessen Verwendung Wrabetz schon unterschrieben hat.
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