Die Glühbirne ist völlig aus der Fassung

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Seit 1. September ist das Glühbirnenverbot in Kraft. Die Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern gestaltet sich als verwirrende Mixtur aus Panikmache, Nostalgie und sachlichen Argumenten. Das Glühbirnenverbot hat jedenfalls eine sichere Folge: Die Konsumenten werden in die Pflicht genommen, sich für ein Leuchtmittel zu entscheiden.

Da hilft kein Zetern und Wehklagen, kein Schimpfen und Drohen – die Glühbirne kommt weg! Mit der Ökodesign-Rahmenrichtlinie 2005/32/EG hat die Europäische Union energetisch ineffizienten Elektroprodukten den Kampf angesagt. Eine Teilmaßnahme des Gesetzes ist die im Volksmund als berüchtigtes „Glühbirnenverbot“ bekannte Verordnung. Konstruktionsbedingt erzeugen Glühbirnen mit ihrer zur Weißglut gebrachten Wolframwendel nämlich deutlich mehr Wärme als Licht. Nur fünf bis zehn Prozent des verbrauchten Stroms erhellen das Heim. Der Rest entweicht ungenutzt als Lufterhitzer. Adressat des Gesetzes sind allerdings nicht die Konsumenten, sondern Handelsunternehmen. Ihnen ist seit 1. September dieses Jahres das In-Umlauf-Bringen sämtlicher mattierter Glühbirnen sowie transparenter Exemplare mit mehr als 80 Watt Leistung untersagt. Lagerbestände dürfen noch verkauft werden. In den nächsten Jahren kommen sukzessive auch Birnen niedriger Wattzahl vom Markt. Eine ökologisch sinnvolle Maßnahme, so möchte man meinen. Trotzdem löst sie bei vielen Politikern wie auch weiten Teilen der Bevölkerung Unverständnis, Empörung und Protest aus.

Ein Ziel ist mehr Umsatz

„Ökodiktatur“, „Blinder Aktionismus“ oder „Kniefall vor der Industrielobby“ – nach scharfen Wortmeldungen muss man weder in Internetforen noch auf dem politischen Parkett von Brüssel lange Ausschau halten. Die Glühbirne lässt kaum jemanden kalt, erhitzt gleichermaßen die Gemüter von Entscheidungsträgern und -empfängern. Woher kommt dieser Unmut? „Die Verordnung wurde von der Kommission ohne Beteiligung des europäischen Parlaments beschlossen“, sagt die grüne EU-Parlamentarierin Eva Lichtenberger. „Da entsteht natürlich der Eindruck, die böse EU macht, was sie will.“ Versuche, die Entscheidung doch noch ins Gremium der gewählten Volksvertreter zurückzuholen, scheiterten. Besonders groß ist der Frust, weil die Verordnung offenbar auf Drängen einer industriellen Lobby im Schnellverfahren durchgeboxt wurde. Namentlich genannt werden vor allem die Firmen Philips, sowie die Siemens-Tochter Osram. Das entbehrt nicht einer gewissen Plausibilität. Denn mit der spottbilligen Glühbirne machen die beiden Branchenriesen schon längst kein Geschäft mehr. Ihr Wegfall ebnet den Weg für den Absatz technisch zwar höherwertiger, doch dafür auch teurerer Leuchtmittel. Allen voran die so genannte Energiesparlampe (eigentlich: Kompaktleuchtstofflampe), die bislang vergleichsweise ein Dasein als Ladenhüter fristete. Als Symbol für den ungewollten Wandel steht sie besonders im Kreuzfeuer der Kritik. Gegenüber der herkömmlichen Glühbirne punktet die Energiesparlampe zwar mit der rund fünffachen Effizienz. Auch die Lebensdauer von mindestens 10.000 Stunden schlägt Edisons Erfindung wenigstens um den Faktor Zehn. Doch wo viel Licht, da auch viel Schatten.

Energiesparlampen enthalten geringe Mengen von giftigem Quecksilber, müssen deshalb als Sondermüll entsorgt werden. Zum Betrieb mit Dimmern eignen sich nur kostspielige Sondermodelle. Und ihre volle Leuchtkraft erreichen sie erst einige Zeit nach dem Einschalten. Als Lieblingsargument verweisen Kritiker der Energiesparlampe jedoch auf das subjektive Bauchgefühl. Aufgrund ihres Quecksilberanteils strahlen Leuchtstofflampen nämlich primär im hochfrequenten Bereich des elektromagnetischen Spektrums. Das bedeutet, dass ihre Lichtfarbe bläulich ist. Viele Menschen empfinden das als kalt und unangenehm. Doch damit nicht genug. Immer häufiger melden sich Wissenschaftler zu Wort, die behaupten, das blaue Licht der Energiesparlampen sei sogar gesundheitsschädlich. Laut Dieter Kunz, dem Chefarzt der Psychiatrischen Universitätsklinik der Berliner Charité, blockiert es das Schlafhormon Melatonin und wirkt dadurch aufputschend. Das könnte zu einer Störung des Biorhythmus und Folgekrankheiten bis hin zu Depression und Herzinfarkt führen. Wenig Positives verheißen auch die Untersuchungen von Richard Funk. Der Leiter des Instituts für Anatomie der TU Dresden vermutet einen Zusammenhang mit der Makula-Degeneration. Diese Augenkrankheit gilt als eine Hauptursache der Altersblindheit. Das Licht der guten alten Glühbirne, dem langwelligen infraroten Bereich des Spektrums nahe, soll hingegen sogar heilend auf die Netzhaut wirken. Zwar ist der Zusammenhang zwischen Erkrankungen und Kunstlicht bisher noch nicht mit wissenschaftlicher Stringenz nachgewiesen, trotzdem stimmen solche Diskussionsbeiträge doch selbst an der Thematik eher uninteressierte Zeitgenossen bedenklich. Man kann sich ausrechnen, wie sie auf diejenigen wirken, die ohnehin schon einen Groll gegen den von oben oktroyierten Wechsel ihrer lieb gewonnenen Lichtquellen hegen.

Langfristig sinnvolle Strategie

Doch man ist der ungeliebten Energiesparlampe nicht auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Da gibt es zum einen noch die Halogenlampe. Der Glühbirne technisch sehr ähnlich, bringt sie derzeit noch legales Licht in europäische Haushalte. Unglücklicherweise genügt ihr Energiesparpotenzial der EU nicht mehr allzu lange. Spätestens 2016, wenn alle Leuchtmittel ab Energieklasse C verboten sind, wird auch die Halogenlampe aus den Handelsregalen verschwunden sein. Die zweite Alternative zur Energiesparlampe steht so gar nicht im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers. Und noch weniger mit dem der Industrie. Viele Konsumenten haben sich nämlich längst mit einem Vorrat an Glühbirnen eingedeckt. Vor allem in Österreich und Deutschland machte das Phänomen der Glühbirnen-Hamsterkäufe die mediale Runde. Zwar dürften diese eher dem niederen Instinkt des Trotzes zuzuschreiben sein als ökonomischer Vorausschau, doch bei genauerer Betrachtung sind sie gar nicht so dumm. Die Lebensdauer einer herkömmlichen 100-Watt-Glühbirne beträgt rund 1000 Stunden. Bei Anschaffungskosten von konservativ gerechneten 50 Cent pro Stück und einer durchschnittlichen Einschaltdauer von drei Stunden pro Tag, hat man demnach um 5,50 Euro für die nächsten zehn Jahre vorgesorgt – je Lampe, versteht sich. Und danach? Die Chancen stehen gut, dass sich die Leuchtdioden-Technologie (LED) dann auf dem Markt etabliert hat. Einzige Nachteile der LEDs sind momentan noch ihre geringe Leuchtleistung und ihr hoher Preis.

Ein dunkles Zeitalter, wie von manchen deklarierten Gegnern des Glühbirnen-Verbots beschworen, steht Europa natürlich nicht bevor. Richtig ist jedoch, dass sich die EU damit keinen Gefallen getan hat. Es ist weder ihr, noch den Nationalstaaten gelungen, die Verordnung als ökologisch sinnvolle Maßnahme zu kommunizieren. Ist das Glühbirnenverbot nun zu begrüßen oder nicht? Die Flut an Argumenten dagegen ist fast schon zu viel des Guten. Sie lässt den durchschnittlichen Konsumenten eher verwirrt denn informiert zurück. Völlig unsinnig ist das Verbot aber nicht. Es hilft dem Einzelnen, Strom und damit Geld zu sparen (wenn auch vergleichsweise wenig – nur 15 Prozent des Stromverbrauchs in Haushalten entfallen auf die Beleuchtung). Es kurbelt die europäische Wirtschaft an und forciert den Wettbewerb um neue Leuchtmittel. Und es nimmt – das darf durchaus als positiv gelten – die Konsumenten in die Pflicht, sich künftig genau zu überlegen, welches Leuchtmittel sie für welchen Zweck benötigen. Soll es gemütliches Licht zum Kuscheln oder Lesen sein? Ein funktionales, helles Licht für Badezimmer oder Küche? Soll es nur kurz oder für längere Zeit brennen? Im Keller oder im Garten? Statt routiniert ins Regal mit den Glühbirnen zu greifen, muss man sich künftig über den geplanten Einsatzzweck des Leuchtmittels Rechenschaft ablegen. Das mag manchen als lästig erscheinen, die Mündigkeit als Konsument fördert es allemal.

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