„Die Korrumpierung des Rechts“

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Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk über die erfolgte Einstellung der Ortstafel-Ermittlungen, Gerhard Dörflers Verhalten und die Taktik von Ministerin Bandion-Ortner. Das Gespräch führte Oliver Tanzer

Bernd-Christian Funk ist Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Er ist skeptisch, was die Ortstafelfrage betrifft, ortet politische und juristische Hindernisse.

Die Furche: Sie waren der erste Jurist, der nach der Versetzung der Ortstafeln 2006 meinte, das könnte ein Fall für den Staatsanwalt werden. Der Ermittlungsbericht beinhaltet nun schwere Vorwürfe, von „politischer Willkür“ ist die Rede. Trotzdem wurde das Verfahren eingestellt. Ist das nachvollziehbar?

Bernd-Christian Funk: Es geht da um einen in seiner Anwendung sehr komplizierten Paragrafen: Amtsmissbrauch. Richtig ist, dass das Recht auf zweisprachige Ortstafeln nicht gleichzusetzen ist mit Rechten wie etwa jenem auf zweisprachigen Unterricht. Deshalb können die Volksgruppen hier keine Rechte geltend machen. Nicht zu übersehen ist aber die langjährige Judikatur des Obersten Gerichtshofes zum Thema Amtsmissbrauch, die sagt, dass nicht nur Betroffene in ihren Rechten geschädigt sein können, sondern auch der Staat selbst. Und zwar in seinem Recht auf gesetzesmäßige Vollziehung. Das ist juristisch keineswegs geklärt.

Die Furche: Aber da gibt es auch ein Kommunikationsproblem. Dörfler wird Unwissenheit bescheinigt, um das Verfahren einzustellen, obwohl aus dem Akt klar hervorgeht, dass sowohl Haider als auch Dörfler ihren Rechtsstandpunkt massiv argumentiert haben. Wer soll das verstehen?

Funk: Es ist eine Kommunikation auf zwei Ebenen. Auf der einen Seite wird Klartext gesprochen, auf der anderen gibt es juristische Maßstäbe. Es ist nichts schwieriger zu erfassen als eine Strategie zur Korrumpierung des Rechts. Der Amtsmissbrauchs-Paragraf setzt beim Täter sehr viel an krimineller Einsicht und Schädigungsabsicht voraus. Das nachzuweisen, ist sehr schwierig. Die Aussagen der beiden sprechen natürlich sehr für eine Doppelstrategie: Da wird mit gezinkten Karten gespielt. Jetzt sind wir in der paradoxen Situation, dass man Dörfler bescheinigt, seine kognitiven Fähigkeiten reichten nicht aus, zu erkennen, dass die Versetzung der Ortstafeln rechtswidrig ist. Dagegen reichen seine Fähigkeiten aus, solche Aktionen durchzuführen und Landeshauptmann zu sein. Das ist ein Widerspruch.

Die Furche: Wohl auch, dass der Staat, der immer wieder die Verfassung eingemahnt hat, nun argumentiert, warum er die Nichtgewährung eines zentralen Minderheiten-Rechtes für richtig hält.

Funk: Lassen Sie mich so sagen: Der vorliegende Fall ist nur das äußere Anzeichen dafür, dass in der Tiefe liegende Fragen weder juristisch noch politisch gelöst sind. Die ganze Materie müsste einer gründlichen Neuregelung unterzogen werden: das Volksgruppenrecht, aber auch die Frage der topografischen Aufschriften. Nur reicht dafür die politische Konsensfähigkeit nicht aus.

Die Furche: Haben die neuen Anzeigen der Grünen und des Rats der Kärntner Slowenen Aussicht auf Erfolg?

Funk: Ich bin skeptisch. Aber die Sache bleibt dadurch natürlich durch die Berichterstattung auf der Tagesordnung.

Die Furche: Dann darf Dörfler weiterhin sagen: „Für mich hat das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof keine Rechtsgrundlage, da die ihr zugrunde gelegte Verordnung falsch war.“

Funk: Solche Äußerungen zeigen ein gestörtes Verständnis von der Rolle des Rechts in einem Staat. Es ist eine Staatsposse und schon aus dem Grund abzulehnen, weil man damit existenzielle Interessen einer Volksgruppe herabsetzt. Haider und Dörfler argumentieren, dass es keine Rechtspflicht gebe, die Ortstafeln aufzustellen, solange keine entsprechende Verordnung der Bundesregierung vorliegt. Doch die Bundesregierung kann keine Einstimmigkeit herstellen, und damit ist man wieder im Kreislauf von juristischen und politischen Unmöglichkeiten.

Die Furche: Wie könnte man diesem Kreislauf entkommen?

Funk: Zunächst müsste geklärt werden, ob eine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes besteht, die Frage der Ortstafeln zu regeln oder ob es nicht davor einer Verordnung der Regierung bedarf. Danach stellt sich die Frage, ob es nicht ein neues Verfahren geben sollte, in dem eine unabhängige Instanz die Beschwerden von Minderheiten prüft und die Entscheidung über das Verfahren dem VfGH zuordnet. Aber solange dieses Katz- und Mausspiel besteht, so lange sehe ich für Fortschritte keine Grundlage.

Die Furche: Umstritten ist die Reaktion der Justizministerin. Sie hat zunächst nur nach jenen gesucht, die die Akten an die Öffentlichkeit gaben. Wäre es nicht klüger gewesen, den Fall neu aufzurollen und den Rat von Verfassungsexperten einzuholen? So entstünde nicht das Gefühl, die Justiz mauere für einen Landeshauptmann auf dem Rücken einer Volksgruppe.

Funk: Experten hin oder her – letzten Endes muss sich die Ministerin hinstellen und für ihre Entscheidung einstehen.

Die Furche: Irgendwie tut sie das ja auch.

Funk: Was sie vertritt, ist eine rechtlich vertretbare Entscheidung. Aber es fördert weder das juristische noch das politische Behagen an dieser Entscheidung: Sie hätte eben doch auch anders ausfallen können.

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