Die neue EU-Richtlinie im Detail

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27 Online Musikshops, 20 Millionen Titel, 800.000 Käufer: Zahlen, die veranschaulichen, dass auch in Österreich die Zeit der digitalen Musiknutzung längst angebrochen ist. Die neue EU-Richtlinie soll deshalb einheitliche Regeln für den Online-Musikkonsum bringen.

Dabei werden zwei zentrale Bereiche geregelt: Zum einen wird ein rechtlicher Rahmen für grenzüberschreitende Lizenzierungen von Musik geschaffen, zum anderen werden EU-weite Bestimmungen für die Verwertungsgesellschaften geschaffen. Im Detail geht es darum, dass Verwertungsgesellschaften grenzüberschreitend Urheberrechte und verwandte Schutzrechte der Künstler wahrnehmen sollen. Online-Musikanbieter müssen künftig nur noch eine Lizenz von einer Vewertungsgesellschaft erwerben, um die Musik europaweit anbieten zu können. Bislang mussten die Musikanbieter mit den Verwertungsgesellschaften aus jedem Mitgliedsland extra Lizenzen aushandeln. Auch Richtlinien zur inneren Organisation und Transparenz der Verwertungsgesellschaften resultieren aus dem Beschluss.

Die AKM vermisst jedoch in einigen Bereichen, wie bei der Gründung und beim Betrieb von Verwertungsgesellschaften, eine Regelung. Außerdem gäbe es bereits seit 2005 auf Empfehlung der EU-Kommission eine enge Zusammenarbeit zwischen den europäischen Verwertungsgesellschaften und den großen Industrieverlagen. In der Praxis würden deshalb schon seit geraumer Zeit multi-territoriale Lizenzen angeboten. Mit der beschlossenen EU-Richtlinie wird jetzt der entsprechende rechtliche Rahmen dafür geschaffen. Diese muss noch vom EU-Ministerrat verabschiedet werden. Danach haben die Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. (jk)

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