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Der Ausdruck Partnerschaft hat in unseren Tagen sprachliche Hochkonjunktur. Er vermittelt positive Begleitgefühle, benennt einen wünschenswerten Sachverhalt und hat sich mehrere Sinnbezirke erobert: In der Geschäftswelt, im Sozialbereich, besonders aber in der privaten Zweisamkeit steht dieser Wertbegriff für wechselseitiges Verständnis, offene Auseinandersetzung, gleichgestimmtes Verhalten.

Die Lebensgemeinschaft, gleichsam die Ausbaustufe eines Zusammenseins, hat gerade in jüngster Zeit lebhafte Diskussionen ausgelöst. Vor allem als Legitimation gleichgeschlechtlicher Paare beschäftigt sie Kirche, Politik und Rechtsprechung, polarisiert die Standpunkte selbst innerhalb der Parteien und spaltet die Öffentlichkeit. Dabei wird besonders das Wort Ehe auf den juridischen Prüfstand und auf die semantische Goldwaage gelegt. Darf dieses ehrwürdige Vokabel, das so fest mit der Gründung einer Familie und der Zeugung von Kindern verbunden ist, unbesehen auf andere Verhältnisse übertragen werden? Die Sprachgeschichte bestätigt diese Skepsis nur zum Teil: Zwar ist die heutige Verwendung schon in den alt- und mittelhochdeutschen Belegen dominant, doch schimmert vielfach in ewa bzw. ewe noch die Grundbedeutung "Sitte, Recht, gesetzliche Ordnung" durch. Ehe enthält demnach keinen sakralen Kern, sondern bezeichnete einen rechtlich gültigen Vertrag.

Das lässt sich noch am Adjektiv echt ablesen, der verknappten niederdeutschen Variante von ehehaft, das zunächst "rechtmäßig, gesetzeskonform" bedeutete. Heute betont es den Gegensatz von Sein und Schein (echtes Gold, waschecht) oder dient im Jugendjargon der bloßen Steigerung (echt cool).

Wie oft gewährt die Etymologie wertvolle kulturgeschichtliche Einblicke, entbindet aber die Verantwortlichen nicht von einer wohlüberlegten eigenen Entscheidung - und das ehebaldigst.

Der Autor ist Professor für Sprachwissenschaft in Salzburg.

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