Ein vorsichtiges Urteil -und seine Folgen

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Die Gentechnik hat das Bild einer urwüchsigen, nach ihren eigenen Gesetzen funktionierenden Natur ausgehebelt. Denn sie ermöglicht, die Natur in ihrem innersten Baukern zu verändern und teils wunschgemäß zu gestalten. Das funktioniert heute schon erstaunlich einfach: Es reicht ein Molekül-Komplex, den Bakterien ursprünglich als natürliche Immunabwehr gegen Viren benutzen: Das sogenannte CRIS-PR/Cas9-System identifiziert und zerschneidet das Erbgut von Viren -und schützt die Bakterien so wirksam vor Infektionen. Molekularbiologen haben dieses System zu einem Laborwerkzeug entwickelt, um das Erbgut von Lebewesen gezielt verändern zu können. Dabei ähnelt CRISPR einem ausgeklügelten Schweizer Taschenmesser: Es verfügt über eine Lupe, um den DNA-Strang zu scannen; eine Schere, um diesen an der gewünschten Sequenz zu schneiden; und einen Schreibstift, um neue DNA-Einheiten einzutragen.

Das CRISPR-System ist die bislang jüngste Entwicklung im Bereich der Genchirurgie oder des "Genome Editing"(der Begriff verweist auf die Analogie zur Textgestaltung mit einem Computer-Programm). Im Vergleich zu bisherigen Techniken ist die neue Genschere präzise, effizient und kostengünstig. In den biologischen Forschungslabors hat sie sich daher rasch verbreitet. Und das molekulare Werkzeug schneidet potenziell jede Erbgut-Sequenz bei Bakterien, Pflanzen, Tieren und Menschen. Das Spektrum der möglichen Anwendungen ist also schier grenzenlos -von der Medizin über die Biotech-Industrie bis hin zur Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

Atomare Hasardeure

So konnten damit etwa Saatgutsorten mit Resistenz gegen ausgewählte Herbizide entwickelt werden -oder Pflanzensorten mit neuen Eigenschaften, zum Beispiel Mais mit besonders hohem Stärkeanteil (Amylopektin). Man arbeitet daran, die "Dürretoleranz", also die Widerstandsfähigkeit von Nutzpflanzen gegen Trockenheit, zu verbessern oder Sorten zu entwerfen, die resistent gegen bestimmte Pflanzenkrankheiten sind. Man hofft auf neue Eigenschaften, die den Ertrag oder die Qualität eines Produkts steigern können. CRISPR könnte Probleme lösen, an denen bisherige Technologien scheitern, sind manche Biotech-Pioniere überzeugt. Kurzum: Die Gentechnik könnte heute den wohl bedeutendsten Wandel in Tausenden Jahren Landwirtschaft in Gang setzen.

Mit Spannung wurde daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet, wie die neue Gentechnik rechtlich zu bewerten ist: Fallen etwa Pflanzen, die mittels Genchirurgie erzeugt wurden, unter die alten Regeln für "gentechnisch veränderte Organismen"? Schließlich kann die CRISPR-Genschere den Bauplan der Pflanzen verändern, ohne fremde DNA zu hinterlassen. Der gleiche Effekt kann auch aus einer spontanen Laune der Natur heraus entstehen. Ebenso wie durch bestimmte Chemikalien oder radioaktive Bestrahlung, die durch Beschädigung der DNA zufällige Mutationen verursachen können. In den 1960er-Jahren war der "Atomare Hasardeur-Ansatz" (Paul Knoepfler) ein beliebtes Forschungsprojekt, um neue Eigenschaften von Nutzpflanzen hervorzubringen.

"Natürliche" Veränderungen?

Doch während dieser Ansatz völlig planlos nach dem Zufallsprinzip funktioniert, lässt sich die Genschere ganz gezielt zum Einsatz bringen. Und die Anwendung des neuen Werkzeugs hinterlässt keine besonderen Spuren: Ob eine genetische Veränderung die Folge einer natürlichen Mutation, einer konventionellen Züchtung oder eines gezielten Eingriffs im Labor ist, kann daher meist nicht mehr nachvollzogen werden. Damit werden Prinzipien der Regulierung unterlaufen, die auf der Unterscheidbarkeit von "natürlichen" und "nicht-natürlichen" Veränderungen beruhen, wie der Wissenschaftsforscher Daniel Barben in der FURCHE erläutert hat (Nr. 13/2017).

Ob der Begriff der Gentechnik neu definiert werden muss, ist eine Frage, die in der Welt der Wissenschaft daher schon länger virulent ist. Ein französisches Gericht hat dafür die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angestrengt: Die Richter wollten wissen, wie sie die europäischen Gentechnik-Regeln auf neue Verfahren wie die Genschere anwenden sollen. Als das EU-Gentechnikrecht im Jahr 2001 beschlossen worden war, hatte es diese Verfahren ja noch gar nicht gegeben. Pflanzen, deren Erbgut chemisch oder radioaktiv verändert wird, gelten jedenfalls nicht als "gentechnisch veränderte Organismen". Befürworter einer liberalen Regelung hofften, dass dies auch auf die neue "Gentechnik light" übertragbar wäre.

Am 25. Juli hat der EuGH nun sein lang erwartetes Urteil verkündet -und hat damit die Methode, nicht das Ergebnis zum Maßstab gemacht: Auch wenn nur eine subtile Manipulation erfolgt und das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer Fremd-DNA verändert wird, sind diese Arten als "gentechnisch veränderte Organismen" zu kennzeichnen und den entsprechenden Auflagen zu unterwerfen. Ausgenommen sind Organismen, die schon seit Langem als sicher gelten. Begründet wurde das Urteil mit nicht abschätzbaren Risiken für Mensch und Umwelt.

Debatte um Konkurrenzfähigkeit

Umweltschutzorganisationen begrüßten das Urteil ebenso wie Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) oder "Bio Austria", das Netzwerk der österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern. Kritik kam etwa vom Branchenvertreter "Saatgut Austria": Eine pauschale Unterwerfung der neuen Züchtungsmethoden unter die GVO-Richtlinie sei "unwissenschaftlich und in der Sache falsch", so Obmann Michael Gohn.

Ähnliche Kritik kommt auch vom Pflanzengenetiker Josef Glößl, der am Department für Angewandte Genetik und Zellbiologie der BOKU Wien forscht. Gegenüber APA Science bezeichnete er das Urteil als "pauschalisierend": Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es keine zwingenden Gründe, die mit den neuen Züchtungsmethoden hergestellten neuen Pflanzensorten als "gentechnisch veränderte Organismen" einzustufen, so der BOKU-Professor. "Eine differenzierte Sichtweise wäre der richtige Weg gewesen." Regionale Züchter in Europa würden nun im Vergleich zu den globalen Züchtern in Großkonzernen dramatisch an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, da sie sich Zulassungsverfahren erfahrungsgemäß nicht leisten könnten. Zudem befürchtet Glößl einen Rückschlag für die Bewältigung aktueller landwirtschaftlicher Herausforderungen: "Wir brauchen neue Sorten mit guten, stabilen Erträgen und Resistenzen gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten, sodass weniger Spritzmittel eingesetzt werden müssen." Auch die Entwicklung neuer Nutzpflanzen, die weniger Dünger und Ressourcen aus dem Boden benötigen, sei erforderlich.

Nicht zuletzt könnte die "Dürretoleranz" in Zeiten des Klimawandels zu einem großen Thema werden -denn Hitze-und Dürreperioden werden künftig auch hierzulande eher zunehmen. Die Debatte um das EuGH-Urteil provoziert auch wieder einmal die kritische Reflexion des heimischen Gentechnik-Diskurses. Denn vor dem scheut man auf politischer Ebene zurück wie der Teufel vor dem Weihwasser.

Grüne Gentechnik

Gezielte Eingriffe ins Erbgut von Nutzpflanzen könnten den wohl bedeutendsten Wandel in Tausenden Jahren Landwirtschaft in Gang setzen.

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