Ein Wachhund an der Kette

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Österreichs Medienrecht erfüllt die verfassungsmäßigen Anforderungen, wird aber in der Praxis durch Journalistenknebel und Lauschangriff desavouiert.

Die Gerichte Österreichs konnten ihre Unabhängigkeit bei Verfahren gegenüber Journalisten wieder behaupten. Und die Medien selbst gewannen die Fähigkeit zurück, "dem Druck jener Partei in der regierenden Koalition, der autoritäre Tendenzen anhaften, zu widerstehen". Ein zunächst hoffnungsvolles Bild zeichnet die Organisation "Reporter ohne Grenzen" (ROG) in ihrem am Donnerstag dieser Woche präsentierten Österreich-Bericht. Nach den zahlreichen persönlichen Angriffen auf Journalisten, der Flut von Prozessen gegen die Presse und einer Inflation von Interventionen in den Redaktionen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens im "Negativ-Rekordjahr 2000" diagnostiziert die internationale Kontrollinstanz mit Sitz in Paris für das letzte Jahr eine Verbesserung der Mediensituation in Österreich. Nicht jedoch ohne mit Nachdruck auf weitere Missstände hinzuweisen: Die langsame Öffnung des staatlichen Radio- und Fernsehmonopols und die ungewöhnliche Eigentümer-Konzentration im Printmedien-Bereich "bleiben Hindernisse" für die Pressefreiheit. Außerdem gäbe es Pläne der Regierung, kritisiert ROG, den investigativen Aufdeckungsjournalismus in die Schranken zu weisen.

Mit letzter Kritik spielt ROG auf den heftig umstrittenen Entwurf des so genannten "Journalistenparagrafens" an, der im Zuge der derzeit durchgeführten Reform der Strafprozessordnung zur Debatte steht. Dieser umstrittene Paragraf 56 verbietet es, dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen zu veröffentlichen, wenn dadurch "schutzwürdige Interessen Dritter" verletzt werden. Verschärft wird der "56er" noch durch einen Verweis auf den Paragraf 301 des Strafgesetzbuches, der für "Verbotene Veröffentlichung" Geld- oder Freiheitsstrafen (bis zu sechs Monaten) vorsieht. Nicht nur die Journalistengewerkschaft sieht darin eine "Kriminalisierung der Informanten": Denn "für Verstöße haftet nicht nur, wie bisher, das Medium oder der Journalist, sondern auch der Informant als strafrechtlich beschuldigter Beitragstäter". Und schließlich könne der "Staat als Kläger auftreten, selbst wenn es keine Opfer gibt", kritisiert die Standesvertretung um auf das Kernproblem hinzuweisen: "Dieses Gesetz verstärkt die Gefahr politischer Interventionen."

Privilegierte Medien

Da helfen die wiederholten Beschwichtigungen von Justizminister Dieter Böhmdorfer nicht viel: Dass sich kein Journalist in diesem Land zu fürchten brauche und dass weder Pressefreiheit noch investigativer Journalismus in Gefahr seien - alle hören es wohl, allein es fehlt weitum der Glaube, die Kritiker werden deswegen nicht leiser, die Befürchtungen nicht weniger. Warum? Franz C. Bauer, profil-Journalist und Vorsitzender der Journalistengewerkschaft, bringt im furche-Gespräch die Vorbehalte gegenüber Böhmdorfer auf den Punkt: "Die Bestellung dieses Bundesministers, der wie kein anderer zuvor Zeitungen geklagt hat, ist Programm." Der Hauptgrund für die unversöhnliche Haltung von Medienvertretern gegenüber dem Justizminister und umgekehrt liegt demnach in der beruflichen Vergangenheit des Ministers. Böhmdorfer war der Rechtsanwalt von Jörg Haider und somit sein Wortführer in den zahllosen Prozessen gegen die Presse, die mehr oder weniger den einen Zweck verfolgten und verfolgen: Dafür zu sorgen, dass - im Sinne Jörg Haiders - "in den Redaktionsstuben weniger gelogen werde". Das Misstrauen gegenüber Böhmdorfer beherrscht die Diskussion und lässt beide Seiten aneinander vorbei argumentieren. Böhmdorfer verweist darauf, dass sich viele Menschen einer Übermacht der Medien gegenüber sehen. Diese Medienmacht müsse kontrolliert werden, rechtfertigt sich der Minister. Und das schließe auch ein, dass der Staat in schwerwiegenden Fällen selber aktiv werde, da der einzelne Bürger schon auf Grund des Kostenrisikos nicht gegen ein übermächtiges Medium antreten könne.

Böhmdorfer setzt in seiner Argumentation also vor allem auf den Persönlichkeitsschutz. Seine Kritiker werfen ihm jedoch vor, er spiele diesen nur gegen die Pressefreiheit aus, und er schlucke nur Kreide, um seine politischen Motivationen zu verbergen. Für den Eisenstädter Richter Alfred Ellinger, Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung, passt der strittige Paragraf 56 genau in die Tendenz, die er der ganzen Strafprozessreform unterstellt: "Man will durch die Ausschaltung des unabhängigen Richters ein unliebsames Element, ein unberechenbares Element im Vorverfahren ausschalten, ein Element das Kontrolle ausübt. Genau dasselbe passiert beim Paragraf 56. Man möchte den Journalisten, der eine Kontrollfunktion ausübt, nicht haben."

In dieselbe Kerbe schlägt der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger. Medienrechtliche Instrumente werden zunehmend als Waffe benutzt, kritisiert Zanger, der sich seit 30 Jahren mit der Materie befasst. Mit der Klagerute im Fenster überlegen sich weniger finanzstarke Medien, ob sie sich noch kritischer Themen annehmen sollen, befürchtet der Anwalt. Da helfen die besten Pressegesetze nichts, fährt Zanger fort, wenn sie durch die Praxis konterkariert werden.

Frederick Lendl, Richter des Landesgerichtes für Strafsachen in Wien, stimmt Zanger in der positiven Bewertung der österreichischen Mediengesetze zu: "Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen und den Erfordernissen des journalistischen Quellenschutzes ausreichend Rechnung tragen." Ein Journalist könne prinzipiell, so Lendl, nur für eine von ihm getätigte Äußerung haftbar gemacht werden. Eine stellvertretende Haftung durch einen Repräsentanten des Medienunternehmens, durch einen so genannten "verantwortlichen Redakteur" sei im Gegensatz zum früheren Recht nicht mehr vorgesehen. Ebensowenig, erklärt Lendl weiter, existiert zur Zeit eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen, daher könne auch keine strafrechtliche Sanktion gegen eine Zeitung verhängt werden. Das bedeutet aber auch für die Gegenseite, dass nur das Individuum strafrechtlichen Persönlichkeitsschutz genießt, und nur eine Einzelperson daher Privatanklage erheben könne. Dabei sei aber nicht zu vergessen, macht der Richter aufmerksam, "dass der Verletzte selbst Klage zu führen und somit das nicht geringe Prozessrisiko zu tragen hat".

Diese und andere Privilegien mit denen der Gesetzgeber Medien und ihre Mitarbeiter ausgestattet hat, gründen in deren Funktion als "öffentlicher Wachhund" (public watchdog role). Diese Rolle bringt die Verpflichtung mit sich, auch Kritisches, Unangenehmes und mitunter Beleidigendes zu berichten. Mit Blick auf die Strafdrohungen wegen übler Nachrede erweist sich kritischer Journalismus somit als risikoreiche Tätigkeit. Frederick Lendl: "Medienmitarbeiter sind bei einer im Medium gesetzten üblen Nachrede nicht nur bei erbrachtem Wahrheitsbeweis straffrei, sondern auch dann, wenn sie die gebotene journalistische Sorgfalt, eingehalten haben. Voraussetzung ist jedoch, dass sie im guten Glauben gehandelt haben, und dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung bestanden hat." Zum Vergleich: Einem Politiker, der auf einer Pressekonferenz vermeintliche Missstände anprangert, nützen weder guter Glaube noch bemühte und sorgfältige Recherche. Misslingt der Wahrheitsbeweis, macht er oder sie sich strafbar. Eine Lösung dieses Dilemmas wird in der Praxis wohl darin liegen, vermutet Lendl, dass Politiker "heikle Informationen an einen Journalisten weitergeben", gehört doch der Schutz journalistischer Quellen zu den Grundbedingungen der Medienfreiheit. Damit schließt sich der Kreis zu der erwähnten Kritik am Justizminister und dessen Umgang mit dem Informantenschutz.

In diesen Kontext gehören aber auch die Befürchtungen, die gegenüber dem im Sommer letzten Jahres in Kraft getretenen Militärbefugnisgesetz vorgebracht werden. Dieses Gesetz gebe den Strafverfolgungsbehörden sowie den militärischen Nachrichtendiensten "effektive Mittel in die Hand, um die verfassungsrechtlich geschützte Vertraulichkeit" zwischen Journalisten und ihren Informanten zu durchbrechen, warnt der Salzburger Verfassungsrechtler Walter Berka in einem Gutachten für den Österreichischen Presserat. Berka ortet ein "erhebliches faktisches Bedrohungspotenzial für die vertraulichen Informationsbeziehungen im investigativen Journalismus" und "sehr reale Bedrohungen des journalistischen Quellenschutzes". In der Beauftragung eines Rechtsschutzbeauftragten für dieses Gesetz, sieht Berka zumindest "den Versuch, eine ansonsten völlig fehlende Kontrolle einzuführen". Entscheidend dabei sei aber, so Berka im Gespräch mit der furche, dass dieser Kontrollor nicht "ressourcenmäßig ausgedünnt" und somit "an der langen Leine gehalten werde". Karlheinz Probst, Grazer Strafrechtsprofessor und derzeit Rechtsschutzbeauftragter für das Militärbefugnisgesetz wird laut eigener Auskunft erst Ende Juni dieses Jahres einen umfassenden Bericht über seine Kontrolltätigkeit abgeben. Doch soviel nimmt er schon einmal vorweg: "Keine der Befürchtungen ist eingetreten." Wobei Probst generell nichts rechtlich Bedenkliches beim Militärbefugnisgesetz findet, da das Gesetz durchaus dem Quellenschutz Rechnung trage. "Wenn es einen Knackpunkt gibt, dann beim Sicherheitspolizeigesetz", meint der Rechtsschutzbeauftragte und macht damit klar, wem die nächste Anfrage zu gelten hat.

"Ständig wachsam!"

Rechtsschutzbeauftragter für das Sicherheitspolizeigesetz ist der frühere Verfassungsrichter Rudolf Machacek. Wiederholt schon forderte Machacek die Ausweitung seiner Kompetenzen auch auf den kleinen Lauschangriff, also die Überwachung mittels Wanze, per Telefon und Video - jene Maßnahmen, durch die Journalisten den Informantenschutz besonders gefährdet sehen. Gleichzeitig mit der unbefristeten Verlängerung dieser 1997 eingeführten Ermittlungsmethoden wurde nun festgesetzt, dass es einer Ermächtigung durch den Rechtsschutzbeauftragten bedarf, wenn ein solcher Lauschangriff in den Büroräumlichkeiten einer Medienredaktion durchgeführt werden soll. "Reicht Ihnen diese Ausweitung Ihrer Befugnisse?", drängt sich als Frage an Machacek auf. Es sei nicht alles gemacht worden, was er von den zuständigen Ministern, Justiz und Inneres, gefordert habe, relativiert Machacek die Reformen. Polizei und Gericht seien "lebende Einrichtungen", die ständig mit neuen Notwendigkeiten konfrontiert würden. Deswegen müsse der Rechtsschutzbeauftragte "ständig wachsam sein". Bislang sind Verletzungen des Berufsgeheimnisses bei Rechtsanwälten und Journalisten "kaum vorgekommen", berichtet Machacek. Das heiße aber nicht, dass er nicht "bei jedem Einzelfall hellhörig wird und nicht wartet, bis ein großer Skandal eintritt".

Hellhörig sein, wachsam bleiben - für Rubina Möhring, ORF-Journalistin und Präsidentin der Österreich-Sektion von "Reporter ohne Grenzen" sind diese Eigenschaften in der Öffentlichkeit im Schwinden begriffen. In den traditionellen westlichen Demokratien ortet sie eine gewisse Müdigkeit, Gewöhnung, Nachlässigkeit gegenüber der Pressefreiheit. Dem wollen die Länder-Berichte ihrer Organisation entgegenwirken. Fingerzeig und Ermahnung zugleich, damit der "öffentliche Wachhund" nicht an die Kette gelegt wird.

Die Homepage "Reporter ohne Grenzen" finden Sie unter http://www.rog.at

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