Europäische demokratische Union?

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Die EU ist längst auf dem Weg zu einem Bundesstaat. Höchste Zeit, daß eine Reform der Institutionen dem Rechnung trägt, und höchste Zeit auch für eine Verfassung der Union.

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Die EU ist längst auf dem Weg zu einem Bundesstaat. Höchste Zeit, daß eine Reform der Institutionen dem Rechnung trägt, und höchste Zeit auch für eine Verfassung der Union.

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Noch nie wurden in der Geschichte der Demokratie einem Parlament Rechte und Befugnisse geschenkt - sie mußten immer von den Volksvertretern erst erkämpft werden. Auch das Europäische Parlament befindet sich seit seinem Bestehen in einem permanenten Ringen um völlige demokratische Reife. Mit dem Rücktritt der EU-Kommission ist eines klar geworden: ohne ein souveränes EU-Parlament leidet die Europäische Union an einem akuten Demokratie-Mangel.

Es scheint, als müsse sich das Europäische Parlament jede Zuständigkeit einzeln erkämpfen. Nur stückweise erweitert der Rat der Europäischen Union die Kompetenzen des Parlaments, das seit nun 20 Jahren versucht, seine Rolle als einzige demokratisch gewählte EU-Institution wahrzunehmen. Mittlerweile ist die Europäische Union zu einem Staatenverbund gereift. In vielen Bereichen wurde die Souveränität seiner Mitgliedstaaten zugunsten einer größeren, wirkungsvolleren politischen Einheit aufgehoben. Die einzelnen Parlamente sind heute großteils nur noch nationale Vollzugsorgane für jene Richtlinien, die auf europäischer Ebene beschlossen werden: In Österreich waren beispielsweise 75 Prozent all jener Gesetze, die der Nationalrat im letzten Jahr verabschiedete, bloß Umsetzungen europäischer Richtlinien in nationales Recht. Das beweist, wie stark bereits die Europäische Union den politischen Alltag der Mitgliedstaaten bestimmt.

Was bei der europäischen Einigung jedoch auf der Strecke blieb, ist die demokratische Struktur der EU. Keineswegs erweiterten sich die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments im selben Tempo wie jene des Rates. Nur zögerlich werden den Abgeordneten neue Rechte vom Rat zugeteilt, vielfach wird dem Parlament höchstens ein Kontrollrecht zugestanden.

So ein Kontrollrecht wurde der Kommission in diesem Winter zum Verhängnis: Der Haushaltskontrollausschuß (den übrigens die europäischen Sozialisten seit Jahren abschaffen wollen) verurteilte in seinem Prüfungsbericht die Kommissare Edith Cresson und Manuel Marin (beide Sozialisten) ungewöhnlich scharf. Ein Mißtrauensantrag gegen die Kommission im Jänner scheiterte jedoch zunächst am Widerstand der Sozialisten (pikanterweise sprachen sich auch alle ÖVP-Abgeordneten außer Karl Habsburg gegen den Mißtrauensantrag aus).

Daß der "Rat der Weisen" die Kommission letzte Woche endgültig in die Knie zwang, ist für die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und CSU-Abgeordnete Ursula Schleicher alles andere als ein Sieg der PSE-Fraktion (Sozialdemokraten), obwohl diese in den Medien als Sieger der Auseinandersetzung zwischen Parlament und Kommission gefeiert wird. In einem Gespräch mit der Furche meinte Schleicher: "Die Sozialisten haben alles getan, um ihre beiden Parteikollegen Marin und Cresson in Schutz zu nehmen. Jetzt tun die Linken so, als wären sie die Saubermänner des Parlaments. Mehr Scheinheiligkeit gibt es wohl nicht", so Schleicher. Für die Weiterentwicklung des Parlaments in Richtung einer ernstzunehmenden demokratischen Absicherung in Europa war für Schleicher die Kraftprobe mit der Kommission wichtig: "Ich glaube, daß die Kommission das Parlament ab jetzt mehr respektieren wird. Die Menschen haben gemerkt, daß das Europäische Parlament die einzige demokratische Garantie der Union ist." Jetzt wäre, so Schleicher, der Wunsch der Öffentlichkeit sichtbar geworden, daß weder Rat noch Kommission zukünftig am Parlament vorbeiregieren sollen: "Dafür brauchen wir aber neue Kompetenzen, die uns der mächtige Europäische Rat nur zögerlich zugesteht", kritisiert Schleicher.

Der Stellenwert des Europäischen Parlaments in der EU-Rechtsgebung ist von Fall zu Fall verschieden. Die stärkste Position hat es in jenen Angelegenheiten, wo eine Zustimmung im Plenum unbedingt erforderlich ist. Dies ist - mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages am 1. Juli 1999 - bei der Bestellung sowohl des Kommissionspräsidenten als auch der Kommissare der Fall. Außerdem hat das Parlament Zustimmungsrecht bei der Erstellung des Haushaltsplanes der EU, der jedes Jahr von der Kommission vorgelegt werden muß. In diesen Punkten läuft ohne Parlament gar nichts.

Neben einer Vielzahl von Angelegenheiten, wo dem Parlament Mitentscheidungsrechte beziehungsweise Anhörungsrechte zugestanden werden, gibt es aber auch Bereiche, von denen das Parlament völlig ausgeschlossen bleibt. Wichtigste Beispiele sind die Agrarpolitik (betreffend Zahlung von Ausgleichspreisen für Rohstoffe, rund 50 Prozent des EU-Haushaltes), Vorschriften betreffend den Binnenmarkt, Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion sowie die institutionellen Reformen (Maastrichter und Amsterdamer Vertrag).

Demokratiepolitisch besonders bedenklich ist vor allem die Tatsache, daß dem Europäischen Parlament ein Grundrecht fehlt, über das sonst jedes andere ernstzunehmende Parlament der Welt verfügt: das Gesetzesinitiativrecht. Dieses Instrument besitzt nur die Kommission, wenn sie dazu vom Rat ermächtigt wird. Solange dem Parlament dieses Recht nicht zugestanden wird, bleibt es eine reine Abstimmungsmaschinerie, deren politische Kreativität sich in Abänderungsanträgen erschöpft.

Das schlimmste demokratische Defizit der Europäischen Union ist jedoch die fehlende Definition von Subsidiarität. Demnach ist es der Willkür und dem Gurdünken des Rates überlassen, Kompetenzen an sich zu ziehen. Staaten, Regionen und Gemeinden haben - im Gegensatz zur österreichischen bundesstaatlichen Verfassung - kein vertragliches Recht auf eine föderale Struktur der Union. EuGH-Richter Siegbert Alber hatte sich unlängst dahingehend geäußert, daß er sich vor dem Tag fürchte, an dem ein Bürger die im Maastrichter Vertrag bloß beiläufig erwähnte Subsidiarität einklagt. Er wisse nicht, aufgrund welcher Rechtsmaterialien er dann entscheiden sollte. Der oftmals propagierte Schutz der kleineren politischen Einheiten in Europa (Regionen, Gemeinden) ist reines Lippenbekenntnis und in keinster Weise verankert.

Der wichtigste Schritt der Union in Richtung Demokratie wäre also ein allgemeines Grundrecht, eine Verfassung. Europa ist schon lange kein Staatenbund mehr, sondern auf dem Weg zu einem Bundesstaat. Wer das bestreitet, der erkennt die Realitäten nicht, die in Brüssel und Straßburg schon längst Alltag geworden sind. Die Mitgliedstaaten haben spätestens seit dem Maastrichter Vertrag ihre Souveränität zugunsten der Europäischen Union aufgegeben. Und trotzdem hat dieses Vereinte Europa noch immer keine Verfassung. Ein Bundesstaat ohne Verfassung ist jedoch sowohl demokratiepolitisch als auch rechtsstaatlich gefährdet. All jene Grundrechte, die uns in der nationalen Verfassung zugesichert wurden (bundesstaatliches, liberales, demokratisches Prinzip), sind im heutigen Europa nicht mehr garantiert. Die Angst vor einem zentralgesteuerten Europa wird durch keinen einzigen Artikel in den Vertragstexten entkräftet, der Föderalismus hängt allein vom good will des EU-Rates ab. Europa wird erst an jenem Tag demokratisch sein, an dem es sich eine Verfassung schenkt. Und erst dann werden die Europäer beginnen, ihre Europäische Union auch wirklich zu mögen.

Der Autor war Mitarbeiter der CSU im Europaparlament.

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