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Bei der jüngst zu Ende gegangenen Regierungsklausur wurde die Steuerreform besprochen und nur Bekanntes erörtert. Wer sich ein Mehr an Steuergerechtigkeit und Nachhaltigkeit erwartet hat, wird leider eines Besseren belehrt.

Fast alle Maßnahmen zur Steuerreform, die im Anschluss an die Regierungsklausur dem Ministerrat vorgelegt werden (wurden?), folgen den im Regierungsprogramm vereinbarten Eckpunkten: Tarifentlastung bei der Einkommenssteuer, Freibetrag für Selbstständige, Entlastung für Familien mit Kindern. Ausnahmen bilden die nachträglich auf die Regierungsagenda gesetzte Absetzbarkeit von Spenden und - die einzige wirkliche Überraschung - die Verdoppelung jenes Betrages, der für Kirchenbeitragsleistungen von der Steuer absetzbar ist.

Seit Ende November konnte man sich auf die erwartbaren Eckpunkte der Steuerreform einstellen. Das erleichtert die Bewertung und dämmt den Einfluss des jetzt laufenden Parteienmarketings und des Getöses der Medienberichterstattung: "Ausgekuschelt", "Punktesieg für die VP", "Gut für Gläubige, schlecht für Manager" oder so ähnlich.

Am Plan wurde festgehalten

Positiv könnte man sagen: Die Bundesregierung hat sich an ihr Programm gehalten. Kritisch ist zu sagen: Die Bundesregierung hat die Zeit seit der Festlegung der Eckpunkte der Steuerreform bis zur Regierungsklausur nicht genützt, um geäußerte Kritik an den vereinbarten Maßnahmen sowie weitreichendere Vorschläge beziehungsweise zusätzliche Maßnahmen aufzunehmen. Eine Lohn- und Einkommenssteuertarifreform unterbleibt, die Entlastung des sogenannten Mittelstandes, im Regierungsprogramm als besonderes Ziel ausgewiesen, fällt bescheiden aus. Die Ausweitung der untersten Einkommenssteuer-Tarifstufe um 1000 Euro auf 11.000 Euro ist in Ordnung. Die Senkung des Eingangssteuersatzes für die Steuerbemessungsgrundlage bis 25.000 Euro ist viel zu gering. Unterblieben ist die dringend notwendige Ausweitung dieser Steuerstufe. So fallen relativ niedrige Einkommen in diese, eigentlich dem Mittelstand zugeordnete, Stufe.

Steuerprogression unterlassen

Betrachtet man das geltende Steuersystem und seine Wirkweise unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit, fällt auf, dass Maßnahmen zur Wiederherstellung der Steuerprogression unterblieben sind. Eine solche Maßnahme wäre etwa die Deckelung der steuerlichen Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts für hohe Einkommen. Beschritten wurde vielmehr der gegenteilige Weg: Diese verteilungspolitisch problematische Begünstigung auf einkommenssteuerpflichtige Selbstständige auszuweiten.

Auch das Instrument Freibetrag - jetzt neu für Kinderbetreuungskosten -, das im Rahmen des Familienpaketes ergriffen wurde, entspricht nicht verteilungspolitischen Erfordernissen. Freibeträge stehen nur jenen zur Verfügung, die überhaupt steuerpflichtig sind, und begünstigten Beziehern höherer Einkommen. Beide Punkte bringen es mit sich, dass das Steuerinstrument Freibetrag immer auch aus geschlechtergerechter Sicht problematisch ist! Erst vor einigen Tagen musste Finanzminister Pröll auf eine von der grünen Frauensprecherin Judith Schwentner eingebrachte Anfrage eingestehen, dass Begünstigungen und Ausnahmebestimmungen im derzeitigen Steuerrecht die Einkommensungleichheit zwischen Männern und Frauen noch erhöhen.

Von steuerfreien Zulagen und Zuschlägen, Pendlerpauschale und anderen Freibeträgen profitieren zu zwei Dritteln Männer. Dieser steuerrechtlichen Diskriminierung von Frauen wird mit den Mitteln dieser Steuerreform nicht begegnet! Auch wer Maßnahmen zu einer gerechteren Finanzierung der Staatsaufgaben im Bereich sozialer Sicherheit und sozialer Infrastruktur sucht, etwa in Form einer Vermögens(zuwachs)steuer und einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer, wird nicht fündig. Wer ökologische Lenkungseffekte über steuerliche Maßnahmen für eine gute Strategie auf dem Weg zur Erreichung der Kyoto-Ziele hält, wird nicht fündig. Wer die immer wieder von der Regierung selbst angekündigte Entlastung des Faktors Arbeit für dringlich hält, wird - sieht man von der nicht unumstrittenen, bereits erfolgten Entlastung unterer Einkommen vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab - nicht fündig. Aber, wie schon festgestellt: Auf all das, was diese Steuerreform nicht sein wird, konnte man sich schon seit Ende November einstellen. Das Ärgernis, dass der großen Koalition keine wirkliche Strukturreform gelingt, bleibt.

Anrecht auf Erleichterungen

Steuerpolitik ist ein gesellschaftspolitisch äußerst sensibles Politikfeld. Einige Gründe, warum das so ist, wurden bereits angesprochen. Ein ganz wesentlicher Grund liegt aber in den Bildern, die sich erzeugen lassen, wenn hier von der wohlverdienten Steuerentlastung für jene die Rede ist, die hart und fleißig arbeiten, und dort von der immer größer werdenden Zahl jener, die ohnehin keine Steuern mehr zahlen. Leicht lässt sich das Gefühl kultivieren, ein Anrecht auf diese oder weitere Steuererleichterungen zu haben, während Forderungen nach einer - zumindest - Verdoppelung der Negativsteuer oder eine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener empört abgelehnt werden; auch wenn es nicht laut gesagt wird, so doch mit dem Gefühl, solche Maßnahmen seien noch mehr Subventionierung jener, die ohnehin nicht viel leisten. Während man selbst …?!

Zu sagen ist, dass Steuerpolitik das machtvollste Instrument der Politik ist, um das zu gewährleisten, was ihre Hauptaufgabe ist: Umverteilung, eine gerechte Verteilung des erwirtschafteten Wohlstandes. Aus dieser Sichtweise ist dann auch die Frage angebracht, warum die Absetzbarkeit von Spenden inklusive der Regelung betreffend die Kirchensteuer durchsetzbar war und die Erhöhung der Negativsteuer und des Alleinerzieherabsetzbetrages - beides von vielen Seiten eingebrachte Forderungen - nicht.

Die Autorin ist Politologin und Erwachsenenbildnerin bei der Katholischen Sozialakademie Österreichs

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