Herausgabe von Nutzer-Daten

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Viele Online-Medien bieten Diskussions-Foren an, in denen Nutzer ihre Meinung zu einzelnen Beiträgen posten können. Bei kontroversiellen Themen gehen oft die Wogen hoch. Manche Beiträge verletzen Forenregeln oder gesetzliche Bestimmungen. Diese müssen gelöscht werden, sonst haftet auch der Betreiber für deren Verbreitung.

Strittig war zuletzt, ob der Betreiber Name, Anschrift und email-Adresse eines anonymen Nutzers herausgeben muss: Ein Nutzer postete zu einem Artikel auf der Website derstandard.at über den "Kröten-Sager“ von Ing. Kurt Scheuch: Tiervergleich - Da gibt es bedenkliche historische Kontinuitäten zur Sprache der Nazis. Sehr bezeichnend! Man weiß ja, aus welcher Ecke die Scheuchs kommen (jetzt hätte ich beinahe geschrieben, ‚aus welchem Stall‘ - aber das wäre auch ein Tiervergleich gewesen).

Scheuch forderte die Nutzerdaten, weil das Posting rechtswidrig sei, er wolle gegen den Verfasser gerichtlich vorgehen. derstandard.at verweigerte die Herausgabe, weil nur eine zulässige Meinung vertreten worden sei. Politische Gegner seien von den Nazis oft mit Tiermetaphern im abwertenden Sinn beschrieben worden. Kurt Scheuch pflege selbst einen extrem aggressiven Stil und müsse sich als Politiker grundsätzlich mehr Kritik gefallen lassen. Und schließlich stehe der Herausgabe der Daten das Redaktionsgeheimnis entgegen.

Auch nach Ansicht des OLG Wien war das Posting nicht rechtswidrig, weil lediglich auf Scheuchs (bekannte) rechts-nationale Einstellung Bezug genommen werde. Die Verwendung von Tiervergleichen sei in der politischen Propaganda-Sprache der Nazis ein wiederkehrendes Merkmal gewesen. Nachdem Scheuch also gar keinen rechtswidrigen Sachverhalt bescheinigen konnte, war auch seine Klage abzuweisen. So musste das OLG Wien gar nicht mehr beantworten, ob sich derstandard.at auch auf das Redaktionsgeheimnis berufen hätte können.

Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u.a. den "Standard“

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