Hindernisse am Weg zur Bürger-Union

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Eine Million Unterschriften in einem Jahr: Das schindet Eindruck. Die Triebkraft bleibt aber trotzdem bescheiden. Und schon am Weg dorthin sind einige Klippen zu umschiffen: Angenommen werden Europische Bürgerinitiativen nur, wenn sie EU-Recht betreffen. Leider ist nicht immer klar, wo genau die Grenze zu ziehen ist. Eine Initiative zu Sozialpolitik könnte abgewiesen werden, weil die Kommission argumentiert, dass die Mitgliedsstaaten dafür zuständig sind. Sie könnte aber auch angenommen werden, weil der Präambel des EU-Vertrages Grundsätzliches zu Sozialpolitik steht. Die Rechtsmeinungen gehen hier auseinander, was es für Initiatoren nicht einfach macht.

Auch die finanzielle Unterstützung dürfte ein Hindernis für viele Initiativen werden. Zuschüsse von der EU gibt‘s nämlich keine. Bevor eine EBI eingereicht wird, muss ein Bürgerausschuss gegründet werden, quasi das Management. Zumindest ein Bürger aus jedem Land, in dem Unterschriften gesammelt werden, muss im Ausschuss sitzen, also mindestens sieben. Registriert werden kann die EBI online, danach überprüft die Kommission die Zuständigkeit. Zwei Monate hat sie dafür Zeit. Der offizielle Startschuss für die ersten Bürgerinitiativen wird daher nicht vor Juni fallen.

Finanzielle und technische Hürden

Danach wird‘s technisch: Das Online-Sammelsystem muss zertifiziert werden. In Österreich ist die Wahlbehörde des Innenministeriums dafür zuständig. Wenn das erledigt ist, kann mit der Sammlung der Unterschriften begonnen werden. Zwölf Monate hat man dafür Zeit, in Österreich müssen mindestens 12.750 Unterstützer zusammen kommen. Nach einem Jahr müssen die gesammelten Unterschriften der Wahlbehörde vorgelegt werden. Dort wird innerhalb von drei Monaten überprüft, ob die Listen vollständig und zulässig sind. Wenn mindestens sieben Mitgliedstaaten bestätigen, dass die jeweils erforderliche Anzahl der Unterschriften gesammelt wurde, und es insgesamt mindestens eine Million sind, kann die Bürgerinitiative der Kommission vorgelegt werden. Die hat drei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Die Organisatoren der EBI dürfen in dieser Zeit vor dem Europäischen Parlament sprechen. Zwanzig Monate nach der Registrierung entscheidet die Kommission dann, ob sie die Initiative für einen Gesetzesvorschlag aufgreift - oder auch nicht. Eine Umsetzungsgarantie gibt es nicht. Ulrike Lunacek, Europaabgeordnete der Grünen freut sich trotzdem: "Die EU muss in Zukunft mehr auf ihre Bürgerinnen und Bürger hören und die EBI hilft, die Diszanz zwischen der Bevölkerung und ihren Institutionen zu verringern.“ Und auch ihr Parlaments-Kollege Othmar Karas (ÖVP) ist zuversichtlich: "Der nächste Schritt muss die Europäische Volksabstimmung sein.“ Die wäre nämlich bindend. (dol)

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