KATHOLISCHE MARKSTEINE

Werbung
Werbung
Werbung

Casti conubii (1930)

Pius XI. (re.) erteilte jedweder Verhütung eine Absage, weil der eheliche Akt nur der Nachkommenzeugung diene. Auch konfessions- und religionsverschiedene Eheschließungen sind nicht erlaubt.

Gaudium et spes (1965)

Das Konzilsdokument begreift Ehe und Familie als "Gemeinschaft der Liebe". Erstmals werden in der kath. Kirche nicht Zeugung und Erziehung von Nachkommen als erster Ehezweck festgeschrieben.

Humanae vitae (1968)

Paul VI. (re.) beschreibt Liebe und Fortpflanzung als Dimensionen der Ehe, die unauflöslich ist. Er bekennt sich zu "verantworteter Elternschaft", lässt aber "künstliche" Verhütungsmethoden (Pille) nicht zu.

Familiaris consortio

Johannes Paul II. betont 1981 die Liebe als Konstitutiv der Ehe, bekräftigt das "Pillenverbot" sowie das Sakramentenverbot für geschiedene Wiederverheiratete, außer diese leben sexuell enthaltsam.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung