Keine Freiheit für Hetze

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Jean-Marie Le Pen, der Präsident der französischen Partei „Front National“, ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgeblitzt.

Er hatte bereits 2003 in einem Le-Monde-Interview behauptet: An dem Tag, an dem wir in Frankreich nicht mehr fünf, sondern 25 Millionen Muslime haben, werden es sie sein, die Befehle erteilen. Und die Franzosen werden dicht an den Mauern entlanglaufen und mit gesenktem Blick von den Gehsteigen heruntertreten. Wenn sie es nicht machen, wird man ihnen sagen: „Warum siehst du mich so an? Suchst du eine Schlägerei?“ Und ihnen wird nichts anderes übrig bleiben, als zu rennen. Er wurde deshalb wegen Anstiftung zu Diskriminierung, Hass und Gewalt zu einer Geldstrafe verurteilt.

In seinem Kommentar zu dieser Verurteilung setzte er noch nach: Wenn ich sage, dass die Franzosen bei Anwesenheit von 25 Millionen Muslimen an den Mauern entlanglaufen werden, antworten mir die Leute im Saal nicht ohne Grund: ‚Aber Herr Le Pen, das ist schon jetzt der Fall! Le Pen wurde neuerlich zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt und rief den EGMR an: Er sei in seiner Meinungsäußerungsfreiheit verletzt worden.

Der EGMR bestätigte allerdings den französischen „Cour d’appel“. Die Verurteilung Le Pens sei gerechtfertigt.

Seine Worte hätten ein negatives sogar „beunruhigendes“ Bild der „muslimischen Gemeinde“ gezeichnet. Ihr starkes Wachstum sei als unmittelbare Gefahr für die Würde und Sicherheit der Franzosen dargestellt worden. Damit habe Le Pen ein Gefühl der Abweisung und Feindseligkeit erzeugt.Der EGMR unterstützt damit ausdrücklich den Kampf gegen jede Form rassischer Diskriminierung: Meinungsäußerungsfreiheit kann Worte, die Diskriminierung, Hass und Gewalt gegenüber einer Personengruppe provozieren, nicht rechtfertigen.

* Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u. a. den „Standard“.

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