Kindesentführung im Wüstenkloster?

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Warum der kaum 14-jährige Theodorus ins Wüstenkloster des Pachomius eintrat - oder: Moderne Parallelen bei der Interpretation frühchristlicher Handschriften sind nur mit großer Vorsicht zu ziehen.

Zölibatäre und Kinder, das ist ein heißes Eisen — bereits in der Antike. Die Mönche im Kloster des Pachom in Ägypten hätten sich im vierten Jahrhundert allen Versuchen einer Einflussnahme zum Trotz über die Elternrechte hinweggesetzt, so liest man in der wissenschaftlichen Literatur. Der Fall scheint klar: Ein unmündiges Kind war in ein Kloster eingetreten. Und ein unmündiges Kind war nach dem damaligen Recht nicht in der Lage, für sich bzw. bezüglich der eigenen Person eine derartige Entscheidung zu fällen.

Doch hier ist auf einmal alles anders, dramatisch klingt die Situation: Selbst Briefe von Bischöfen hätten nichts genutzt, welche diese an den Klostervorsteher schickten, um ihn umzustimmen. Der junge Theodoros, der wohl im Jahr 328 mit gerade einmal 14 Jahren in das pachomianische Kloster in Mittelägypten eingetreten war, der, so ist man bei dieser Beschreibung der Situation zu formulieren versucht, in die Hände der Mönche gefallen war, blieb ihrer Gewalt — und der weinenden Mutter blieb nichts anderes übrig, als ins benachbarte Frauenkloster einzutreten, um wenigstens manchmal ihren Sohn zu sehen. Eine tragische Geschichte.

Was hinter Klostermauern passiert

Man fühlt sich an gegenwärtige Beispiele erinnert: Klöster, die sich nicht hinter ihre Mauern blicken lassen und sich selbst von Bischöfen nur sehr begrenzt hineinreden lassen, selbst wenn die Öffentlichkeit den Eindruck haben mag, dass man handeln müsste. Wie heute, so auch gestern …? Der kleine Theodoros ist nur ein Beispiel mehr für die Unabhängigkeit der Klöster. Dieses Ereignis hat jedoch wissenschaftlich eine bei Weitem größere Bedeutung, als die reine Frage, ob nun ein Knabe mehr oder weniger hinter Klostermauern verschwunden sein mag.

Dies hat mit der Einordnung dieser Klöster in einen weiteren wissenschaftlichen Zusammenhang zu tun. Die pachomianischen Klostergründungen werden sehr häufig mit den Handschriften aus Nag Hammadi in Verbindung gebracht. In diesen Klöstern, die, wie auch pointiert formuliert wird, für die Kirche schon immer einen Staat im Staate dargestellt hätten, wären diese Werke gelesen worden, zu denen auch das Thomasevangelium und eine ganze Reihe anderer gnostischer Schriften gehörten.

Mit anderen Worten: Das Verhalten des Klosters im Rahmen des Eintritts eines Minderjährigen, der "gegen den elterlichen Willen“ in das Kloster eingetreten sei, wird in der wissenschaftlichen Literatur dafür verwendet, die unabhängige Stellung der Klöster auch in Hinsicht auf den angeblichen Gebrauch verbotener Schriften hinter ihren Mauern zu beweisen — wobei festgehalten werden muss, dass ansonsten sehr wenig und nur extrem schwache Indizien für einen Gebrauch dieser Schriften in den pachomianischen Klöstern angeführt werden können.

Es liegt einfach nahe, diese Klöster mit den Schriften aus Nag Hammadi in Verbindung zu bringen: Der Fundort dieser Handschriften ist nur wenige Kilometer von drei Klöstern, die Pachomius zugerechnet werden können, entfernt. Hier, so die Hypothese, wären diese Schriften bis weit ins vierte Jahrhundert hinein gelesen worden und überhaupt erst die zunehmende Möglichkeit der Kirche, auf Machtmittel zurückzugreifen, hätte dann in der zweiten Hälfte des vierten Jahrhunderts dazu geführt, dass die Klöster sich genötigt gesehen hätten, diese Schriften zu vergraben. Meist wird ein Brief des alexandrinischen Bischofs Athanasius aus 367 mit dieser Rekonstruktion der historischen Geschehnisse um die Nag-Hammadi-Schriften in Verbindung gebracht. In diesem Brief wird der Umfang der heiligen Schriften sehr deutlich umrissen.

Gerade weil moderne Parallelen eine derartige Unabhängigkeit von Klöstern ebenfalls nahelegen, ist es umso notwendiger, sich die genaue historische Situation vor Augen zu führen, bevor möglicherweise moderne Ansichten in ein vergangenes Ereignis projiziert werden.

Als Erstes ist ein etwas merkwürdiger Umstand zu erwähnen, der bereits den ersten Forschern, die sich mit dieser Frage auseinandersetzten, hätte auffallen müssen. Es handelt sich um die Behauptung, der kleine Theodoros wäre gegen den elterlichen Willen eingetreten, während doch alle Textstellen nur von der Mutter berichten. Nun ist ja auch die Mutter ein Elternteil und hat elterliche Rechte. Das mag für die Moderne gelten, für die Antike ist dies jedoch mit Nachdruck zu bestreiten.

Elternrechte: nicht für Mütter

Nur unter sehr klar umrissenen Umständen war eine Mutter diejenige, welche das Recht hatte, über ihr Kind zu verfügen. Auch wird, dies ist ebenfalls höchst auffällig, an keiner Stelle ein Vater des Kindes erwähnt. Und gerade im Zusammenhang der Passage, in der vom Eintritt der Mutter in das benachbarte Frauenkloster die Rede ist, wäre eigentlich eine Reaktion des Gatten zu erwarten. Dass jedoch die Sicht des Ehemannes nicht thematisiert wird, spricht dafür, dass dieser zum Zeitpunkt des Klostereintritts des kleinen Theodoros bereits verstorben war. Und damit erhält die postulierte Missachtung des elterlichen Willens einen ganz anderen Akzent. Nicht der "elterliche Wille“, sondern der rechtsunwirksame Wunsch der Mutter wird missachtet.

Eine jugendliche Berufung

Doch, die Lage ist noch viel grundsätzlicher verkannt worden, als dies in den bisherigen Überlegungen bereits angeklungen ist. Eine genaue Lektüre der Lebensbeschreibung des Klostergründers Pachom zeigt, dass die Situation grundsätzlich anders war als bisher angenommen: In einer Passage ist wörtlich davon die Rede, dass eine rechtswirksame Zustimmung zum Eintritt erfolgt war — der verwendete juristische Begriff wurde offensichtlich nicht erkannt. Da (ältere) Geschwister erwähnt werden, könnte ein Bruder, der tatsächlich dann der rechtliche Vormund gewesen wäre, dem Theodoros die Zustimmung vor seinem 14. Lebensjahr erteilt haben. Die Mündigkeit hat er jedenfalls mit 14 Jahren erreicht. Schließlich haben sich, so die Erzählung, bereits früh Anzeichen der Berufung zum klösterlichen Leben bei Theodoros gezeigt: Mit zwölf Jahren habe er angefangen, regelmäßig zu fasten und wie ein Mönch zu leben.

Auch habe der Klostervorstand versucht, den kleinen Theodoros von seiner Idee abzubringen, dieser hat jedoch, so erzählt es die Lebensbeschreibung, standhaft bei seinem Wunsch, ins Kloster einzutreten, beharrt. Dass eine derartig frühe Berufung gerade bei herausragenden Männern des geistlichen Lebens zu finden ist, findet sich in vielen Heiligenviten. Dass Theodoros einer der Nachfolger des Pachom wurde, ist auf diesem Hintergrund nur folgerichtig.

Mit diesen Überlegungen ist jedoch ein entscheidendes Argument für die Verwendung der Nag-Hammadi-Texte in einem klösterlichen Kontext im vierten Jahrhundert als Verkennung der historischen Umstände dieser Klöster erwiesen. Gleichzeitig zeigt dies, wie wichtig eine intensive Beschäftigung mit den historischen Quellen ist, ist doch weiterhin die Frage, wie das Thomasevangelium zu verorten ist, ungelöst.

* Der Autor arbeitet im Rahmen eines FWF-Projekts an der Uni Wien an koptischen Handschriften.

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