Klagen wir den Presserat!

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So seltsam es klingen mag: Die Klage von Österreich gegen den Presserat ist heilsam. Zeigt sie doch deutlich die Defizite der reinen Selbstregulierung als Mittel zur Qualitätssicherung auf.

Wieder einmal wird klar, warum Ko-Regulierung bzw. regulierte Selbstregulierung der einzige Weg ist, um Medienqualität zu sichern. Der Mediengesetzgeber soll inhaltlich nicht eingreifen. In welcher Form der Ehrenkodex erstellt wird, was darin steht, wie Medienselbstkontrolle von statten geht, das kann man der Branche überlassen. Aber der Gesetzgeber soll dafür sorgen, dass sich alle (!) an bestimmte Mindeststandards halten. Ob man dies aus der Fairness des Wettbewerbs in dem die Spielregeln für alle gleich sein sollten oder der Notwendigkeit der Qualitätssicherung bei einer für die Demokratie relevanten Industrie argumentiert, ist Geschmacksache.

Wie das gehen kann? Nun z.B. indem nur Medienunternehmungen, die sich diesen Standards unterwerfen auch Förderungen und Anzeigen, die aus öffentlichen Geldern bezahlt werden, zukommen lässt (was nebstbei bemerkt ohnedies eine Selbstverständlichkeit sein sollte). Indem man die Vergabe von Lizenzen im elektronischen Bereich an die Teilnahme an der Selbstkontrolle knüpft. Indem man eine öffentliche Debatte fördert, in der auch Unternehmen der werbetreibenden Industrie ihre Schaltungen nicht nur nach Kriterien der Effizienz, sondern auch nach Kriterien der Qualität rechtfertigen müssen. Man könnte ja fragen, wie gut sich ein Markenimage, das auf Integrität und Verantwortung fokussiert und das sich auf einen umfänglichen Compliance Codex gründet mit Werbung in einem Medien zusammenpasst, das sich noch nicht einmal an den Ehrenkodex der österreichischen Presse hält. Man könnte die Medien schlicht per Gesetz zwingen.

Ideen gäbe es genug. Und: Freiwilligkeit alleine reicht eben nicht aus. Leider.

* Der Autor ist Prof. f. Medienwissenschaft an der Uni Klagenfurt

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