Medialer Umgang mit dem Tod

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Unter dem Titel "Trauerarbeit ohne Ende“ wurde im März 2010 in einem Wochenmagazin über die vermeintlichen persönlichen Befindlichkeiten des Entertainers Peter Alexander nach dem Tod seiner Tochter und seine familiären Verhältnisse berichtet.

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte jüngst den Zuspruch einer Entschädigung wegen Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 7 Mediengesetz: Peter Alexander hatte noch zu Lebzeiten alles getan, um seinen Anspruch durchzusetzen, weshalb noch über den Entschädigungsanspruch zu entscheiden war. (Er ist bekanntlich während des Verfahrens verstorben.)

Das OLG Wien war der Ansicht, dass eine detaillierte Berichterstattung über den Umgang von Familienangehörigen mit dem Tod eines nahen Verwandten, insbesondere durch Preisgabe von Details, wie die Hinterbliebenen mit dem schmerzhaften Verlust umgehen und die Situation zu verkraften trachten, einen Eingriff in sensibelste Bereiche des Familienlebens bedeutet. Somit wurde per se eine Verletzung von § 7 MedienG - auch für eine allgemein bekannte Persönlichkeit - erkannt, selbst wenn gleichzeitig zugestanden wurde, dass nicht jeder sachliche Bericht über den Tod eines Menschen bzw. die Umstände des Todes den höchstpersönlichen Lebensbereich der Angehörigen berührt, weil jedem Todesereignis auch ein gewisser Öffentlichkeitsbezug inne wohnt. Schließlich sei die erfolgte "mitleidstriefende“ Berichterstattung geradezu ein "Paradebeispiel“ für eine bloßstellende Berichterstattung, die weder subjektiv noch objektiv die Gefahr einer negativ abwertenden Einschätzung durch die Umwelt nach sich ziehen muss. Der Eingriff liegt schon darin, dass der Einzelne gezwungen wird, sich mit öffentlicher Neugierde, unerwünschter Anteilnahme und ungebetenem Mitleid in einer Angelegenheit seiner Intimsphäre auseinanderzusetzen.

* Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u. a. den "Standard“

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