Presseclub Concordia-Generalsekretärin Daniela Kraus - © APA / APA-Fotoservice / Krisztian Juhasz

Presseclub-Chefin Kraus über Servus-TV Wegscheider: „Satire, um sich auszutoben“

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Es gehe nicht darum, Servus-TV zu schaden, erklärt Presseclub Concordia-Generalsekretärin Daniela Kraus den Gang zur Medienbehörde, sondern man wolle eine Verbesserung.

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Es gehe nicht darum, Servus-TV zu schaden, erklärt Presseclub Concordia-Generalsekretärin Daniela Kraus den Gang zur Medienbehörde, sondern man wolle eine Verbesserung.

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Der Presseclub Concordia hat bei der Medienbehörde KommAustria eine Sachverhaltsdarstellung gegen den Wochenkommentar „Der Wegscheider“ auf Servus-TV eingebracht. Der Kommentar verbreite Unwahrheiten und verstoße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Concordia-Generalsekretärin Daniela Kraus begründet im Interview diese Vorgehensweise und was damit erreicht werden soll.

DIE FURCHE: Frau Kraus, warum hat sich der Presseclub Concordia entschieden, bei der Medienbehörde gegen den Sender "Servus-TV" und seinen Intendanten vorzugehen?

Daniela Kraus: Ausgangspunkt des Ganzen war, dass sich sehr viele Menschen, sowohl Mitglieder als auch andere, bei uns gemeldet und über den Wochenkommentar „Der Wegscheider“ auf Servus-TV beschwert haben. Es würden dort Unwahrheiten insinuiert, Leute aufgehetzt und die Wissenschaft schlecht gemacht. Im Fall von Zeitungen können solche Beschwerden beim Presserat eingereicht werden. Bei Privatsendern ist das nicht so einfach, da muss man sich direkt an die Behörde wenden, und das ist viel aufwendiger. Deswegen haben wir die Abwicklung dieses Prozederes übernommen.

DIE FURCHE: Freitag voriger Woche haben Sie nun eine Sachverhaltsdarstellung an die KommAustria eingebracht. Warum keine Beschwerde?

Kraus: Bei einer Beschwerde hätten wir Parteienstellung gehabt. Die Sachverhaltsdarstellung ist eine Aufforderung an die Behörde, die Vorwürfe zu prüfen. Wir haben uns dafür entschieden, da es uns nicht darum geht, dem Sender zu schaden. Wir möchten, dass sich die Medienbehörde KommAustria anschaut, was die bei Servus-TV da machen.

DIE FURCHE: Welches Mandat nehmen Sie da in Anspruch? Üblicherweise verteidigt der Presseclub Concordia die Medienfreiheit bzw. Journalistinnen und Journalisten gegen Angriffe von außen. Jetzt gehen Sie quasi gegen die eigene Branche vor.

Kraus: Der Bereich journalistische Ethik, also die Innensicht, ist in unseren Statuten verankert. In dieser Funktion sind wir auch einer der Träger des Presserats. In den letzten Jahren ist unser zweiter Schwerpunkt, der Einsatz für ausreichende medienpolitische Rahmenbedingungen und gegen Angriffe auf Journalisten von außen mehr im Vordergrund gestanden, da es vor allem unter Schwarz-Blau sehr viele derartiger Angriffe gab. Doch im Fall Servus-TV überschneidet sich das: Hier geht es ja um eine Untergrabung der Glaubwürdigkeit von Institutionen, von Wissenschaft, von Politik und von Medien. Wenn Corona-Maßnahmengegner vor Redaktionen demonstrieren, sehe ich das auch als eine Folge solcher Berichterstattung. Bei den Wochenkommentaren auf Servus-TV geht es ja auch gegen andere Medien.

DIE FURCHE: In Ihrer Sachverhaltsdarstellung an die KommAustria werden dem „Servus-TV“-Intendanten Wegscheider in seinen Wochenkommentaren faktenwidrige Aussagen, mangelnde Argumentation, Verunglimpfung und dgl. vorgeworfen. Die Behörde soll jetzt prüfen, ob Ihre Vorwürfe korrekt sind?

Kraus: Zunächst geht es da um die juristische Ebene. Privatsender unterliegen dem audiovisuellen Mediendienste-Gesetz. Das legt großen Wert auf Meinungsfreiheit, zurecht. Da argumentieren wir in unserer Sachverhaltsdarstellung sehr eng und zeigen, wo das Objektivitätsgebot oder die journalistische Sorgfalt durch Verbreitung von Unwahrheiten verletzt wird. Das haben wir detailliert mit Zitaten aus den Sendungen aufgelistet. Die zweite Ebene betrifft die Folgen, sprich die Kontextfrage: dass die Öffentlichkeit verunsichert, aufgestachelt, gespalten und die Glaubwürdigkeit von Politik, Wissenschaft und Medien untergraben wird. Da bin ich neugierig, inwieweit sich die Behörde da zuständig sieht.

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