Mehr Arbeit für den Presserat

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Fünf Jahre alt wird der "neue" Presserat im kommenden Herbst, nachdem ein jahrelanger Zustand ohne Selbstkontrolle der Printmedien beendet werden konnte. Selbstkontrollorgane sind das Minimum, das sich die heimische Medienlandschaft leisten sollte - nicht zuletzt, um der Gefahr zu begegnen, der Staat oder die Gerichte könnten die Medien kontrollieren (letztere sind natürlich sowieso am Zug, wenn es sich um Gesetzesverstöße handelt).

Der vor wenigen Tagen präsentierte Jahresbericht 2014 des Österreichischen Presserats zeigt jedenfalls Entwicklungen auf, die zum einen die Wichtigkeit dieses Organs unterstreichen, die aber zum anderen darauf hinweisen, dass mediale Ethikverstöße zunehmen. Schon allein die Fallzahl spricht für sich: 238 Fälle wurden im vergangenen Jahr vor den beiden Senaten des Presserats verhandelt, im Jahr zuvor waren es bloß 155 gewesen. Dass der Presserat daher einen 3. Senat installiert, der unter dem Vorsitz der ehemaligen OGH-Präsidentin Irmgard Griss stehen wird, ist logisch.

Verstöße fast ausschließlich im Boulevard

Doch auch die Zahl der Verstöße gegen den Ehrenkodex der Presse nahm zu: Waren es 2013 noch 16 gewesen, so stieg sie im Jahr 2014 auf 35. Dabei fielen 32 Verstöße auf den Boulevard - genauer: 16 auf die Kronen Zeitung, elf auf Österreich und fünf auf Heute. Bezeichnend, dass sich alle drei Medien (und auch deren Webseiten) bislang nicht der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats unterworfen haben, das heißt, dass sie jedenfalls die Urteile desselben nicht in ihrem Medium veröffentlichen. Zwei Verstöße beanstandete der Presserat bei der rechten Wochenschrift Zur Zeit, die sich gleichfalls nicht den Urteilen des Presserats unterwirft. Die Senate des Presserats werden nicht nur aufgrund von Beschwerden tätig, sondern können auch selbstständig Fälle aufgreifen.

Exemplarisch für letzteres ist die Rüge von Krone-Rabiat-Kolumnist Michael Jeannée, der in seiner "Post von Jeannée" eine Ministerin und einen EU-Spitzenkandidaten als "Polit-Furunkel" gebrandmarkt hatte. Auch die Berichterstattung über Suizide wurde vom Presserat genauer unter die Lupe genommen, hier gab es Beanstandungen der Berichterstattung jeweils in einem Fall in Krone und Österreich. Im Ehrenkodex der österreichischen Presse ist ein eigener Punkt zur Suizidberichterstattung formuliert, zumal diese Berichterstattung "im Allgemeinen große Zurückhaltung" erfordert - nicht zuletzt, weil durch ausführliche Darlegungen und Bilder in diesem Bereich zu Nachahmungs-Taten besonders animiert werden könne.

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