Meinungsfreiheit ist kostbar

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Ansprache anlässlich der Ehrenpreisverleihung am Internationalen Tag der Pressefreiheit

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Ansprache anlässlich der Ehrenpreisverleihung am Internationalen Tag der Pressefreiheit

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Thema: Am 2. Mai wurden die Concordia-Preise 1999 verliehen. Der Ehrenpreis ging an Kardinal Franz König. die furche dokumentiert seine Ansprache bei der Preisverleihung und jene Passagen aus dem Konzilsdokument "Gaudium et spes", auf die sich der Kardinal bezog.

Herr Präsident des Presseclubs Concordia, verehrtes Gremium der Jury! Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit heute mit dem Ehrenpreis des Presseclubs Concordia 1999 geehrt zu werden, hat für mich eine ganz besondere Bedeutung, wofür ich hier meinen aufrichtigen Dank zum Ausdruck bringen möchte.

Die besondere Bedeutung sehe ich einmal darin, dass Sie Ihren großen Preis einem Vertreter der katholischen Kirche, einem emeritierten Bischof und Mitglied des Kardinalskollegiums verliehen haben. Die zweite Bedeutung liegt in dem geschichtlichen Hinweis auf die große Veränderung, die innerhalb der katholischen Kirche seit dem vorigen Jahrhundert in bezug auf Presse und Meinungsfreiheit vor sich gegangen ist.

In der Tat hat hier das Zweite Vatikanische Konzil in dieser Hinsicht eine bedeutende Weichenstellung vorgenommen. Die Bischöfe aus aller Welt mit dem Papst an der Spitze betonten damals im Konzilsdekret über die Kirche in der Welt von heute (Gaudium et Spes), dass die Kirche die "berechtigte Freiheit" von Kunst und Wissenschaft und die "rechtmäßige Eigengesetzlichkeit" anerkenne (GS 59, siehe Text auf dieser Seite). Wörtlich heißt es übrigens: "Damit wird auch gefordert, dass der Mensch unter Wahrung der sittlichen Ordnung und des Gemeinwohles, frei nach Wahrheit forsche, und so seine Meinung äußern und verbreiten kann ... und so wahrheitsgemäß selbst über öffentliche Vorgänge unterrichtet werde."

Ist damit nicht in schöner Weise zum Ausruck gebracht, dass die Kirche gar nicht anders kann, als auf der Seite der Presse- beziehungsweise der Meinungsfreiheit zu stehen?

Eine sechs Jahre nach dem Konzil veröffentlichte Pastoralkonstitution "Communio et Progressio" unterstreicht eine solche Feststellung des Konzils und fügt dann erläuternd noch hinzu: "Die Freiheit des Einzelnen, seine Empfindungen und Gedanken äußern zu können, ist unbedingt notwendig, damit es zu einer entsprechenden Bildung der öffentlichen Meinung kommt. Man muss darum mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil feststellen, dass die Freiheit der Meinungsäußerung für die Einzelnen wie für die Gesellschaft, in den Grenzen der Sittlichkeit und des Gemeinwohls notwendig ist. Denn die Zusammenarbeit aller ... bedarf der ungehinderten Gegenüberstellung der als wichtig geltenden Meinungen, damit im Spiel des Gebens und Nehmens, der Ablehnung und Ergänzung, der Aneignung und des Kompromisses die am besten begründeten und gesicherten Meinungen zum gemeinsamen Handeln gefunden werden können." Soweit die Pastoralkonstitution.

Pressefreiheit brauch auch Grenzen Solche Feststellungen haben auch nach 30 Jahren nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Denn Pressefreiheit als Freiheit der Meinungsäußerung gehört zu den Menschenrechten, gehört zu dem besonders wertvollen Gut für das Zusammenleben der Menschen in einer demokratischen Gesellschaft.

Zugleich wird uns heute deutlicher denn je bewusst, dass es "Grenzen der Sittlichkeit und des Gemeinwohles" gibt, die nicht überschritten werden dürfen, wenn man Schaden für die Gesellschaft vermeiden will. Die Erfordernisse des Marktes, die Gegebenheiten der totalen Kommerzialisierung des Medienbereiches, scheinen allerdings in eine andere Richtung zu weisen. Aber die Kirche, gerade auch in ökumenischer Verbundenheit, vertraut - gemeinsam mit vielen Menschen guten Willens - auf das ethische Bewusstsein der Medienschaffenden, sowie auf die "Selbstreinigungskraft" der Medienbranche.

Lassen Sie mich noch einmal "Communio et Progressio" zitieren: "Damit öffentliche Meinung sich nach den ihr eigenen Entstehungsgesetzen bilden kann, muss der Gesellschaft grundsätzlich der Zugang zu den Quellen und Kanälen der Information offenstehen und die Freiheit der Meinungsäußerung gewährt sein. Meinungsfreiheit und das Recht zu informieren sowie informiert zu werden, bedingen einander notwendig."

Die Verantwortung für die Bildung der öffentlichen Meinung ist nicht auf die Medienschaffenden beschränkt. Auch dazu stellt "Communio et Progressio" fest: "Alle Bürger sind aufgerufen, zur Bildung der öffentlichen Meinung beizutragen, nicht zuletzt auch dadurch, dass sie ihre eigene Meinung durch qualifizierte Sprecher vertreten lassen.

Wer aufgrund seiner Stellung, Begabung oder aus anderen Gründen einen großen Einfluss auf eine öffentliche Meinung ausüben kann, ist besonders verpflichtet, bei der Bildung der öffentlichen Meinung mitzuhelfen, so oft er seine Ansicht äußert. Diese Verantwortung wiegt umso schwerer, je mehr sein Beispiel andere mitzuziehen vermag."

Wird hier nicht ein klares Gegenbild zur Versuchung der "Seitenblicke"-Gesellschaft skizziert? Das heißt, alle tragen Mitverantwortung für die Bildung der öffentlichen Meinung und niemand kann diese Verantwortung "auf die anderen" abschieben.

Aus einer solchen Sicht sind wir am Beginn des dritten Jahrtausends alle - angesichts der dramatischen Veränderungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen Bereich in unserem Lande, aber auch weltweit, - mitverantwortlich für die Verteidigung und Festigung der Freiheit, der Freiheit der Meinungsäußerung.

Totalitarismen dulden keine freie Presse Hinter uns liegt das 20. Jahrhundert: das erste, was die totalitären Regime beseitigten, war jeweils die Meinungsfreiheit. Der denkende, seinem Gewissen verpflichtete Mensch, wurde offensichtlich als Gefahr für den totalen Machtanspruch empfunden.

Vielleicht ist es ein Zufall, dass heute das Martyrologium der katholischen Kirche in Österreich der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Aber das Martyrium der in diesen drei Bänden dargestellten "Blutzeugen des Glaubens" begann damals, als die Meinungsfreiheit beseitigt wurde.

In wenigen Tagen, am 7. Mai, wird Papst Johannes Paul II. gemeinsam mit Repräsentanten der andere christlichen Kirchen im römischen Kolosseum der vielen Blutzeugen des 20. Jahrhunderts gedenken. Die Menschen der Kirche haben auch im 20. Jahrhundert einen hohen Preis für die Freiheit bezahlt. Im Gedenken an diese Märtyrer neige ich mich vor allen, die für die Freiheit der Meinungsäußerung in unserem Lande ihr Leben gegeben haben - welchen Glaubens oder welcher Weltanschauung auch immer sie gewesen sein mögen.

Meinungsfreiheit - um es noch einmal zu sagen - ist also ein kostbares Gut. In dieser festlichen Stunde bin ich mir als Träger Ihrer hohen Auszeichnung sehr wohl bewusst, dass ich für meine Worte ein wichtiges und effizientes Forum vor mir habe. Ich bitte Sie, machen Sie Ihren Einfluss geltend, dass in unserem Lande das so wichtige Recht auf freie Meinungsäußerung nie - weder direkt noch indirekt - missbraucht wird.

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