Neue Kontroverse um ORF

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Neues im Ringen um den Österreichischen Rundfunk: Beim VÖZ-Treffen in Bad Kleinkirchheim wurden Differenzen zwischen SP und VP deutlich.

Über den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF und seine Geschäftstätigkeit zeichnet sich eine neue und tiefgehende politische Kontroverse ab. In ihrem Zentrum steht der für den ORF zuständige Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Josef Ostermayer (SPÖ). Er hat die Debatte einerseits in der Koalitionsregierung, namentlich mit ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf zu führen, andererseits mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), wie sich bei dessen Klausur in Bad Kleinkirchheim in den Gesprächen aller Beteiligten zum Wochenbeginn zeigte.

Anlass der Debatte ist das vom VÖZ 2004 bei der EU-Kommission angestrengte und 2008 eröffnete Verfahren, ob die Rundfunk- und Fernsehgebühr eine Beihilfe sei. Nun wird in diesem Verfahren geklärt, worin der öffentlich-rechtliche Auftrag besteht, wie bei neuen Geschäftsfeldern des ORF vorzugehen ist und wie die Regelungen für dessen wirtschaftliche Gebarung sowie Aufsicht zu gestalten sind. Die tschechische Ratspräsidentschaft möchte den Akt im Juni fertigstellen, da nach der Wahl des Europäischen Parlaments im Juni dieses sowie weitere Organe der EU, eben auch die Kommission, neu zusammengesetzt werden.

Über einige Eckpunkte scheint bereits, wie Ostermayer berichtet, Einigkeit beziehungsweise Klarheit zu bestehen. Die Gebühr sei keine Beihilfe, es gebe ein Bekenntnis zur gemischten Finanzierung des ORF aus Gebühren, Werbung und sonstigen Erlösen. Dies zu regeln, falle in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Die Verleger konfrontierten Ostermayer mit Kritik an dessen Vorhaben, dem ORF Geschäftsfelder zu eröffnen. Denn der ORF könne zwar eine öffentlich-rechtliche Konzernführung haben, doch dessen Tochterunternehmen könnten sich kommerziell auf allen Gebieten - von Onlinediensten über Klingeltonverkauf bis zu Sendetechnik - ungehindert im In- und Ausland als Investor bewegen. Das könne, so der VÖZ, nicht Sinn des gebührenfinanzierten ORF sein. Denn dann würde der ORF, wie der Vorarlberger Verleger Eugen Ruß anmerkte, seine Monopolstellung und seine Marke nutzen, um in neue Märkte zu gehen. Das sei keine Ermunterung für private Investoren, sich auf Österreichs Medienmarkt zu betätigen.

Ostermayer konterte, diese Fragen seien nicht Gegenstand der gegenwärtig auf Beamtenebene zwischen Wien und Brüssel geführten Verhandlungen. Zudem gebe es unternehmerische Freiheit, die auch dem ORF zustünde und aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht eingeschränkt werden dürfe. Dem ORF sei zudem die Überkompensation verboten, er dürfe nicht mehr einnehmen als erforderlich, müsse nicht genutzte Senderechte zur Verfügung stellen, dürfe bei den Werbetarifen kein Dumping betreiben. Es gelte die Transparenzrichtlinie und das Verbot der Querfinanzierung. Dies sei im geplanten neuen ORF-Gesetz vorgesehen. Doch die Großzügigkeit gegenüber dem ORF gefällt auch der ÖVP nicht. Kopf sprach von einem "Schutzgesetz" für den ORF. Es sei stets zu prüfen, ob der ORF tatsächlich dem "public value" diene, seine Aktivitäten seien hinsichtlich der Verträglichkeit mit dem Markt zu überprüfen.

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