Nicht Teil, Ende des Spiels

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Das erstinstanzliche und nicht rechtskräftige Urteil für Uwe Scheuch ist ein kräftiges Signal der Justiz an die Politik. Die Empörungsrituale aus dem Lager der Betroffenen zeigen, wie viel hier von so vielen nicht verstanden wurde.

Es gibt eine gewisse, keineswegs überzeugende, geschweige denn gewinnende Art von Lässigkeit, mit der manche versuchen, Weltläufigkeit auszustrahlen. Die Übung gelingt zwar in den seltensten Fällen, aber manche Personen, der Kärntner Landespolitiker Uwe Scheuch zum Beispiel, setzen sie dennoch ohne Unterlass fort. Dazu gehört, Anglizismen in ein Gespräch einfließen zu lassen, etwa die Redewendung, etwas Bestimmtes sei eben part of the game. Damit signalisiert der Phraseologe zweierlei. Erstens: Es sei alles ein Spiel; zweitens: Er beherrsche es und habe daher auf dessen Regeln sowie den Partner auf deren Einhaltung hinzuweisen. Das ist natürlich alles sehr klein und - um im Sprachgebrauch der Gegenwart zu beiben - auch etwas blöd.

Der Einfachheit und Verständlichkeit wegen bleiben wir Scheuch-Sprech: Was er verlangte, war nicht Teil eines Spiels; was er betrieb, war ein falsches Spiel. Und mit der erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen Verurteilung von Uwe Scheuch am Landesgericht Klagenfurt wegen Geschenkannahme wurde aus einem Teil das vorläufige Ende des Spiels.

Ein gesetzwidriges Spiel

Bezeichnend genug für die Freiheitlichen beantworteten sie den Richterspruch zweimal falsch: mit einer Solidarisierung mit dem nicht rechtskräftig Verurteilten und mit einer Justizschelte. Dies wiederum ist nicht mehr part of the game, sondern ein klarer Fall von part of the blame: An jener Stelle einer Persönlichkeit, an der üblicherweise das Einsichtsvermögen sitzt, ist bei den Freiheitlichen die Anspruchsmentalität angesiedelt. Scheuch, Landeshauptmann Dörfler und andere zeigen nicht Gewissenserforschung, Kritik- und Korrekturfähigkeit, Schuldeinsicht, Reue - nein, es sind einmal mehr die anderen, die den stets verfolgten Freiheitlichen schweres Unrecht antun, einmal mehr mit den Mitteln der Justiz.

Es ist dieses von einzelnen Politikern der Freiheitlichen beharrlich gezeigte Unvermögen, so etwas wie eigene Schuld aussprechen zu können. Das gilt auch für jene Freiheitlichen, die schon wegen rechtsradikaler Grobheiten ausgeschlossen, die wegen neonazistischer Äußerungen gescholten wurden. Aber das gezeigte Verhalten von Uwe Scheuch offenbart andere gröbere Mängel in Denkweise und Haltung.

Mit dem aufgezeichneten Gespräch ist ursächlich der Worte von Uwe Scheuch belegt, dass es den grundsätzlichen Gedanken und die erklärte Absicht geben kann, ein über den Staat abzuwickelndes Geschäft mit einer Spende an eine Partei zu verbinden. Das ist ein schwerst regelwidriger Spielzug.

Die Mandatare und Funktionäre der Freiheitlichen Partei und ihrer Absplitterungen kennzeichnet gelegentlich die erwähnte Anspruchsmentalität, die sich aus der politischen Betriebspsychologie von FPÖ und BZÖ nährt: Diese befinden, SPÖ und ÖVP hätten sich im Staate so breit gemacht, dass Vertreter des dritten Lagers ebenfalls aus Regierungsbeteiligungen geschäftliche Vorteile ziehen dürften. Derartige Fälle haben sich in der letzten Dekade gehäuft und sind teils gerichtsanhängig.

Strafausmaß wurde verdoppelt

In der Öffentlichkeit senken derartige Regelwidrigkeiten das Vertrauen in das politische System, konkret in jenes der Parteien und in die Rekrutierung ihres Personals. Es überrascht, dass ausgerechnet Populisten das übersehen. Ebenfalls entgangen dürfte ihnen sein, dass der Gesetzgeber auf Vorteilsannahme und Bestechlichkeit von Amtsträgern sensibel reagiert hat: Das Strafausmaß für jenes Delikt, dessentwegen Scheuch erstinstanzlich verurteilt wurde (§ 304 Strafgesetzbuch), wurde inzwischen auf eine Freiheitsstrafe von ein bis zu zehn Jahre verdoppelt. Das für manche überraschend hohe Strafausmaß für Scheuch bemisst sich nach dem vorherigen, niedrigeren Rahmen.

Was bleibt? Die Parlamentarier werden schon gewusst haben, warum sie dieses Delikt härter bestrafen wollen. Es haben nur nicht alle verstanden, dass es hier um das demokratisch wichtige Gut des Vertrauens geht. Nicht um den Teil eines Spiels.

* claus.reitan@furche.at

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