* 5. Todestag Johannes Pauls II.
Niemand an den TV-Schirmen oder am Petersplatz in Rom wird jenen 27. März 2005, den Ostersonntag, vergessen, als Papst Johannes Paul II. nur mehr mit röchelnden Lauten den Segen Urbi et Orbi spenden konnte. Es war sein letzter öffentlicher Auftritt. Keine Woche später, am 2. April, verstarb der Papst aus Polen, der seine Kirche geprägt hatte wie kaum eine spirituelle Gestalt dieser Jahre. Benedikt XVI., der Nachfolger, feierte am 29. März im Petersdom einen Gedenkgottesdienst an den Wojtyla-Papst. Wer Johannes Paul II. gekannt habe und ihm begegnet sei, habe spüren können, wie lebendig in ihm die Gewissheit der Güte Gottes gewesen, betonte Benedikt XVI. Anders als durch polnische und italienische Medienspekulationen in den vergangenen Wochen verbreitet, machte der Papst in seiner Ansprache aber keine Bemerkung zum laufenden Seligsprechungsverfahren für Johannes Paul II. (red/APA/KAP)
* Protest gegen Papst-Vorwürfe
Im Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche erhob die New York Times Vorwürfe gegen Papst Benedikt XVI. Wie die Zeitung berichtete, habe der damalige Kardinal Joseph Ratzinger in den 1990er Jahren nichts gegen einen Priester unternommen, der in den USA mutmaßlich bis zu 200 gehörlose männliche Jugendliche missbraucht hatte, obwohl er Ende der 1990er Jahre als Präfekt der Glaubenskongregation vom damaligen Erzbischof von Milwaukee über den Fall informiert worden war. Vatikansprecher Federico Lombardi wies die Vorwürfe der Vertuschung zurück. Der Vorgang sei erst 1996 nach Rom gemeldet worden, weil mit ihm auch ein Verstoß gegen das Beichtgeheimnis verbunden gewesen sei, so Lombardi. Im Hinblick auf das Alter und die Gesundheit des Geistlichen, vier Monate später starb, habe der Vatikan dann auf eine kirchliche Strafe wie die Versetzung in den Laienstand verzichtet. (APA/KAP)
* Kein Burkaverbot in Frankreich
In Frankreich hat sich der Staatsrat als höchste Verwaltungsinstanz gegen ein generelles Verbot der Verschleierung muslimischer Frauen ausgesprochen. Möglich sei aber ein Verbot aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. So könnten die Anforderungen bei bestimmten Behörden oder an bestimmten öffentlichen Orten ein Verbot der Gesichtsverdeckung rechtfertigen. (APA)
* Prügelvorwürfe werden geprüft
Der Feldkircher Diözesanbischof Elmar Fischer wies Gewaltvorwürfe zurück, über die das Nachrichtenmagazin profil“ berichtete. Der Bischof soll in den 60er-Jahren gewohnheitsmäßig Kinder geschlagen und als Rektor des Bregenzer Internats „Marianum“ einem Zögling eine Rippe gebrochen haben. Die Ombudsstelle der Diözese Feldkirch beauftragte den Direktor der Universitätsklinik für Allgemeine Psychiatrie in Innsbruck, Hartmann Hinterhuber, die Vorwürfe gegen den Bischof im Gespräch mit den Betroffenen zu prüfen. Hinterhuber sei unabhängig und von außerhalb der Diözese; damit sei größtmögliche Objektivität der Untersuchung gewährleistet, so Fischers Pressesprecher. (APA)
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