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Bekenntnis zur Freiheit — Ziel des Westens

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Unsere Generation hat das Erlebnis der körperlichen und geistigen Behinderung der Freiheit eindringlich erfahren.

Ein großer Teil von uns Männern in Österreich ist in den letzten Jahrzehnten durch Kriegsgefangenschaft, durch Gefängnis der verschiedenen Regime, durch Konzentrationslager gegangen — und alle haben wir Perioden der Freiheits’’esahränkumg im geistigen und kulturellen Leben mitmachen müssen. In der Gegenwart wird uns die Tragik der „Freiheitsbehinderung” zutiefst bewußt, wenn wir an die Ostblockstaaten, an China, an Kuba, an Ägypten und andere der Diktatur verfallene Länder denken.

Wir können uns in der erregenden Dynamik unserer Gegenwart der Bedeutsamkeit des Freiheitsproble- mes gar nicht entziehen.

Die Not der verletzten Menschenwürde aus den Kerkern der politisch Verfolgten dringt an unser Ohr.

Wir können uns nicht taub machen gegen diese Not, wenn wir uns unser menschliches Empfinden bewahrt haben.

Aktuell für Österreich

Wir Österreicher sind gegen eine Beschränkung der Freiheit besonders empfindlich, weil bei uns noch ein starkes Residuum freiheitlicher Lebensordnung in unserer bäuerlichen alpenländischen Welt ebenso erhalten blieb, wie es etwa der Toleranzgedanke im religiösen Bereich in der Lebens- und Verwaltungspraxis der österreichisch- ungarischen Monarchie war.

Wir erinnern uns der Zwischenkriegszeit mit ihren Perioden des Mißbrauches und denen der Unterdrückung der Freiheit.

Wir haben mehrmals jenes Umschlagen der Auffassung von Vertretern der Meinungsfreiheit in Anhänger des Unterdrückens der Meinungsfreiheit erlebt.

Wir Menschen des 20. Jahrhunderts, wir Österreicher der sechziger Jahre, wissen also sehr entscheidend um die „Freiheit”, um ihren Begriff, ihre Bedeutung, um die Folgen ihres Mangels und auch ihres Mißbrauchs. Und so ist der Begriff „Freiheit” verständlicherweise von besonderer Aktualität.

Und das Wort „Freiheit” wird gebraucht und mißbraucht so viel wie kaum ein anderes.

Jeder, der eine unmittelbare Anschauung von den Vorgängen des politischen Lebens besitzt, weiß, daß das Freiheitsproblem in der westlichen Welt mit den Revolutionen von 1789, 1848 und 1918 nicht gelöst wurde.

Es ist daher zu untersuchen, welches der Stand der Freiheiten heute ist, um das Problem von jenen Verfälschungen zu befreien, die verhindern, daß auf einer neuen Basis das Verständnis für die Einheit und die bindende Kraft des Freiheitsbegriffes wieder wächst.

Eine der „Anti”-Reaktionen, die das Freiheitsethos seit dem Mittelalter, besonders aber seit dem 18. Jahrhundert beeinflußt haben, ist die antikatholische Einstellung des historischen Liberalismus. Seit dem Mittelalter, in dem das Problem der gegenseitigen Abgrenzung und Beziehung der geistlichen und weltlichen Gewalt im Investiturstreit seinen Höhepunkt erreicht hatte, ist dieses Problem oftmals kontrovers behandelt worden.

Der Prozeß ist noch nicht abgeschlossen, aber er ist ganz sicher bereits weitgehend ausgereift.

Das kirchliche Sozialdenken selbst, das sich in den großen Enzykliken der Päpste manifestiert, hat einen wesentlichen Beitrag zur Klärung geliefert.

Niemand im Westen sieht nach diesen Stellungnahmen die weltliche Gewalt noch als verlängerten Arm der geistlichen an.

Person könnte wirksam werden, sobald man sich dessen bewußt ist, daß früher g ltige grundsätzliche Vorbehalte überwunden oder überwindbar sind, wenn Ressentiments übersprungen werden können.

Wir sind aber umgekehrt auch darüber hinaus, daß sich die kirchliche Lehre unversöhnlich einem Wirtschaftsliberalijmus widersetzen müßte, der in einem falschen Naturalismus befangen war und annahm, daß sich das Wirtschaftsleben zwangsläufig und sich selbst regulierend entwickle und daß zwischen Wirtschaftsgesetzen und sittlichen Gesetzen kein Zusammenhang bestünde.

Wir sehen, heute im nichtmarxistischen Lager klarer als früher, daß kein gesellschaftlicher Zustand ohne die freie Mitwirkung menschlicher Personen zustande kommt.

Daß es also keinen Zustand gibt, der nur das Ergebnis materiell bestimmter Entwicklungen ist.

Wird aber der Mensch auch als der wesentlichste Wirtschaftsfaktor anerkannt, und ist er sich anderseits auch seiner Gefährdung durch Eigennutz und Gewinnsucht bewußt, dann ergibt sich von selbst die Rechtfertigung übergeordneter Ordnungsinstanzen; nämlich des Gewissens im einzelnen und des Staates im Gemeinwesen!

Was die gesellschaftliche Freiheit hemmt, ist nicht die Gebundenheit an Gesetzlichkeiten, die in der Natur der gesellschaftlichen Verhältnisse liegen, sondern die menschliche Willkür, die nicht Ausdruck, sondern Feind menschlicher Freiheit ist.

Die menschliche Freiheit erfüllt sich im Eingehen von Bindungen, sofern dieselben der wahren Ordnung der Dinge entsprechen und nicht sich selbst oder anderen willkürlich auferlegt sind.

Wir leiden heute noch unter den Nachwirkungen jenes Manchester- Liberalismus, der keine Bedenken hatte, andere soziale Gruppen auszubeuten.

Groce kontra Röpke

Es war die Konsequenz einer ebenso utilitaristischen wie individualistischen Lebenseinstellung, die den Nutzen einzelner Gruppen, und nicht das Gemeinwohl im Auge hatte! Einer Lebenseinstellung, die die sittlichen und rechtlichen Kategorien der menschlichen Gesellschaftsordnung für irrelevant hielt.

Man glaubt auch heute nicht mehr an den reinen Mechanismus nach den Marktgesetzen, die von Kapital, Zinsen, Warenpreisen, Gewinn und Löhnen bestimmt werden!

Röpke erzählt in einem Aufsatz „Ethik im Wirtschaftsleben” von einer Begegnung, die er einige Jahre vor dessen Tod mit Benedetto Groce hatte. Er habe diesem gegenüber die heute gewiß kaum bestrittene These aufgestellt, daß jede Gesellschaft in allen Aspekten und Bereichen immer eine Einheit bilde, in der alle Teile in einer wechselseitigen Abhängigkeit zueinander stünden.

Er habe besonders auf diese Abhängigkeit zwischen der Ordnung des Wirtschaftslebens von der Gesamtordnung der Gesellschaft hingewiesen.

Wünschten wir die Freiheit im Politischen und Geistigen, habe er gesagt, so müssen wir uns auch für die im Wirtschaftlichen entscheiden und eine notwendigerweise auf Unfreiheit aufgebaute kollektivistische Wirtschaftsform ablehnen.

So wie man sich umgekehrt klar sein müsse, daß eine kollektivistische Wirtschaftsordnung die Freiheit im Politischen und Geistigen in Frage stelle.

Der italienische Denker aber habe merkwürdigerweise dazu Bedenken geäußert.

„Es handle sich bei dieser Ordnung des Wirtschaftslebens um eine lediglich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu beantwortende Frage der bloßen Organisation der Produktion”, die mit der entscheidenden und rangmäßig unendlidi höheren Frage der Freiheit als eines Geistig- Moralischen nicht in Zusammenhang gebracht werden dürfe.”

Das neue Verhältnis Kirche — Staat

Die Abhängigkeit zwischen Thron und Altar besteht nicht mehr.

Der Glaube gilt in der Lehr- meinung der Kirche „seit jeher als die persönlichste und freieste Entscheidung, die es auf der Welt gibt”.

Die Kirche hält unbedingt daran fest, daß es keinen Glaubenszwang geben darf: „Wer glaubt, glaubt aus freier Zustimmung.”

Dieser Ausspruch des hl. Augustinus ist bindend.

Wenn man anderseits dem Begriff der Laizität des Staates einen vernünftigen Sinn unterlegt, so wird diese heute auch von der Kirche voll anerkannt.

Die Stellung der Kirche zu diesem Problem ist unter dem Gesichtspunkt zu sehen, daß sie in einem echten Spannungsverhältnis zu wirken hat: Einerseits hier ihre Bestimmung— die sich mit keiner menschlichen Institution zu teilen hat — nämlich: die Wahrheit des absoluten Gottes zu verkünden; und anderseits die Anerkennung der persönlichen Freiheit des Menschen, die diesem von demselben Gott und Schöpfer verliehen ist.

Papst Pius XII. führt in seiner Ansprache an den Verband der Katholischen Juristen Italiens im Jahre 1953 über das Problem der religiösen Toleranz folgendes aus: „Kann es geschehen, daß Gott unter bestimmten Verhältnissen den Men schen kein Gebot gibt und keine Verpflichtung auferlegt, ja, ihnen nicht einmal das Recht zugesteht, den Irrtum und das Falsche zu unterdrücken?

Ein Blick auf die Wirklichkeit gibt eine bejahende Antwort.

Sie zeigt, daß sich Irrtum und Sünde weithin auf der Erde finden.

Gott verwirft sie; doch er läßt sie bestehen…

Die Pflicht, sittliche und religiöse Verirrungen zu unterdrücken, kann also keine letzte Norm des Handelns sein. Sie muß höheren und allgemeineren Normen unterworfen werden, die unter gewissen Verhältnissen erlauben, ja es vielleicht als den besseren Teil erscheinen lassen, den Irrtum nicht zu verhindern, um ein höheres Gut zu verwirklichen.”

Ich glaube, daß derjenige, der diese autoritativen oder zumindest autorisierten Stellungnahmen der Kirche überdenkt, sich unbefangener der Existenz von Kirche und Staat gegenübersieht, als es in vergangenen Zeiten möglich war.

Damit wäre vielleicht eines der Hindernisse abgetragen, das sich in der Vergangenheit dem Zusammenwirken von Katholiken und Nichtkatholiken auf den verschiedenen Ebenen des öffentlichen Lebens entgegengestellt hat. Die eigentliche Kraft des gemeinsamen Bekenntnisses zur Freiheit der menschlichen

Gesellschaft und Wirtschaft

Diese Auffassung ist umso erstaunlicher, als der Sozialismus unserer Tage die Verbindung zwischen gesellschaftlicher Freiheit und wirtschaftlicher Organisation auf einem Weg hersteilen möchte, der ungangbar ist. Das gilt auch für den demokratischen Sozialismus, der trotz seiner Absagen von den uto- pistischen Thesen des Marx und Engel von diesen nicht wirklich loskommt.

Dieses Urteil wird sowohl durch die Erfahrungen des sozialistischen Experimen/tes der Labourparty in England als auch bei uns durch das neue Programm der SPÖ aus dem Jahre 1957 bestätigt.

Sehen wir von den Verhältnissen in den kommunistischen Staaten ab und betrachten wir das Ergebnis der Analyse des Labour-Experiments, wiie es Johannes Meßner charakterisiert.

Er sagt: „Die erste der dabei hervorgetretenen Tatsachen war die mit der Demokratie unvereinbare Machtanhäufung in der Hand der Planungsund Kontrollbehörden und damit die Fortbildung statt Rückbildung der Diktatur der Manager.

Die zweite Tatsache ist die Bedrohung der Freiheitsrechte der Arbeit, während der Sozialismus ihre Vollverwirklichung immer als sein Hauptziel betrachtet hatte.

Denn die Planungswirtschaft erfordert die Lenkung und Kontrolle der Arbeit genau so wie die dės Kapitals. Der Arbeitseinsatz muß gelenkt werden, damit werden aber Freiheitsrechte bedroht, die zu den grundlegenden der westlichen Demokratie gehören.”

Was das Programm der SPÖ betrifft, so lese man dort die im Kapitel „Gemeinwirtschaft” ausgesprochenen Sätze: die wirtschaftliche Abhängigkeit wird gerade von den durch die Errichtung der politischen Demokratie und die Beseitigung der alten sozialen Privilegien selbstbewußt gewordenen Massen der Werktätigen als ein unerträgliches Überbleibsel einer überholten Zeit empfunden. Erst in ihr wird sich die volle Freiheit der Verständigung und die uneingeschränkte Gleichberechtigung aller verwirklichen.

Der Grazer Nationalökonom Anton Tautscher hat den österreichischen sozialistischen Programmentwurf untersucht und als seine wirtschaftspolitischen Merkmale besonders herausgehoben:

Zunächst das Verlangen nach der Aufstellung eines umfassenden und langfristigen Wirtschaftsplanes, als dessen Aufgabe die Erreichung und Sicherung der Vollbeschäftigung, die Steigerung des Sozialproduktes und die Erhöhung des Lebensstandards angesehen wird, weiters die Durchführung von Mehr-Jahresplänen, die alle wirtschaftlichen Daten und Vorgänge von der Erzeugung über die Marktvorgänge bis zur Verteilung lenken sollen; dann die Annahme, es sei möglich, die Erhöhung des Sozialproduktes auf Grund einer Abschätzung der wirtschaftlichen Gegebenheiten, Einfuhrbedarf, Ausfuhrmöglichkeiten, Kapitalsbildung, Bevölkerungszuwachs usw. im einzelnen vorauszuberechnen; ferner eine Mitentscheidung der Werktätigen über die Verwendung der unver- teilten Gewinne privater Gesellschaften, sowie eine Bedarfsplanung; und schließlich die Schaffung von direktiven Gremien, die sich aus Vertretern der Gebietskörperschaften, der Konsumenten und der Belegschaften — nicht aber der Betriebsführer und Eigentümer — zusammensetzen.

Das Konzept der „Linken”

„Die Planwirtschaft und Gemeinwirtschaft wird durch die Einrichtung der Wirtschaftsdemokratie und das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten ergänzt.

Sie begrenzen das Verfügungsrecht der privaten Wirtschaft von innen, wie die planwirtschaftlichen Anweisungen dies von außen tun.

Als Ergebnis dieser Bedrängung für die Privatwirtschaft kann festgestellt werden, daß diese sozialistische Wirtschaftsordnung die Privatwirtschaft nur noch formal bestehen läßt.”

Nach dem Urteil Tautschers unterscheidet sich dieses sozialistische Wirtseihaftsprogramm, wiie es sich vor allem auch im letzten Punkt charakterisiert, von der kommunistischen Wirtschaftsordnung nur dem Grade, nicht aber dem Wesen nach, wenn man die unausbleiblichen Folgerungen dieser Maßnahmen bedenkt.

Hinter diesem Konzept steckt die gesellschaftliche Auffassung, die auf dem wirtschaftlichen Gebiet im Namen einer „höheren Moral” eine Verdammung von Markt, Gewinn, Wettbewerb und Eigeninteresse ausspricht und damit aber eine vom Leben nicht fortzudenkende Seite der menschlichen Natur vergewaltigt.

So setzt die Freiheit im Staat und in der Gesellschaft doch auch die Freiheit in der Wirtschaft voraus.

Der Neoliberale Röpke sagt aber selbst dazu: „Das Wirtschaftsleben spielt sich nicht in einem moralischen Vakuum ab.

Alle am Wirtschaftsleben beteiligten Individuen und Gruppen — die Gewerkschaften eingeschlossen — müssen die dauernde moralische Anstrengung einer Selbstdisziplin machen, die einer sonst vom Staat aufzuerlegenden und zu erzwingenden Disziplin so wenig wie möglich an Aufgaben läßt.

Es muß höhere ethische Werte geben, die wir anrufen, Gerechtigkeit, Verantwortung für das Ganze, Wohlwollen und Sympathie.”

Solche Stellungnahmen bedeuten einen riesigen Fortschritt in der Annäherung verhärteter früherer Standpunkte katholischer und liberaler Kreise.

Das ist das gemeinsame Bekenntnis zum ethischen Standort des Wirtschaftens im Lebensganzen. Ein Bekenntnis, daß es kein rechtes Leben ist, wenn man seinen Beruf nur um die Fristung der Existenz willen ausübt und in ihm nicht einen über einen bloßen Gelderwerb hinausreichenden Sinn erkennt.

Fassen wir schließlich die Stellung der Wirtschaft zum Staat ins Auge, so können wir die derzeitige Situation angesichts der bisher angestell- ten Erwägungen mit Johannes Meßner in folgender Weise resümieren:

„Das individualistische Denken mit seiner Staatsauffassung des Laissez-faires-Staates beschränkte die Zuständigkeit des Staates auf die Rechtsordnung — unter Ausschluß der Wohlfahrtsaufgaben!

Diese aber bestimmen die heute kaum noch bestrittene Idee des .sozialen Wohlfahrtsstaates’.

Dies ist der Staat, der sich zu der Gemeinwohlfunktion in dem eben umschriebenen Sinne bekennt.

Gefährliche Machtansprüche

Heute ist die wahre Staatsidee aus der entgegengesetzten Richtung gefährdet: Durch die des .Versorgungs- staates . Dieser sieht es als Funktion des Staates an, durch umfassende Planung und Kontrolle der gesellschaftlichen Kooperation unmittelbar für alle Lebens- und Kulturbedürfnisse der Bürger vorzusorgen und sie in allen Eventualitäten des Lebens mit allem Notwendigen zu versehen.

Sie steht im Widerspruch zu der die allseitige Persönlichkeitsentfaltung bedingenden Sachverantwor- tung des Menschen bei Erfüllung der an seine existentiellen Zwecke gebundenen Aufgaben.

Weshalb dem Staate nur subsidiäre Aufgaben verbleiben. Und sie steht im Widerspruch zum Gemeinwohl, dessen bestmögliche Entfaltung von der größtmöglichen Entfaltung der Eigenkräfte und der Eigenverantwortung aller Glieder der Gemeinschaft abhängt.”

Der Neoliberalismus vertritt in seinen hervorragenden Vertretern Röpke, Eucken, Hayek, Robins und Weber das Prinzip des Minimums staatlicher Intervention. Dies ist nicht durchwegs die Haltung, die andere konservative Kreise einnehmen.

Angesichts der modernen staatlichen und überstaatlichen Gebilde und ihrer mechanistisch-totalitären Tendenzen ist diese vorsichtige Abgrenzung aber verständlich. Jede Zeit hat ihre eigene besondere Gefahr, die es bei allen Einzelentscheidungen zu sehen gilt. War diese Gefahr einst die des Mißbrauchs der Freiheit durch ethisch nicht zu vertretende Handlungen, so ist die Gefahr der Gegenwart vielmehr die der Entstellung der menschlichen Natur durch die zunehmende Verknappung der Freiheitsportion des einzelnen.

Niemand, der die Mächte, die unsere westlichen Demokratien bewegen, nüchtern einschätzt, wird sich über die Gefahren hinwegtäuschen, die hier den bürgerlichen Freiheiten drohen.

Die Machtansprüche der politischen Parteien, die dazu neigen, nicht nur das politische, sondern auch das wirtschaftliche und kulturelle Leben unter ihre Kontrolle zu bringen, nehmen an Gefährlichkeit in dem Maße zu, als sie einer Ideologie verhaftet sind.

Der staatlichen Intervention in das Wirtschaftsleben kommt aber immei nur die subsidiäre Funktion einei koordinierenden, überwachenden anregenden und helfenden Einwirkung auf das wirtschaftliche Tun unc Planen ziu, sofern das Gemeinwohl es erfordert.

Das Ziel des Westens, das gemeinsame Ziel des Westens, hingegen ist aber echte, verantwortungsbewußt gebrauchte Freiheit jedes einzelnen.

Das Wort Freiheit wird häufig gebraucht, noch häufiger mißbraucht und am häufigsten in seiner Bedeutung doch unterbewertet.

Das Wortbekenntnis zur Freiheit, wie es sich in den meisten feierlichen Erklärungen, Dokumentationen und Reden deklariert, ist des Westens nicht würdig, wenn dahinter nicht auch Handlungswille steht.

Erst die Bereitschaft, in jeder konkreten Einzelsache, in jeder im eigenen Bereich zu entscheidenden Situation nach diesem Prinzip der verantwortungsbewußten Freiheit zu handeln, ob es sich nun in diesem Einzelfall gerade um angenehme oder um unangenehme Folgerungen handelt — das muß als das Gemeinsame in der Auffassung der Menschen des Westens gelten.

So kann eine ernsthafte Diskussion über die Sache der Freiheit, die Klärung unseres Freiheitsdenkens, die Erwägung der Verwirklichungsmöglichkeit und die Erwägung der Hindernisse, die sich ihr entgegenstellen, nicht unnütz sein.

Sondern vielmehr Mittel sein kann für unser konkretes Handeln im privaten und öffentlichen Bereich. Es wäre mehr als leichtfertig, uns selbstzufrieden mit der Tatsache der gesellschaftlichen, des weltanschaulichen und des politischen Pluralismus abzufinden. Auch im geistigen Bereich unseren Besitzstand einfach nur halten zu wollen!

Was vielmehr das mit letztem Ernst gesuchte Ziel unserer westlichen Welt sein müßte, ist, aus der Vergangenheit herauszutreten und eine gewandelte Gegenwart in freier Übereinstimmung und in freier Vereinbarung zu bewältigen.

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