Ein Museumsdirektor verpflichtet sich vertraglich, ein 500 Jahre altes Kunstwerk außer Landes zu verleihen, das seit 1971 auf der Liste der für die Ausfuhr gesperrten Kunstgüter steht. Es ist dasselbe, von dem er 2003 öffentlich verkündet hat, es würde nun wegen seiner extremen Empfindlichkeit wieder für Jahre im Depot verschwinden. Nun, da ruchbar geworden ist, dass es mit vier weiteren Blättern ohne Genehmigung ausgeführt wurde, erzählt er uns, dass er das Ausfuhr-Ansuchen weder überwacht noch sich vor dem Abgang des Transports für die Entscheidung der Behörde interessiert hat.
Wollte man ihm das glauben, er wäre rücktrittsreif ob extremer Wurschtigkeit. Andernfalls wegen vorsätzlichen Gesetzesbruchs und allzu dreister Lüge. Die Ministerin findet aber, wie schon bei Seipels Saliera, dass ein Direktor erst rücktrittsreif ist, wenn er gegen das Strafrecht verstoßen hat. Eine Verwaltungsübertretung mag eine Bagatelle sein, wenn es um ein Strafmandat geht, aber nicht, wenn ein Museumsdirektor am Denkmalamt vorbei agiert.
Die ministerielle Milde kommt nicht von ungefähr: Die Politik hat den Direktoren den Druck der Ökonomie aufgezwungen. Unter den Museumsleitern alter Schule, korrekten Beamten, die sich heute "kameralistisch" nennen lassen müssen, hat es solche Skandale nicht gegeben. Nun verlangt der Direktor vom Denkmalamt eine Änderung des Bescheids - aus nationalem Interesse. Aber nicht Österreich hat sich hier blamiert, sondern Schröder: Die Museen sind ja bitte ausgegliedert. Der redet Probleme weg und Gesprächspartner an die Wand. Ein Bescheid ist für ihn etwas, über das man "diskutieren" kann: ganz im Sinne des Filmhits "Felix - Ein Hase auf Weltreise". Ließe das Denkmalamt sich wieder beschwatzen, wäre das eine Einladung zum Hasardieren. Schröder hat schon gesagt: "Peinlich" ist ihm das Ganze nicht.