Seit „Rerum novarum“ 1891

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„Rerum novarum“ – von „neuen Sachen“ handelt die erste Sozialenzyklika eines Papstes, mit der Leo XIII. 1891 die katholische Soziallehre begründete. In der Enzyklika findet sich die Forderung nach Lohngerechtigkeit, aber auch die Betonung des Privateigentums. 1912 äußerte sich Pius X. in „Singulari quadam“ zum deutschen Gewerkschaftsstreit und konzedierte, es sei unter bestimmten Bedingungen möglich, dass Katholiken auch nichtkonfessionellen Gewerkschaften beitreten.

Zum 40. Jahrestag von „Rerum novarum“ 1931 veröffentlichte Pius XI. „Quadragesimo anno“, in dem erstmals vom Grundprinzip der Subsidiarität (die größere Einheit, etwa der Staat, soll nur tätig werden, wenn die kleinere nicht das Gleiche leisten kann) die Rede ist. Allerdings beriefen sich – wegen ihres Rekurses auf eine berufsständische Ordnung – auch autoritäre Regimes der Zwischenkriegszeit (etwa der österreichische Ständestaat) auf diese Enzyklika.

Der Konzilspapst Johannes XXIII. öffnete mit „Mater et magistra“ 1961 den Blick der Sozialdoktrin auf die globale Situation, zwei Jahre später richtete dieser Papst in „Pacem in terris“ am Höhepunkt des Kalten Krieges einen leidenschaftlichen Friedensappell an die Welt und nahm die Menschenrechte als Teil der katholischen Lehre auf. Nachfolger Paul VI. befasste sich 1967 in „Populorom progressio“ mit der Dritten Welt: „Entwicklung – der neue Name für Friede“ lautet das bekannteste Zitat aus dieser Enzyklika, die Benedikt XVI. nun explizit fortschreiben will. Auch Pauls VI. Missionsenzyklika „Evangelii nuntiandi“ (1975) enthält Wesentliches über Frage von Gerechtigkeit und Frieden. Johannes Paul II. schließlich hat sich in drei Enzykliken wie kein Papst vor ihm mit sozialen Fragen auseinandergesetzt: „Laborem exercens“ (1981) entwickelt – mit den Ereignissen um die polnische Gewerkschaft Solidarno´s´c im Hinterkopf – eine Lehre über die Würde der Arbeit: „Die Arbeit hat den Vorrang vor dem Kapital.“ 1987 schreibt Johannes Paul II. mit „Sollicitudo rei socialis“ seinerseits bereits „Populorem progressio“ weiter. Vor allem seine Analysen über die „Strukturen der Sünde“, die zu Ungerechtigkeit und Not in den Ländern des Südens beitragen, fanden große Beachtung. Aus 1991, zum 100-Jahr-Jubliäum von „Rerum novarum“, datiert das letzte päpstliche Sozialschreiben: Nach dem Fall des Eisernen Vorhang plädiert Johannes Paul II. In „Centesimus annus“ für eine Marktwirtschaft mit sozialem Gesicht und tritt – wie kaum in einem anderen päpstliches Dokument – für die Demokratie ein.

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