Sorge um den Volkskörper

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In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts propagierten manche auch hierzulande einen "erbgesunden" Volkskörper. Ein Streifzug.

Im österreichischen Diskurs fällt das Selbstverständnis der Eugenik als moderne Gesundheitswissenschaft, die mit Humangenetik ein tragfähiges Grundkonzept auszuarbeiten hat, besonders auf. So hatte der Wiener Professor für Anatomie Julius Tandler als kommunaler Gesundheitspolitiker der 1920er Jahre seine sozialdemokratische Version von eugenisch interpretierter Fürsorge im "Roten Wien" umsetzen wollen.

Ehe mit wertvollem Erbgut

Die von Tandler 1922 errichtete städtische Eheberatungsstelle, der ersten in Europa, hatte konsequenterweise eine spezifisch eugenische Note. Die Ambivalenz dieser ersten (und schließlich einzig realisierten) eugenischen Maßnahme spiegelt sich im relativ geringen, vorwiegend aus einem Bedürfnis nach Sexualaufklärung motivierten Besuch wieder und entspricht auch insgesamt einer, für die österreichische Eugenikdebatte charakteristisch vielstimmigen, disziplinär gesplitteten Interpretation.

Den deutschnationalen Eugeniker, Nobelpreisträger und Psychiater Julius Wagner-Jauregg, der wegen der "Unwirksamkeit" der Eheberatungsstellen die Sinnhaftigkeit dieser Beratung als eugenisches Instrument in Frage stellte, veranlasste dies jedenfalls, ersatzweise die eugenisch indizierte Sterilisation zu fordern. Im Folgenden wurde um 1930 die Variante der freiwilligen Sterilisation von Medizinern im Verein Bund für Österreichische Volksaufartung und Erbkunde (Vorsitzender: Wagner-Jauregg) intensiv diskutiert und schließlich auch ein erfolgloser Versuch der Legalisierung unternommen.

"Rassenhygiene" im Turnen

Das Zusammenspiel von verschiedenen parteipolitischen Instanzen mit den relevanten Ebenen der Beamtenschaft und der Medizinalbehörde ist der deutschen Entwicklung in der Etablierung der Eugenik verwandt. Der Vorstand des Bundes, eine Zweckallianz aus hauptsächlich Deutschnationalen und Sozialdemokraten, verfügte über ausgezeichnete Kontakte zu Ministerialbeamten, besonders zur obersten Gesundheitsbehörde. Deren Leiter, das CV-Mitglied Thomas Scherrer, war dabei ebenso aktiv wie der deutschnationale Ministerialrat im Unterrichtsministerium Karl Gaulhofer, der als Reformer des österreichischen Turnunterrichtes sogar 1928 die Aufnahme von "Rassenhygiene" in den Turnunterricht für Mittelschulen ermöglichte.

Vor diesem, die Sterilisation befürwortenden, institutionellen Rückhalt erstaunt es nicht, dass der Bund nicht nur die erste staatliche Subvention erhalten konnte, sondern auch 1932 die Einführung von Eugenik in die Lehrerausbildung diskutierte. Zu dieser Zeit schienen auch die bundesweiten Gesundheitsbehörden eugenischen Lösungen aus ökonomischen Erwägungen heraus gegenüber aufgeschlossener zu sein.

Dieser Entwicklung auf Behördenebene machte der autoritär-klerikale Ständestaat nach 1933 ein Ende. Die päpstliche Ehe-Enzyklika von 1931, welche die Sterilisation für Katholiken auf der Basis ethischer Begründung (Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit) untersagte, hatte wegen des Konkordats im österreichischen Staat Gültigkeit. Zum völligen Versiegen eugenischer Initiativen kam es deshalb nicht. Noch 1933 versuchten völkische Eugeniker in Graz gerade an den autoritären Staat heranzutreten in der wohlbegründeten Erwartung, dass im autoritären Rahmen eugenische Zwangsmaßnahmen konsequenter umzusetzen sind. Die erhoffte Gründung einer eugenischen Lehrkanzel an der Grazer Universität schlug jedoch fehl.

Zwangssterilisation

Anlässlich des NS-Zwangssterilisationsgesetzes "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (das 1934 in Kraft trat) wurde die Debatte über Sterilisation auf wissenschaftlicher Ebene erneut geführt. Dem deutschen Gesetz entsprechend waren Personen mit bestimmten erblichen, meist psychischen Erkrankungen und "Asoziale" unfruchtbar zu machen. Bemerkenswerter weise erhoben sich aus diesem Anlass 1934/5 in Wien zwei ablehnende Stimmen. Der angesehene Wiener klinische Humangenetiker Prof. Julius Bauer, der wie Tandler ein moderater Befürworter der Eugenik war und auch in Deutschland als eine Autorität in medizinischen Vererbungsfragen galt, erhob seine Stimme dagegen auf der Basis genetischer Erwägungen.

Der Theologe und Gynäkologe Albert Niedermeyer, der die Tandler'sche Eheberatungsstelle, nun unter katholischen Prämissen, übernommen hatte, äußerte sich dagegen aus ethischer Perspektive, wobei Niedermeyer allerdings der Anstaltsverwahrung (eine der wichtigsten Tätigkeitsbereiche konfessionell geführter Anstalten) "Minderwertiger" das Wort redete.

Festlegung des "Erbwerts"

Nach dem "Anschluss" 1938 wurde das Gesetz 1940 auch in Österreich eingeführt und schätzungsweise noch 10.000 Personen zwangssterilisiert. Damit war auch Österreich in ein Gesundheitskonzept eingebunden, das die lückenlose Erfassung von rassenhygienisch relevanten Biodaten der Bevölkerung als erste eugenische Maßnahme exekutierte. Dabei wurde der "Erbwert" jedes Erfassten in Karteikarten festgehalten, die nach rassenhygienischen Indizes konfiguriert waren. Expertengemeinschaften aus Medizinern, Rassenanthropologen, Juristen und Erbforschern erteilten Empfehlungen zur Förderung oder Verhinderung von Nachwuchs. Das konnte im positiven Sinn ein Ehestandsdarlehen bedeuten, im negativen aber auch Abtreibung oder Mord durch die "Euthanasie-Aktion".

Nach 1945 wurde Eugenik zum Leidwesen der Opfer der NS-Rassenhygiene lange Zeit kaum thematisiert. Erst im Zuge des 1995 gegründeten "Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus" fand eine Anerkennung der Sterilisation als rassenhygienische Verfolgung statt.

Lange Tabuthema

Zusammenfassend kann man feststellen, dass mit dem Katholizismus, der Multi-Ethnizität, der starken Tradition einer differenzierten Sicht auf den Selektionsmechanismus als dominierenden Faktor der Evolution im Rahmen des Neo-Darwinismus, durch die anhaltende Wirkung der Wiener Schule der Sozialen Medizin Ludwig Telekys, durch eine, der deutschen Sonderentwicklung in der Genetik vergleichbare Betonung der Komplexität des Vererbungsgeschehens, durch das Fehlen einer der englischen oder amerikanischen Eugenikdebatte vergleichbaren biometrischen Schule und schließlich durch das hohe Niveau der medizinischen Wissenschaften hier zu einer verschiedenen Akzentuierung des Eugenikdiskurses und seiner Praxis gekommen ist.

Die Autoren arbeiten am Institut für Geschichte der Medizin der Medizinischen Universität Wien.

Demnächst erscheint das von ihnen herausgegebene Buch:

Eugenik in Österreich. Biopolitische Strukturen von 1900-1945

Von Thomas Mayer, Veronika Hofer, Gerhard Baader

Czernin Verlag, Wien 2007

286 Seiten, geb., € 26,-

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