Spieler und Schiedsrichter/Spieler und Schiedsrichter

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Beim Thema Medienanstalt geht es um eine Überlebensfrage für den Privatrundfunk in Österreich.

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Beim Thema Medienanstalt geht es um eine Überlebensfrage für den Privatrundfunk in Österreich.

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Die jüngsten Veranstaltungen zum Thema Privatrundfunk und Medienanstalt - am 7. April 1999 im Friedrich-Funder-Institut und am 9. April 1999 im Parlament - unter Beteiligung ausländischer Experten haben wieder die Malaise des österreichischen Privatrundfunks zu Tage treten lassen. Die Ursachen liegen nicht nur in der verzögerten Marktöffnung und der Wettbewerbsverzerrung durch einen übermächtigen, gesetzlich kaum beschränkten ORF, sondern auch in dem Umstand, daß sich die Koalition bislang auf die Einrichtung einer Medienanstalt als Schaltstelle des privaten Rundfunks nicht einigen konnte.

Die Vertreter ausländischer Medienanstalten haben den österreichischen Weg der Öffnung des Rundfunkmarktes ohne begleitende Regulierung und Unterstützung des Markteintritts der privaten Anbieter vis-a-vis einem entfesselten ORF nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen. Einhellig war die Meinung, daß eine unabhängige Medienanstalt als Regulator und Anlaufstelle für den privaten Rundfunk unabdingbar ist, um die Entwicklung des Privatfunks wettbewerbskonform und im Sinne der Erreichung einer Medienvielfalt zu steuern.

Es geht um Rahmenbedingungen, die einerseits die Überlebensfähigkeit des privaten Rundfunks auf dem vom gebührenfinanzierten ORF dominierten Markt sichern, und andererseits Auswüchsen bei der Entwicklung des Privatrundfunks gegensteuern können - Auswüchsen im Sinne einer übermäßigen Konzentration der Anbieter (Aufkaufen durch finanzstarke Gruppen), wie auch durch Überschreitungen der Lizenzauflagen und der Programmgrundsätze. All diese Funktionen sind im derzeitigen System der Rundfunkaufsicht völlig unzureichend ausgebildet.

Der ORF mit seinen überlegenen finanziellen Ressourcen konnte und kann sich - mit Billigung der Politik - ungebremst gerade auf die kommerziellen Hörfunk- und Fernsehformate konzentrieren, aus denen der Privatrundfunk seine Reichweiten und Werbeeinnahmen lukrieren müßte. Hier sollte der Regulator im Sinne der Sicherung eines fairen Wettbewerbs eingreifen.

Gerade weil der Werbemarkt schon weitgehend vom ORF abgegrast wird, ist ein Überleben der privaten Betreiber mehr als schwierig. Das macht sie anfällig für Übernahmen durch finanzkräftige Anbieter. Innerhalb eines Jahres haben bei den Privatradios zum Teil beträchtliche Umschichtungen der Eigentumsverhältnisse stattgefunden, die die Sinnhaftigkeit der 1997 getroffenen Lizenzentscheidungen in Frage stellen.

Zu einem funktionierenden Markt gehört aber auch eine effiziente Kontrolle zur Sicherung der Einhaltung der Spielregeln. Dies ist man schon denjenigen schuldig, die sich an das Gesetz halten. Die derzeitige Kontrolle durch eine richterliche Kommission zur Wahrung des Regionalradiogesetzes ist unzureichend, weil diese Kommission schon auf Grund ihrer Konstruktion gar nicht in der Lage ist, von Amts wegen tätig zu werden und daher von entsprechenden Beschwerden bzw. Initiativen der Marktteilnehmer abhängig ist. Aus diesem Kontrollvakuum ist ein bedenkliches Defizit bei der Durchsetzung gesetzlicher Rahmenbedingungen entstanden, das von manchen ungeniert ausgenutzt wird.

Die Privatradios und das künftige Privatfernsehen sind noch viel stärker als der ORF von planerischen Entscheidungen abhängig, die festlegen, wer welche Märkte mit welchen Frequenzen versorgen darf. Je besser die Märkte geplant und reguliert werden, desto größer sind die Wettbewerbschancen.

Es fehlt im Gesetz eine klare Zielvorgabe und ein umfassender Regulierungsauftrag für den privaten Rundfunkmarkt. Die Behörde muß mitverantwortlich werden für die Gestaltung der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie muß personell und organisatorisch in der Lage sein, das Marktgeschehen laufend zu beobachten und die Instrumente erhalten, um bei Fehlentwicklungen korrigierend einzugreifen. Dazu braucht sie Planungskompetenzen sowohl in technischer, programmlicher als auch wirtschaftlicher Hinsicht.

Die Medienanstalt sollte auch zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes und der Lizenzauflagen zuständig und verpflichtet sein. Es sollte eine integrierte Organisationsstruktur sein, die die Funktionen der Privatrundfunkbehörde, der richterlichen Aufsichtskommissionen und teilweise der Geschäftsstelle vereint, in der sich dann möglichst schnell fachliches Know-how und Marktverständnis entwickeln können.

Diese neue Medienbehörde sollte wirtschaftlich eigenständig sein, mit eigenem Budget und eigener Personalhoheit. Es wäre durchaus angemessen, wenn nach dem Muster der deutschen Landesmedienanstalten ein minimaler Anteil an den ORF-Teilnehmergebühren (etwa ein Prozent) für diese öffentlich-rechtliche Aufgabe der neuen Medienbehörde zur Verfügung gestellt würde.

Der Autor ist Herausgeber der Zeitschrift "Medien und Recht" und Mitglied der Privatrundfunkbehörde.

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