"Top-Kieberer“ in Nöten

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Anno 2011 erschien im Format ein Artikel mit der Überschrift "‚Top-Kieberer‘ in Nöten“. Gegen den früheren Chefermittler im Fall Libro "und seine Leute“ werde wegen Amtsmissbrauchs und Beweisfälschung ermittelt. Der Artikel wurde mit einem Foto illustriert, das den Chefermittler und einen Kollegen bei der Auszeichnung für ihre Ermittlungstätigkeit im Fall Libro zeigt. Im Bildtext wurden auch ihre Namen angeführt.

Der Kollege des Chefermittlers brachte medienrechtliche Anträge wegen Verletzung des Identitätsschutzes ein. Das Erstgericht wies die Anträge ab, weil der Artikel gar nicht so verstanden werde, dass auch gegen den Antragsteller (ASt) ermittelt werde bzw. er einer gerichtlichen strafbaren Handlung verdächtig sei. Die Vorwürfe würden sich nur auf den Chefermittler beziehen.

Dieser Ansicht schloss sich das Oberlandesgericht Wien (OLG) nicht an: Für den Leser würde sehr wohl der Eindruck entstehen, dass auch der ASt einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtigt werde. Diesbezüglich seien nicht allzu große Anforderungen zu stellen, weil sonst der Identitätsschutz leicht ausgehöhlt werden könnte.

Der Artikel würde auch das Fortkommen des ASt unverhältnismäßig beeinträchtigen, weil ein Kriminalbeamter durch Preisgabe seiner Identität einer erhöhten Gefahrenlage ausgesetzt sei. Schließlich könnte die berufliche Karriere wegen einer Anzeige Nachteile erleiden. Ein allfälliges überwiegendes öffentliches Interesse an der Preisgabe der Identität wurde demgegenüber vom OLG verneint. Auch eine Auszeichnung zum "Kriminalisten des Jahres“ mache den ASt nicht zu einer "Person der Zeitgeschichte“. Solche Auszeichnungen würden rasch in Vergessenheit geraten und fast ausschließlich im beruflichen Umfeld des Ausgezeichneten wahrgenommen. Der Kollege des Chefermittlers erhielt eine Entschädigung von 1500 Euro.

* Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u.a. den "Standard“.

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