Und wenn die Lebensfülle bricht?

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In einer Frage wie jener von Scheidung und Wiederverheiratung sollte sich die katholische Kirche an Jesus und nicht an unumstößlichen Geboten orientieren.

Jesus von Nazaret hat seine Verkündigung auf zwei Grundprinzipien aufgebaut: Das Erste ist die Zusage der Liebe Gottes an die Menschen; an alle Menschen ohne jedweden Unterschied - entscheidend nur die Absicht und die Bereitschaft, sich unter diese Einladung und diesen Anspruch einer Gottesbeziehung stellen zu wollen. Das zweite Grundprinzip der Verkündigung Jesu von Nazaret ist seine Kompromisslosigkeit: ohne Abstriche ausgerichtet auf das, was er als die Absicht Gottes erkennt, deshalb zugleich auch ohne Abstriche dort, wo es um die Situation einzelner Menschen, um ihre Not, auch um ihr Unvermögen und um ihre Schuld geht. Jesus hat die Situation der Menschen ernst genommen, Grenzziehungen hat er gegenüber ihnen nicht vollzogen, war Jesus doch "nicht gekommen, Gerechte zu berufen, sondern sündige Menschen“ (Mk 2,17).

Wenn Kirche auch heute die Jesusbotschaft den Menschen glaubwürdig und im Sinne Jesu von Nazaret nahebringen möchte, muss sie versuchen, diese spannungsvolle Weite in ihrer Verkündigung und Praxis erfahrbar zu machen.

Treue zu Wort und Praxis Jesu

Dies gilt für alle Lebensbereiche. Im Falle einer Ehe, die zerbricht, und die als Teil der eigenen Biografie in eine neue Beziehung mit hineingenommen wird, meint die katholische Kirche bis heute, eine unbewegliche Position beziehen zu müssen. Sie verbietet betroffenen Menschen eine neuerliche kirchliche Eheschließung und verwehrt ihnen die Mitfeier des eucharistischen Mahles. Diese Position lässt sich von der biblischen Grundlage nicht ausreichend begründen.

Da bezüglich des Verbots der Ehescheidung ein entsprechendes Jesuswort in mehrfacher Überlieferung vorliegt, verneint die Kirche ihren Handlungsspielraum. Sie übersieht dabei, dass die Verkündigung Jesu jeweils in einen konkreten Kontext gesprochen ist und daher je nach Situation einer Neuauslegung bedarf - ein Prinzip, welches das II. Vatikanum der katholischen Exegese ins Stammbuch geschrieben hat. Vor allem wird dabei beiseitegelassen, dass bereits zwei biblische Verfasser sich ermächtigt sahen, das Ehescheidungsverbot Jesu in zwei ganz verschiedenen (Kirchen-)Situationen einzupassen: Der Verfasser des Matthäusevangeliums fügt zweimal in die entsprechende Weisung Jesu mit dem Hinweis auf vorliegende Unzucht eine Ausnahme ein (Mt 5,32; 19,9). Paulus macht den Bestand der Ehe vom Entscheid des ungläubigen Partners abhängig. Er stuft dies als seine Weisung ein, nicht als eine des Herrn, ohne jedoch deswegen die Verbindlichkeit zu relativieren (1 Kor 7,10-16). Es fällt in diesem Zusammenhang auf, dass gerade der Verfasser des Matthäusevangeliums prominent von der Binde- und Lösevollmacht des Petrus spricht (Mt 16,19) und diese Zusage wörtlich wiederholt (Mt 18,18).

Theologische Neuansätze gefragt

Die Leitungsautorität in der Kirche, auch in der katholischen, hat also nach der im Neuen Testament bezeugten Praxis sehr wohl die Vollmacht, auch hier nach den Erfordernissen der Menschen gestaltend einzugreifen. Wer die ihm zustehende Vollmacht nicht ausübt, handelt ohne ausreichende Verantwortung. Nicht nur der exzessive Gebrauch von Vollmacht, auch ihr Nichtgebrauch ist missbräuchlich (Rudolf Kirchschläger).

Überdies irritiert die unterschiedlich konsequente Ausrichtung an Wort und Praxis Jesu: Wer in der katholischen Kirche Verantwortung übernimmt, ist sein ganzes Leben gehalten, immer wieder den Glauben im Schwur zu bekräftigen. Nach dem Zeugnis der Bergpredigt hat Jesus gerade diese Praxis verworfen (Mt 5,33-37).

Angesichts von Ehen, die nicht gelingen, muss die Kirche ihre Verantwortung sowohl gegenüber der Botschaft Jesu wie auch gegenüber den betroffenen Menschen wahrnehmen. Sie kann das Zerbrechen einer ursprünglich auf Dauer angelegten Beziehung nicht verniedlichen. Zugleich muss sie wirksame Wege finden, um jenen, die davon betroffen sind, die Chance für Umkehr und für einen neuen Anfang zu erschließen. Sie muss zur Versöhnung der Betroffenen ebenso beitragen wie zur Eröffnung einer tragfähigen Perspektive für die Zukunft, zu der des öfteren eine neue Partnerschaft gehört. Solches Handeln orientiert sich an der Praxis Jesu: Er kann die Lossage des verlorenen Sohnes von seinem Vater umkehren (vgl. Lk 15,11-32), und er kann der von den Pharisäern wegen ihres Ehebruchs dem Tod ausgelieferten Frau den Weg zurück in einen Neuanfang des Lebens ebnen (vgl. Joh 7,53-8,11) - nicht, weil er, einem relativierenden Zeitgeist folgend, bagatellisieren will, sondern weil der Mensch vor dem Sabbat, vor dem Gebot steht (vgl. Mk 2,23).

Auch die katholische Kirche ist als Grundlage ihrer Praxis gegenüber geschiedenen Wiederverheirateten zu einer kreativen Theologie befähigt. Auf der Basis der Ernsthaftigkeit eines neuen Bemühens werden Menschen zu einer neuen ehelichen Partnerschaft ermächtigt. Sie sind voll integriert ins Leben ihrer Kirche am Ort, geladen zum gemeinsamen Tisch wie alle anderen getauften, aber trotzdem noch sündigen Menschen. Damit dies gelingen kann, muss Kirche die Beziehungsabsicht unseres Gottes vermitteln und selbst ein Ort von Lebens- und von Beziehungsfülle werden. Das kann Menschen dazu befähigen, trotz eines Bruches erneut Leben zu suchen, auch Leben zu zweit und in Fülle.

* Der Autor ist Prof. f. neutestamentl. Exegese an der Uni Luzern

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