Von Heimat und Besitz per Kataster

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Längste Grenze

Sie ist kaum zu bewachen und war lange Zeit offen. Das größte Hindernis sind natürliche Barrieren, wie etwa das Gebiet der Großen Seen. Die Grenze zwischen den USA und Kanada ist 8891 km lang.

Kürzeste Grenze

Peñón de Vélez de la Gomera ist eine Halbinsel, die auf dem afrikanischen Festland liegt und zu Spanien gehört. Auf der Insel gibt es eine Militärstation. Die Grenze zu Marokko beträgt exakt 85 Meter.

Meistgequerte Grenze

Zwischen den USA und Mexiko gelegen ist diese Grenze die statistisch am häufigsten überquerte. Allein 2006 wurden 250 Millionen Überschreitungen gezählt. Dazu noch 350.000 illegale.

Hätte man keinen Kataster geschaffen, hätte es wie im Mittelalter weiterhin Fehden um Grundstücke gegeben. (Prof. Peter Waldhäusl)

Über Berge und Höhen

Höhere Geodäsie, Landvermessung, geht im Alpenraum des öfteren auch über Gletscher und Gebirg. Etwa zwischen Italien und Frankreich.

Niedere Vermessung

Die Kleinform der Vermessung, die aber für den Eigentumsfrieden umso wichtiger ist, vermisst Grundstücke und versorgt mit den Daten den Kataster.

Die Grenze ist ein sehr eigenartiges Ding. Sie hat sich im Lauf der Geschichte verkleinert, praktisch gesehen verdünnisiert, oder besser gesagt verschärft. Im Alten Orient diente das Wort neben dem Begriff Grenze noch als Bezeichnung für das gesamte umgrenzte Gebiet. Es war quasi nicht nur Umfassung, sondern auch Inhalt. Ein in jedem Sinn herrschaftliches Gut. Überantwortete ein Herrscher in Mesopotamien einem seiner Getreuen ein Stück Land, ließ er auf einen Grenzstein schreiben, dass jener Grund unter herrschaftlichem Schutz stünde. Auf mesopotamischen Grenzsteinen findet man sogar schon Warnungen eingemeißelt: Sollte jemand dem Eigentümer sein Land streitig machen, drohe die Todesstrafe. "Das Land stand aber nicht nur unter dem Schutz des Herrschers, sondern auch unter dem Schutz jener Götter, die auf dem jeweiligen Stein abgebildet waren", sagt der emeritierte TU-Professor Peter Waldhäusl.

Grenzsteine markieren bis heute Stellen, an denen der Grund eines Eigentümers das Land eines anderen Eigentümers berührt. Der Grenzstein ist somit nicht nur ein Symbol für eine Grenze, sondern auch für das Grundeigentum. Ein Grundstück ist eine körperliche, nicht bewegliche Sache. Auch wenn man Eigentümer eines Grundstücks ist, kann man nicht nach Lust und Laune über dieses verfügen, sondern muss auf die Rechte anderer Rücksicht nehmen und sich an die Staatsgesetze halten. Nur wenn es das Gesetz als rechtens erachtet, kann der Eigentümer enteignet werden. Dem österreichischen Verfassungsgerichtshof zufolge ist die Unverletzlichkeit des Eigentums ein Grundrecht eines jeden Staatsbürgers. Auch Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 garantiert jedem Menschen das Recht auf Eigentum, dessen er nicht willkürlich beraubt werden darf.

Es lebe der Kataster

In Österreich wurden im 18. Jahrhundert Grundbuch und Kataster eingeführt, um Eigentumsverhältnisse von Liegenschaften erstmals zu dokumentieren. "Hätte man keinen Kataster geschaffen, hätte es wie im Mittelalter weiterhin Fehden um Grundstücke gegeben", sagt Waldhäusl. Das primäre Ziel sei jedoch gewesen, anhand des Katasters die Grundsteuer genau berechnen zu können. Zuvor, so erzählt der Geodät, wurde nach Grundgröße und Bodenwert grob geschätzt, wer wie viel an Steuern entrichten musste. Prinz Eugen war der Erste, der eine gerechte Grundbesteuerung forderte. Nachdem er Mailand und die Lombardei für Österreich gewonnen hatte und in Folge dessen zum Gouverneur von Mailand ernannt wurde, musste er Steuern einheben. Daher bat er den Kaiser um eine Vermessung aller Grundstücke - einen Kataster. Erst Jahre später ließ Kaiser Karl VI. den sogenannten Mailänder Kataster durch den kaiserlichen Hofmathematiker Johann Jakob Marinoni erstellen. Eine Kommission habe sich für eine Vermessungsmethode entscheiden müssen. Es sei zu einem Streit zwischen Marinoni und den anderen Kommissionsmitgliedern gekommen. Marinoni, der den von Johann Praetorius erfundenen Messtisch weiterentwickelt hatte, wandte trotz allem seine Methode an und war bei den Vermessungen um einiges schneller als die übrigen Wissenschaftler. Zwar waren die Vermessungen nicht so genau wie heutzutage, Mailand-Lombardia wurde durch Marinonis Arbeit jedoch zum ersten Fürstentum mit einem einheitlichen Kataster weltweit. "Unter Maria Theresia wurde dann der österreichische Teil der Monarchie vermessen. Ihr Sohn Joseph II. erzielte mit dem Josephinischen Kataster eine weitere Verbesserung", erklärt Peter Waldhäusl. Am 23. Dezember 1817 wurde unter Kaiser Franz I. von Österreich das Grundsteuerpatent erlassen. Dieses Jahr feiert Österreich bereits das 200-Jahr-Jubiläum des Franziszeischen Katasters.

Grenzen sind somit von großer Bedeutung für die Festlegung und Administration von Grundstückssteuern, bilden aber auch die Grundlage für ein friedvolles Zusammenleben von Nachbarn und für den Schutz von Landeigentum. TU-Professor Waldhäusl gründete vor rund sieben Jahren die Arbeitsgruppe "Das Netzwerk der Eigentumsgrenzen und seine Denkmale", die die Bedeutung von Eigentumsgrenzen hervorheben möchte -und zwar, indem sich die Gruppe dafür einsetzt, dass Grenzen und Grenzsteine zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt werden. Die Idee dafür entstand, als der emeritierte Universitätsprofessor vor einigen Jahren ein Gutachten über den Struve-Meridianbogen erstellte, der vom Nordkap bis zum Schwarzen Meer reicht. Beim Struve-Meridianbogen (benannt nach dem deutschen Wissenschafter Friedrich Georg Wilhelm von Struve) handelt es sich um ein Netz von Vermessungspunkten, das sich über Norwegen, Schweden, Finnland, Russland, Estland, Lettland, Litauen, Weißrussland, die Ukraine und Moldawien erstreckt. Der Struve-Bogen besteht aus insgesamt 265 Vermessungspunkten und diente der geodätischen Vermessung der Erdoberfläche. Im Jahr 2005 wurde er zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt.

Grenzen sind somit von großer Bedeutung für die Festlegung und Administration von Grundstückssteuern, bilden aber auch die Grundlage für ein friedvolles Zusammenleben von Nachbarn.

Schwierig zu erfüllende Kriterien

Um ein Natur-oder Kulturdenkmal zum Weltkulturerbe ernennen lassen zu können, muss dieses eines der fünf Kriterien der UNESCO-Richtlinien erfüllen, das sechste ist optional. Es muss sich bei dem Denkmal entweder um ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft handeln, der Austausch menschlicher Werte muss bedeutend sein, das Denkmal muss ein einzigartiges Zeugnis einer kulturellen Tradition darstellen, ein hervorragendes Beispiel eines technischen Ensembles sein, das bedeutsame Abschnitte der Menschheitsgeschichte versinnbildlicht, oder es muss ein herausragendes Beispiel für Landnutzung sein, die repräsentativ für die menschliche Interaktion mit der Umwelt ist. Das sechste, optionale Kriterium ist die Verknüpfung mit überlieferten Lebensformen und künstlerischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung. "Das Netzwerk der Eigentumsgrenzen und seine Denkmale" wird von zahlreichen österreichischen Fachinstitutionen unterstützt. An dem Projekt sind neben Österreich auch Slowenien, Ungarn, Polen, Rumänien, die Tschechische Republik und Italien beteiligt.

Peter Waldhäusl und seine Arbeitsgruppe erhielten kürzlich die definitive Zusage, dass das Projekt "Das Netzwerk der Eigentumsgrenzen und seine Denkmale" auf die österreichische Tentative List gesetzt wird. Nun wünscht man sich einen positiven Abschluss des Projekts: die Ernennung zum UNESCO-Weltkulturerbe. Denn: "Jeder der Grenzsteine hat eine unglaubliche Geschichte zu erzählen", so Waldhäusl. So befinden sich etwa auf dem Grenzübergang "Alter Loibl" in Kärnten zwei Obelisken aus Granitblöcken.

Diese wurden im Jahr 1728 errichtet. Auf ihren Spitzen befinden sich jeweils eine Kugel und ein Metallstab. Über die Grenze am "Alten Loibl" führte in der Römerzeit eine Handelsstraße. Diese verlor nach dem Untergang des römischen Reichs an Bedeutung. Jahrhunderte später wurde die Straße wieder ausgebaut, ein Tunnel errichtet und somit eine Verbindung zum Triester Hafen geschaffen. Als Kaiser Karl VI. den Loiblpass auf der ehemaligen römischen Handelsstraße überquerte, wurden ihm zu Ehren die beiden Obelisken errichtet. Aber auch Sagen ranken sich um so manchen Grenzstein (siehe Seite 5). Und so unscheinbar sie hier und da aus dem Boden leuchten, so wichtige historische und kulturelle Zeugen längst vergangener Zeiten sind sie.

Das Projekt 'Das Netzwerk der Eigentumsgrenzen und seine Denkmale' wurde vor Kurzem auf die österreichische Tentative List für die Ernennung zum UNESCO-Weltkulturerbe gesetzt.

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