„ … von politischer Willkür ist auszugehen“

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Der ermittelnde Staatsanwalt erhob in seinem Bericht über möglichen Amtsmissbrauch in der Causa Ortstafeln schwere Vorwürfe gegen Jörg Haider und Gerhard Dörfler. Wie es trotzdem zur Einstellung des Verfahrens kommen konnte, bleibt ungeklärt.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat in diesen Tagen häufig mit – wie sie selbst meint – „unglücklichen Formulierungen“ ihrer Beamten zu kämpfen, vornehmlich jener der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 15 Monate lang gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler wegen Amtsmissbrauchs ermittelt, weil dieser 2006 gemeinsam mit Jörg Haider mutwillig Ortstafeln versetzte, um so einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nicht nachkommen zu müssen, zweisprachige Ortszeichen aufzustellen. Der Falter enthüllte nun, die Staatsanwaltschaft halte Dörfler aufgrund von „Unwissenheit für nicht schuldfähig“ und habe das Verfahren eingestellt. Ein klarer Fall von Begünstigung durch die Justiz?

Schwere Vorwürfe gegen Dörfler

Nein, sagt Bandion-Ortner und verteidigt die Einstellung des Verfahrens. Doch tatsächlich umfasst der 200 Seiten lange Vorhabensbericht der staatlichen Verfolgungsbehörde so schwere Anschuldigungen gegen Jörg Haider und den amtierenden Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler, dass die Niederlegung des Verfahrens bizarr erscheint. Auf Seite 155 heißt es: „Aus den aktenkundig vorliegenden Unterlagen ist jedenfalls festzuhalten, dass die in diesem Ermittlungsverfahren Beschuldigten (u. a. Jörg Haider und Gerhard Dörfler, Anm. d. Red.) im Detail und zeitnah über die relevanten Vorgänge und Sachverhalte informiert waren und sich schwerlich auf Unkenntnis berufen können.“ Auf Seite 187: „Es ist von einem politischen Willkürakt auszugehen … provokantes Verhalten, durchdachtes Grenzgängertum.“ Seite 195: „Keinem ernsthaften Zweifel kann es unterliegen, dass die Weisungen zur Prüfung versetzter Standorte der Ortstafeln primär den Zweck verfolgten, die Entscheidung des VfGH vorläufig zu umgehen.“

Basierend auf solchen Erkenntnissen des ermittelnden Klagenfurter Staatsanwalts zog die Justizbehörde am 22. Juli 2009 den Schluss, die Ermittlungen einzustellen „mangels hinreichender Beweise für die subjektive Strafseite einer befugnismissbräuchlichen Handlungsweise“ Dörflers – und das „trotz objektiv vorliegenden Tatbildes“, wie es im Verständigungsschreiben an die Klagsparteien heißt.

Dass es nun trotzdem zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Dörfler kommen könnte, liegt an ihm selbst. Denn in Interviews beraubte sich der siegessichere Landeshauptmann selbst seiner subjektiven Rechtfertigung der objektiven Straftat. „Sie werden doch nicht annehmen, dass ich meine Entscheidung ohne Beratung getroffen hätte“, so der Landeshauptmann gegenüber dem ORF, oder: „Ich habe genau gewusst, was ich mache“ (Die Presse). Für den Grünen Minderheitensprecher Wolfgang Zinggl ein eindeutiger Hinweis: „Damit gibt er unumwunden zu, dass er nicht nur in der Vergangenheit wissentlich und absichtlich geltendes Verfassungsrecht ignoriert hatte, er tut dies nun mit voller Absicht wieder, indem er die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln weiterhin verweigert.“ Eine entsprechende Anzeige hat Zinggl am Montag an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gesandt.

Schon im März 2007 war Dörfler von einem Klagenfurter Untersuchungsrichter einvernommen worden, der den Amtsmissbrauchsvorwurf untersuchen sollte. Damals kehrte er allerdings zunächst sein relatives Unwissen hervor. Obwohl seit 2001 zuständiger Verkehrsreferent, sei er bis 2005 nicht mit Ortstafeln befasst gewesen. „Ich würde mich in der gesamten Ortstafelangelegenheit als zunächst interessierten politischen Beobachter bezeichnen.“

Die Versetzung der Ortstafeln in Bleiburg im Februar 2006 nach dem Erlass des Verfassungsgerichtshofes (siehe Chronologie) sei aufgrund einer „möglichst exakten Positionierung in der Natur“ erfolgt. Und als der Richter ihm den medial inszenierten Auftritt mit Haider bei der Versetzung der Tafeln vorhält, meint Dörfler: „Ich bin auf vielen Baustellen anwesend. Ich bin der Straßenbaureferent, der fast täglich irgendwo eine Baustelle besucht.“

Diskussionen mit Haider

Jörg Haider, ebenfalls als Beschuldigter vom Untersuchungsrichter einvernommen, relativierte die Unwissenheit seines Verkehrsreferenten Dörfler freilich. Er habe mit Dörfler über den Verfassungsgerichtshof sehr wohl „zahlreiche Diskussionen geführt. Es handelt sich um eine sensible Angelegenheit für Kärnten. … Daher war es immer mein Anliegen, dass nicht durch eine ungerechtfertigte Ortstafelflut neuerliche Konfrontationen in der Kärntner Bevölkerung entstehen“. Sicher ist, dass die Aussagen der anderen in der Causa Einvernommenen Haider und Dörfler in mehreren Punkten belasteten. So sagte etwa der ehemalige Völkermarkter Bezirkshauptmann August Muri aus, Landeshauptmann Haider habe ihm Weisung erteilt, keine zweisprachigen Ortstafeln aufzustellen. Die für die topografischen Zeichen zuständige Bezirkshauptfrau Christine Hammerschlag beeidete, sie habe Dörfler Verordnungen für zweisprachige Ortstafeln vorgelegt, sei aber abgewiesen worden. Wohl auch auf Basis dieser Aussagen kam es zur oben zitierten Einschätzung der Kärntner Staatsanwaltschaft über die Beschuldigten in dem Vorhabensbericht.

Claudia Bandion-Ortner bemüht sich nun seit Tagen, die Einstellung des Verfahrens zu rechtfertigen, allerdings mit merkwürdig wechselnden Begründungen. Die erste besteht im Unwissenheitsargument: Es gebe „keine hinreichenden Verdachtsmomente für bewusstes Zuwiderhandeln gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes“. Dazu ein ebenfalls im Gerichtsakt niedergelegtes Zitat Dörflers von 2007: „Für mich hat das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes keine Rechtsgrundlage, da die zu Grunde liegende Verordnung falsch war.“

Das zweite Argument der Justizministerin: Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs zulasten einer Minderheit sei nicht erfüllt, weil es „keine Schädigung“ von subjektiven Rechten einer Volksgruppe gegeben habe.

Das empört nun aber gerade jene, die laut Bandion „nicht geschädigt“ wurden. Rudi Vouk vom Rat der Kärntner Slowenen: „Wir werden verhöhnt. Ist die Rechtsordnung kein schützenswertes Gut mehr?“ Auch Verfassungsjuristen widersprechen der Begründung.

In Bandion-Ortners „subjektiver Sicht“ der Affäre scheint sich die wachsende publizistische Kritik an ihr übrigens schon zu einem „objektiven Tatbild“ auszuwachsen: „Als Ministerin ist man Freiwild“, klagt sie.

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