Wer austeilt, muss einstecken können

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Der - ehemalige - FPÖ-Abgeordnete Werner Königshofer wurde mit Beschimpfungen von Asylwerbern als "Kanaken“ und Äußerungen zum Norwegen-Massaker (wie z. B. "… die islamistische Gefahr hat in Europa schon tausendmal öfter zugeschlagen …“) einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.

Diese Äußerungen provozierten im August 2011 einen Kommentar von Wolfgang Ainetter auf der Website heute.at unter dem Titel "Königshofer, der Psycho von der FPÖ“. Er wird darin auch als "Spinner“ bezeichnet.

Der Österreichische Presserat hatte die Beleidigungen aus medienethischer Sicht zu beurteilen. Fraglich war vor allem, ob die erfolgte Beleidigung noch als sachliche Kritik zulässig war, nachdem als unstrittig erkannt wurde, dass Bezeichnungen wie "Psycho“ oder "Spinner“ grundsätzlich verpönte Ehrenbeleidigungen sind. Im konkreten Fall wurde aber der freien Meinungsäußerung mit folgender Begründung der Vorrang eingeräumt: Es sei zwar verständlich, dass Königshofer diese Bezeichnungen als beleidigend empfinde. Trotzdem würden diese Bezeichnungen, gemessen an der Empörung, die er mit seinen kränkenden Aussagen übers Norwegen-Massaker ganz bewusst entfacht habe, keine überproportionale Reaktion bedeuten. Der Senat drückt es sehr volkstümlich aus: "Wer austeilt, muss auch einstecken können!“ Dabei sei es nicht erforderlich, dass der Politiker den Journalisten direkt angegriffen und dadurch zu der scharfen Position aufgefordert habe. Vielmehr rechtfertigten extreme Positionen eines Politikers für sich schon eine scharfe journalistische Reaktion.

Beleidigungen sind also ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn auf antisoziales Verhalten, Mangel an Empathie, Gewissen und/oder sozialer Verantwortung hingewiesen wird und der Kritisierte selbst durch seine heftigen, kränkenden und beleidigenden Ansichten dazu Anlass gegeben hat.

* Die Autorin ist Medienanwältin und vertritt u.a. den "Standard“.

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