Zauderhaft unterwegs zur Nachhaltigkeit

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Bis 19. August hatten die Bundesländer Zeit festzulegen, wieviel die E-Wirtschaft in Zukunft für Öko-Strom zu zahlen haben wird. Im folgenden ein Überblick, über das, was dabei herauskam. Die Bilanz: Kein Ansporn für Investitionen in "grünen" Strom.

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Bis 19. August hatten die Bundesländer Zeit festzulegen, wieviel die E-Wirtschaft in Zukunft für Öko-Strom zu zahlen haben wird. Im folgenden ein Überblick, über das, was dabei herauskam. Die Bilanz: Kein Ansporn für Investitionen in "grünen" Strom.

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Das ist der Fluch von unserem edlen Haus: Auf halben Wegen und zu halber Tat mit halben Mitteln zauderhaft zu streben." (Franz Grillparzer, Ein Bruderzwist im Hause Habsburg, Trauerspiel) Eine interessante Ausprägung des Individualismus der österreichischen Bundesländer findet man gegenwärtig bei der Formulierung der Einspeiseverordnungen für Strom aus Kraftwerken vor, die auf der Basis erneuerbarer Energieträger betrieben werden.

Worum geht es? Die Liberalisierung der europäischen Strommärkte hat auch Österreich gezwungen, seine gesetzlichen Grundlagen im Elektrizitätsbereich an europäische Normen anzupassen. Ergebnis entsprechender Anstrengungen des Parlamentes ist das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, kurz ElWOG.

Freie Wahl der Stromlieferanten Im ElWOG finden sich ambitionierte Vorgaben, die die seit der Wiederaufbauzeit bestehende gemütliche Ordnung im österreichischen Elektrizitätsbereich gehörig durcheinanderwirbeln. So ist es beispielsweise Großkunden gestattet, sich ihren Stromlieferanten am liberalisierten europäischen Markt selbst frei auszusuchen, was die bisher in ihren Gebietsmonopolen ruhenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVUs) zwingt, ihren Kunden preislich entgegenzukommen - oder, sie zu verlieren.

Der Kreis jener, die sich ihren Lieferanten frei aussuchen können, soll in den kommenden Jahren beständig ausgeweitet werden, auch bis zum einzelnen Haushalt hinunter, sodaß eine ähnliche Situation zu erwarten ist, wie sie derzeit schon am Telefonmarkt beobachtet werden kann.

Den Produzenten von Strom aus den erneuerbaren Energieträgern (mit der vom Gesetzgeber seltsamerweise ausgenommenen Wasserkraft) feste oder flüssige heimische Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, geothermische Energie, Wind- und Sonnenenergie ist es seit 19. Februar dieses Jahres ebenfalls gestattet, mit allen Kunden innerhalb und außerhalb des Bundesgebietes Verträge über die Stromlieferung abzuschließen. Das heißt, ein Windkraftwerk oder eine Biogasanlage darf mit jedem Haushalt einen Stromliefervertrag abschließen und diesen Haushalt auch beliefern.

Umgekehrt sind die EVUs verpflichtet, bis 2005 drei Prozent des Stromes, den sie an ihre Kunden verkaufen, aus den oben angeführten erneuerbaren Energieträgern bereitzustellen. Es ist also zu erwarten, daß der Strom aus diesen Erneuerbaren einiges wert sein wird. Das würde sich auch mit den erklärten Zielen der österreichischen Energiewirtschaft treffen, den Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieaufkommen zu erhöhen.

Damit es nicht zu einfach wird und weil Österreich ein Bundesstaat ist, hatten die Bundesländer bis 19. August Zeit, festzulegen, wieviel der Strom aus erneuerbaren Energieträgern nun tatsächlich wert ist - im Amtsdeutsch heißt das: Sie hatten Einspeiseverordnungen zu erlassen.

Das Ergebnis sind neun recht verschiedene Einschätzungen über die Bedeutung von Strom aus erneuerbaren Quellen, neun verschiedene Preise für eine Kilowattstunde Ökostrom.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Jubel ist nicht angebracht. Für einen wirtschaftlichen Betrieb von Ökostrom-Kraftwerken reichen die Tarife - mit ganz wenigen Ausnahmen - in keinem Bundesland. Eine eigenständige dynamische Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ist aufgrund dieser Tarife folglich nicht zu erwarten. Diese Stromerzeugungsanlagen werden, um wirtschaftlich betrieben werden zu können, auch weiterhin von Investitionszuschüssen abhängig bleiben, was die Anzahl der Anlagen begrenzen wird.

Dennoch gibt es unter den Bundesländern große Unterschiede. Dr. Heinz Kopetz, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes, fand anläßlich einer Pressekonferenz anerkennende Worte für Vorarlberg, Tirol, Nieder- und Oberösterreich. Diesen Ländern attestierte Kopetz zumindest Bemühen. Was man angesichts der Verordnungen von Salzburg und dem Burgenland nicht feststellen könne. Diese Länder würden sich bemühen, so Kopetz, mit ihren Tarifen die Stromproduktion aus Wind, Biomasse und Sonne zu verhindern.

Vorarlberg reagierte am raschesten Vorarlberg war mit seiner Verordnung am schnellsten - diese ist bereits seit 10. Juni in Kraft - und hat sie auch denkbar einfach gestaltet. Einfach ist auch die Verordnung Tirols ausgefallen, allerdings fehlt darin eine Tarifdifferenzierung nach Lastzeiten, das heißt die unterschiedliche Bewertung von Sommer- und Winter- sowie Tag- und Nachtstrom.

Außerdem, und da laufen die Einspeiseverordnungen einiger Länder den Intentionen des Bundesgesetzes zuwider, werden die ohnehin recht bescheidenen Tarife teilweise nicht allen Ökostromproduzenten gewährt. Will der Betreiber eines Biomassekraftwerkes aus der Steiermark, dem Burgenland, Oberösterreich oder Wien beispielsweise Strom direkt an einen Endkunden verkaufen - was nach dem ElWOG ja möglich ist und auch dem Geist der Liberalisierung entspräche - so fällt er um den bescheidenen Tarif um: Dieser gilt nur für sogenannte Volleinspeiser. Es gibt (Burgenland, Niederösterreich) Differenzierungen nach dem Errichtungsdatum der Anlage sowie (Salzburg, Tirol) auch Leistungs-Obergrenzen für die Anlagen, aus denen eingespeist werden darf.

Als Resümee bleibt festzuhalten, daß die Liberalisierung des Strommarktes - was den Strom aus erneuerbaren Energieträgern angeht - von den Bundesländern leider recht zauderhaft angegangen wird. Eine Fülle von zum Teil die wirtschaftliche Existenz bedrohenden Einschränkungen macht den freien Stromverkauf an den Letztverbraucher zu einer problematischen Angelegenheit. Die Chancen für die Erneuerbaren bleiben nur halb gewahrt, der unumgängliche Gang in eine nachhaltige Zukunft der Energiewirtschaft bleibt auf halbem Wege stecken.

Der Autor ist Mitarbeiter des Österreichischen Biomasse-Verbandes. Wer die Einspeiseverordnungen der Länder im Wortlaut sowie eine detaillierte Übersicht über alle Tarife sucht, findet diese unter folgender von der E.V.A eingerichteter Internet-Adresse: www.eva.wsr.ac.at/enz/einspeis_at.htm ZUM THEMA Der Gesetzestext im Wortlaut Drei-Prozent-Ziel (§31): Im Jahr 2005 ist ein Stromanteil von drei Prozent aus Anlagen, die auf der Basis der erneuerbaren Energieträger feste oder flüssige heimische Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, geothermische Energie, Wind- und Sonnenenergie betrieben werden, an der für die Abgabe an Endverbraucher erforderlichen Strommenge zu erreichen.

Direkteinspeiser (§39): Unabhängige Erzeuger sind berechtigt, in jenem Ausmaß, in dem sie Strom aus Anlagen abgeben, die auf Basis der erneuerbaren Energieträger feste oder flüssige heimische Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, geothermische Energie, Wind- und Sonnenenergie betrieben werden, mit allen Kunden innerhalb und außerhalb des Bundesgebietes Verträge über die Lieferung elektrischer Energie abzuschließen und diese zu beliefern.

Auszug aus dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

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