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Digital In Arbeit

Das Bewußtsein um die Sinnhaftigkeit schwindet

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Dies ist ein Plädoyer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nicht für dessen Monopol, denn dieses Kapitel ist so gut wie abgeschlossen.

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Dies ist ein Plädoyer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nicht für dessen Monopol, denn dieses Kapitel ist so gut wie abgeschlossen.

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Durch die Satelliten- und Kabelsysteme stehen heute dem Medienkonsumenten zahlreiche Programme zur Verfügung, und der Ausschluß von Konkurrenz durch Gesetz widerspricht der europäischen Menschenrechtskonvention. Gerade die so entstehende Vielfalt des Angebots macht aber eine nationale, durch Gesetz geordnete Rundfunkanstalt notwendig. Wahrscheinlich wird die elektronische Medienzukunft der meisten Länder so aussehen, daß eine solche Institution den Wettbewerb mit anderen Programmproduzenten bestehen muß.

Die Rechtfertigung für einen Rundfunk des öffentlichen Rechts ergibt sich genau aus den Zielen, welche das österreichische Gesetz in einer geradezu idealen Weise festschreibt. Danach hat der ORF unter anderem für umfassende Information, für die Vermittlung und Föde-rung von Kunst und Wissenschaft zu sorgen sowie ein „hohes Niveau” insbesondere von Unterhaltungssendungen sicherzustellen. Solche weitreichende Qualitätsnormen gelten für private Anstalten nicht. Sie verpflichten unseren nationalen Rundfunk, auch Sendungen in sein Angebot aufzunehmen, die nur für eine Minderheit wirklich interessant sind. So wird das erste Hörfunkprogramm, das ein tatsächlich höchst anspruchsvolles Angebot liefert, nur von wenigen Personen konsumiert. Es ist außerdem frei von Werbung zu halten. Für eine private Rundfunkanstalt wäre es kaufmännischer Wahnsinn, ein solches Programm rund um die Uhr anzubieten, doch würde sein Verstummen einen unabsehbaren Verlust für die Kulturnation Österreich bedeuten. Ähnliches gilt für „Blue Danube Radio” und eine Reihe von Sendungen, die im Angebot des Fernsehprogramms aufscheinen, aber leider aus Gründen der Erzielung von Reichweiten immer mehr drohen, an den Rand gedrängt zu werden.

Zum Wesen einer nationalen Rundfunkanstalt gehört demnach, daß sie die Möglichkeit hat, öffentliche Mittel, also vorgeschriebene Gebühren in Anspruch zu nehmen. Nur dadurch wird sie in die Lage versetzt, sich mit ihrem Programmangebot von der Akzeptanz des Massenpublikums teilweise auch zu lösen und dadurch entstehende Einbußen bei den Werbeeinnahmen in Kauf zu nehmen. Dazu kommt ein weiterer, sehr wichtiger Gesichtspunkt. Durch die garantierte Unabhängigkeit der Anstalt und ihrer Mitarbeiter soll verhindert werden, daß von außen Einflußnahme auf den In halt der (politischen) Berichterstattung genommen wird. Die Possen, die unser südliches Nachbarland rund um das Medienimperium von Herrn Berlusconi vorgeführt erhält, lassen die Vorteile einer starken öffentlich-rechtlichen Bundfunkanstalt sehr anschaulich erkennen.

Alles bisher Gesagte beschreibt natürlich einen Idealzustand. Es wäre nun unfair zu.behaupten, daß diesen unser OBF verfehlte und daß er den Verpflichtungen nicht nachkäme, die ihm das Gesetz auferlegt.

Die heute in Österreich immer wieder auflebende Diskussion um die Sinnhaftigkeit eines in seiner Eigenart fortbestehenden OBF muß uns aber zu denken geben. Sie weist darauf hin, daß uns die Vorteile einer nationalen Bundfunkanstalt immer mehr aus dem Bewußtsein schwinden. Das hat seine Gründe. Sie liegen teilweise beim OBF selbst, teilweise aber auch in dessen Umfeld. Wenn man also Bestand und Qualität eines nationalen Rundfunks sicherstellen will, wird man wesentliche Verbesserungen des derzeitigen Zustandes anpeilen müssen.

Zunächst muß festgestellt werden, daß es um die Unabhängigkeit unseres Rundfunks schlecht bestellt ist. Es gibt einen viel zu großen Einfluß der Politik. Damit ist nicht so sehr die Tatsache gemeint, daß - wovon viele Redakteure ein Lied singen können - die Mächtigen des Landes immer wieder versuchen, auf einzelne Berichte Einfluß zu nehmen. Es ist vielmehr einfach so, daß Künigl-berg und Argentinierstraße nach wie vor sehr stark in den Dunstkreis der Parteien einbezogen sind. Um heute Generalintendant werden zu können, muß man ein Günstling der Kanzlerpartei sein. Das höchst ungute Abservieren des seinerzeitigen Programmintendanten Ernst Wolfram Marboe war Folge einer Intrige, die in Parteisekretariaten gesponnen wurde. Das Kuratorium des OBF zerfällt in politische Fraktionen, die vor den Sitzungen tagen und wo die Entscheidungen in Wirklichkeit getroffen werden. Damit wird das oberste Leitungsgremium zu einer eigentlich recht würdelosen Doublette des Nationalrats und vollzieht nach, was die Parteistrategen vorgeben. Es ist das auch eine Folge des Umstandes, daß der politische Einfluß schon durch No-minierungsrechte der Parteien vorgegeben wird - eine Konstruktion, die heute allgemein immer mehr auf Ablehnung stößt.

Was nun die Führung des Bundfunks selbst betrifft, wird leider die Tatsache immer weniger übersehbar, daß man das Selbstbewußtsein einer nationalen Bundfunkanstalt aufzugeben im Begriff ist. Dies dadurch, daß man sich der privaten Konkurrenz des Auslandes zu sehr anpaßt.

Der Vorteil, auf doch recht ansehnliche Gebühren des Publikums zurückgreifen und deswegen einfach anders sein zu können, wird immer weniger wirksam. Man ist offenbar in einem viel zu hohen Maß auf die Einnahmen aus der Werbung angewiesen. Natürlich wäre es naiv anzunehmen, man könnte angesichts der exorbitant steigenden Kosten für Herstellung und Kauf von Programmen mit den Gebühreneinnahmen allein auskommen. Der ORF muß finanziell auf zwei Beinen stehen. Heute wird aber als Folge einer teuren Aufblähung geradezu penetrante Kommerzialisierung sichtbar. Die beklagenswerte Verpolitisierung war mit Ursache einer Bürokratisierung der Anstalt, deren Ergebnis manchmal an ein Amt oder Ministerium für Bundfunkangelegenheiten erinnerte. Man hat den Betriebsräten das Becht eingeräumt, bei der Wahl der Führung mitzuwirken. Das gab ihnen bei einer Pattstellung der Groß-parteien im Kuratorium die Möglichkeit, durch Wahlkapitulationen Vorteile für die Belegschaft (und auch für sich selbst) herauszuschinden.

Wenn man im ORF das berühmte Wort von den „Weißen Elefanten” prägte, welches hochdotierte Mitarbeiter bezeichnet, die man aus irgendwelchen politischen oder sonstigen Gründen unbeschäftigt Spazierengehen läßt, zeigt sich die Arroganz, mit der man die anvertrauten Mittel verschwendete und die jene Kostensituation heraufbeschwor, die uns heute auf den Kopf fällt.

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