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Ein Wort zur Habsburger-Vermogensfrage

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Seitdem die Frage meiner Heimkehr nach Österreich Gegenstand der öffentlichen Diskussion ist, wird auch vbm sogenanri'tenÜabsburger-Vermögen gesprochen. Ich will dieses Thema nur durch Erwähnung einiger Punkte streifen, die immer wieder aus Nichtwissen oder aber zum Zweck der künstlichen Erweckung von Neidkomplexen in die Debatte geworfen werden.

Unter „Habsburger-Vermögen“ ist der sogenannte Familienversorgungsfonds zu verstehen, Vermögenswerte, die seinerzeit aus dem lothringischen Privatvermögen Franz von Lothringens, dem öe-mahl von Kaiserin Maria Theresia, angeschafft wurden und dazu dienten, die Mitglieder seiner Familie und deren Nachkommen zu erhalten. Im Gegensatz zu den meisten anderen Monarchien wurden nämlich in Österreich die Erzherzoge und Erzherzoginnen nicht vom Staate apanagiert. Der Besitz befindet sich aus bekannten Gründen derzeit in Verwaltung des Staates. Es handelt sich also bei einer eventuellen Rückstellung keineswegs um irgendwelche finanzielle Belastungen für die Republik, die zu einer Benachteiligung der Staatsbürger führen könnten.

Entgegen einer weitverbreiteten Version steht auch der Familienversorgungsfonds nicht mir allein zu, sondern der ganzen Familie. Würde dieses Vermögen nur mir und meinen Geschwistern gehören, so wäre die ganze Angelegenheit sehr einfach. Seit Abschluß unserer Studien verdienen wir unseren Lebensunterhalt durch unsere Arbeit. An dem Fonds sind aber mehr als 100 Personen anspruchsberechtigt, unter denen sich Alte und Kranke befinden. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bin ich derzeit der Vertreter aller dieser Rechtsinhaber. Mein Verhältnis zu ihnen ist ähnlich dem eines Rechtsanwaltes zu seinen Mandanten. Noch mehr: Das Gesetz legt mir sogar die Verpflichtung auf, für die Wiederherstellung des Fonds einzutreten.

Einige Politiker haben der Sorge Ausdruck verliehen, eine Wiederherstellung des Familienversorgungsfonds würde mir Mittel für eine intensive politische Agitation geben. Abgesehen davon, daß die Einkünfte aus dem Besitz aufgeteilt werden müßten, sind sie auch in keiner Weise vergleichbar mit den Summen, die heute für die Organisation von Parteien oder gar für Wahlkämpfe benötigt werden. Darüber hinaus unterliegt ein solcher Fonds mit Rechnungslegungspflicht der Oberaufsicht der sogenannten Fondsbehörde, das heißt des Bundesministeriums für Inneres. Glaubt man wirklich, daß dieses passiv zusehen würde, wenn einer daranginge, die Erträgnisse aus dem Fonds für politische Agitation zu verwenden?

Schließlich wurde behauptet, meine geplante Heimkehr hinge mit vermögensrechtlichen Ansprüchen zusammen. Wer dies sagt, würde gut daran tun, die einschlägigen Gesetze zu lesen. Aus diesen geht klar hervor, daß Aufenthalt in der Heimat und der Anspruch auf das Vermögen überhaupt nichts miteinander zu tun haben.

Doch genug von vergangenen Kontroversen! Immer wieder schreiben mir Landsleute, um mich zu fragen, was ich denn eigentlich für den Zeitpunkt „plane“, in welchem ich gemäß höchstrichterlichem Urteil in das Land zurückkehren werde, in dem ich geboren wurde und dem ich mich zu jeder Zeit verpflichtet fühle. Meine Bestrebungen für die Unabhängigkeit und Freiheit Österreichs in den Jahren von 1933 bis 1945, wie auch mein Brief an Doktor Schuschnigg im Februar 1938, in dem ich die Wiederherstellung der staatsbürgerlichen Rechte für die sozialdemokratisch gesinnten Österreicher forderte, beweisen meine Einstellung. Auch nach der Befreiung Österreichs im Jahre 1945 habe Ich in meinem Brief vom 2. Juli 1945 an Präsident Truman auf die damals bestehenden Gefahren infolge der russischen Besetzung weiter Teile Österreichs und den damit verbundenen unverhältnismäßig großen Einfluß der Kommunisten hingewiesen und Mittel und Wege aufgezeigt, um eine freie Wahl und eine demokratische Entwicklung zu ermöglichen. Übrigens haben der heutige Bundespräsident Dr. Schärf und der ehemalige Innenminister Oskar Helmer genau die gleichen Beobachtungen gemacht, wie in ihren Erinnerungswerken zu lesen ist. Wenn die Republik meine Arbeitskraft brauchen kann, so werde ich selbstverständlich der österreichischen Regierung und dem österreichischen Volk jederzeit zur Verfügung stehen. Ich denke dabei nicht an irgendeine amtliche Eigenschaft, sondern viel eher an die Dienste, die ich meiner Heimat durch publizistische und rednerische Tätigkeit in zahlreichen Ländern der freien Welt, durch persönliche Verbindungen und auf Grund persönlicher Kenntnis vieler Staaten und Völker erweisen könnte. Es liegt mir aber fern, mich aufzudrängen. Ich habe nicht die Absicht, einer politischen Partei beizutreten, obwohl auch dies zu meinen staatsbürgerlichen Rechten gehört

Meine Ansichten über Weltpolitik, über Schicksal und Zukunft Europas, über das Werden einer neuen Gesellschaft und über die Aufgabe, die Österreich in der Welt zu erfüllen hat, sind jedem, der sich ein sachliches Bild davon machen will, in Österreich zugänglich. Die meisten meiner Bücher, soweit sie in deutscher Sprache geschrieben wurden, sind in Österreich erschienen; diejenigen aber, die auf französisch herauskamen, liegen in deutscher Übersetzung vor. Es ist mir nie zu Ohren gekommen, daß man aus diesen Schriften Schlüsse auf irgendeine antidemokratische Haltung des Verfassers gezogen oder daß eine richterliche Instanz in der Verbreitung meiner staatswissenschaftlichen und soziologischen Ansichten eine staatsgefährliche Handlung erblickt hätte.

Wenn ich also einen „Plan“ habe, so ist es der, meine bisherige Tätigkeit auf österreichischem Boden fortzusetzen und meinen Kindern das gleiche oder ein ähnliches Schicksal zu ersparen, wie es in seiner ganzen Problematik bis heute meinen Geschwistern und mir beschieden ist.

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