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Grenzen der Vollziehbarkeit

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Vielfach wird vom Gesetzgeber beim Beschluß eines Gesetzes zwar vermerkt, der Vollzug der jeweiligen Bestimmungen bedeute einen geringfügigen Mehraufwand für die Verwaltung. Die Summe dieser „geringfügigen” zusätzlichen Aufgaben, stellt jedoch langsam aber sicher den Vollzug der vielen Gesetze in Frage.

Heinz Zimper, stellvertretender Bezirkshauptmann in Wr. Neustadt illustriert das ein einem Beispiel: Früher habe es Drei-Kammern-Kläranlagen gegeben. Waren sie eingerichtet, mußte ein Techniker sie einmal jährlich überprüfen. Heute sind diese Einrichtungen durch biologische Kläranlagen ersetzt (was sehr sinnvoll ist). Halbjährliche Meßergebnisse sind zu begutachten. Stimmt ein Parameter nicht, wird eine ganze Maschinerie in Gang gesetzt: Es muß neuerlich gemessen werden. Weichen die Werte voneinander ab, ist ein weiteres Gutachten zu erstellen. „Statt einmal Hinschauen, habe ich jetzt acht bis zehn Schritte mit mehreren Beteiligten zu setzen.”

Die heutigen Vorgaben erfordern oft den Einsatz sehr kostspieliger und zeitaufwendiger Meßverfahren, die dem einfachen Kontrollorgan noch dazu gar nicht zur Verfügung stehen. Ein typisches Beispiel: das Gesetz zum Transport gefährlicher Güter (ein wichtiges Gesetz, das Säuren, Laugen, explosive Stoffe, und so weiter betrifft). Es ist äußerst kompliziert und erfährt mehrmals jährlich Änderungen. Nur wenige Spezialisten sollen sich wirklich darin aukennen.

Schon die Produkt-Codierung sei eine eigene Wissenschaft, höre ich, noch schwieriger aber sei die Über-

Gesetze zu beschließen und Verordnungen zu erlassen, ist eines - sie zu vollziehen etwas anderes: Über die Probleme der Verwaltung mit den Umweltnormen. prüfung, ob das angeführte Gut auch mitgeführt wird. Herbert Marady, Bezirkshauptmann von Wr. Neustadt: „Der Gendarm, der ein Fahrzeug kontrolliert, müßte eine Nase mit eingebautem Gas-Chromatographen haben. Denn die konkrete Uberprüfung des Inhalts ist ohne chemisches Labor eigentlich nicht möglich.”

Falsch deklarierte, gefährliche Stoffe sollten von der Behörde in sicheren Gewahrsam genommen werden. Dafür fehlt aber die Infrastruktur, müßte doch manches zum Beispiel, tiefgekühlt gelagert werden. „Man

Die Spediteure haben keine Ahnung, was sie befördern glaubt nicht, was da an gefährlichen Gütern durch die Gegend geführt wird,” erklärt Zimper. Uber mehrere Länder hinweg, laufen die Transporte. Vielfach haben die Spediteure keine Ahnung, was sie da befördern. Auch sie kennen sich nicht mit den Bestimmungen aus. Aber wenn es einen Unfall gibt, sollte die Behörde die richtigen Schritte setzen - bei einem meist unbekannten Produkt.

Eigentlich kaum vollziehbar sei auch das Tiertransportgesetz. Es sieht vor, daß Tiere nur eine bestimmte Zeit lang unterwegs sein dürfen. Wie aber soll sich die Behörde in folgendem konkreten Fall verhalten? Ein Transport wird aufgehalten. Die Grenze der Transportdauer ist längst überschritten, der Zielschlachthof noch 120 Kilometer entfernt Eigentlich sollten die Tiere abgeladen, mit Wasser und Futter versorgt und nach acht Stunden wieder aufgeladen werden. Nur: Wer führt das durch? Die Behörde kann eben nicht jederzeit eine unbestimmte Menge unbestimmter Tiere einstellen. Wieder ein sinnvolles, aber kaum vollziehbares Gesetz.

Oder die Nitratverordnung: Trinkwasser darf nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthalten. Gut, so! Was aber macht ein Bürgermeister, wenn im Wasserleitungssystem höhere Werte auftreten? Sperrt er die Wasserzufuhr? Einen neuen Brunnen ein paar hundert Meter weiter weg zu graben, wird kein besseres Wasser zutage fördern. Eine Wasseraufbereitung kostet einiges, bedeutet Verkeimung, daher den Einsatz einer Entkeimungsanlage, also massive Verteuerung des Wassers und daher Unmut der Bürger. Auf die Ursache des hohen Nitratgehaltes hat das alles aber keinen Einfluß. Soll man also doch lieber ein Auge zudrücken?

Besondere Probleme bereiten die Bewilligungsverfahren (siehe Seite 26). Da dauerte es beispielsweise, fünf bis sechs Jahre, bis einer Schottergrube eine Sortieranlage bewilligt werden konnte. In diesem Fall gelang es einem Nachbarn, der es auf Fehlersuche an-

Endlosverfahren binden die Kapazität der Behörde gelegt hatte, das Verfahren zu blockieren: Bescheid, Aufhebung, neue Verhandlung, neuer Bescheid, Berufung, Verwaltungsgerichtshof, zurück, wieder ein Fehler, noch einmal zum Verwaltungsgerichtshof ...

Solche Endlosverfahren binden die Kapazität der Behörde, verleiten den Betreiber, die Anlage illegal in Betrieb zu nehmen - und dabei wäre die Sache inhaltlich vollkommen klar gewesen. Manche Betriebe tun sich außerdem tatsächlich wirtschaftlich schwer, aufwendige Auflagen zu erfüllen.

Daher sind viele von ihnen versucht, einfach ohne Bewilligung ans Werk zu gehen und die Behörden und die Nachbarn vor vollendete Tatsachen zu stellen. Einstellen kann man ein solches Tun nur, wenn das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdet ist. Ein Beispiel für diesen Mißbrauch: Zwölf Jahre lang betrieb ein Unternehmen ohne Bewilligung in einer Schottergrube eine Deponie. Vor kurzem hat der Unternehmer die Betriebsstätte eingestellt. Die Behörde hat nicht die Mittel, die Untersuchung der Ablagerungen zu finanzieren - und den Betreiber kann sie nicht dazu zwingen: Ein Jahre hindurch ungenehmigtes Tun entzieht sich somit auch noch der Verantwortung für seine möglichen Spätfolgen.

Sehr oft werde ohne Genehmigung (um)gebaut, vor allem in Bezirken, in denen die Behörde die Aufsichtstätigkeit vernachlässigt. Mit dem Überprüfen machen sich die Beamten ja im allgemeinen nicht beliebt. Also ist die Versuchung, über die Dinge hinwegzusehen, groß. Sich als Beamter für die korrekte Umsetzung der Gesetze zu engagieren, wird oft auch von den Politikern nicht goutiert. Diese präsentieren sich gern als großzügige Vermittler von Wohltaten und stehen häufig in einem Naheverhältnis zur Wirtschaft, was sich vielfach als Hindernis bei der konsequenten Umsetzung der Normen erweist.

Aber auch die Oberbehörde ist nicht erbaut, wenn die erste Instanz allzu aktiv ist, ersticken doch die Berufungsinstanzen in unerledigten Fällen, die außerdem eine Unzahl von aufwendigen Gutachten erfordern. Kein Wunder, daß unter den Beamten ein ziemlicher Frust überhand nimmt.

Sobald es an die Umsetzung - auch wirklich gut gemeinter - Gesetze geht, stößt man somit an Grenzen. Wohlverhalten läßt sich eben nicht mit ausgeklügelten Vorschriften erzwingen. Der Rechtsstaat hat nur dann eine Chance, wenn er seine Regulierungen auf Schwerpunktbereiche konzentriert und ansonsten alles unternimmt, um die Einsicht der Bevölkerung in die Sinnhaftigkeit der Regeln zu erhöhen. Dann reicht eine bewältigbare Kontrolltätigkeit, um den einzelnen zur tatsächlichen Einhaltung der als sinnvoll erkannten zu motivieren.

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