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Kunst, Redit und Ehre

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Es ist nicht meine Absicht, zum Gesamtproblem der letzten Krise an der Wiener Staatsoper Stellung zu nehmen. Nur so viel will ich hier bemerken, daß eine der tiefsten und bedeutungsvollsten Wurzeln dieser Krise sicher in dem Widerstreit der Meinungen über die Frage Ensemble- Oper oder Star-Oper und über Sinn- haftigkeit oder Sinnlosigkeit eines Versuches der Harmonisierung beider Formen zu finden ist. Ich will von diesen und anderen Aspekten hier nicht sprechen, sondern nur zu jener Erscheinungsform der Krise Stellung nehmen, die mir unmittelbar und konkret entgegentrat. Ich möchte dies unter Bedachtnahme auf jene kritischen Stimmen zu meinem Verhalten tun, die mich besonders beeindruckten.

1. In der Wiener Tageszeitung „Die Presse“ vom 25. Juni 1964 wird gefragt, wem das größere Maß an Schuld an dem Ausgang der Direktionskrise an der Wiener Staatsoper zuzumessen sei, Herrn von Karajan oder dem Unterrichtsminister, der sich „allein an die Rechtslage hielt und die ,Theater- gesetze' außer Acht ließ“. Es wundert mich, daß diese Worte in der von mir gerade wegen ihrer rechtlich sonst so klaren Haltung geschätzten „Presse“ standen.

„Gesetze des Theaters“ sind ethisch sicher nur im Rahmen der allgemeinen Rechtsordnung, die ohnedies sehr weiten Spielraum für freie Rechtsgestaltung läßt, vertretbar. Sie rechtfertigen nie die Verletzung des klaren, gesetzlichen oder vertraglichen Rechtes und rechtfertigen nie einen Verstoß gegen das Gewissen und gegen die eigene Ehrauffassung.

Staatliche Kulturpolitik muß, so- feme man sie bejaht — und wer die staatlichen Millionenbeistellungen für einen Opernbetrieb in Anspruch nimmt, bejaht sie jedenfalls — sicher die Achtung vor dem Staat und dem Recht, insgesamt und im besonderen, einschließen, man mag über die Aufgaben staatlicher Kulturpolitik, ihre Richtung und ihre Grenzen ansonsten was immer für einer Meinung sein. Relativierte die staatliche Kulturpolitik das Ansehen oder das Recht des Staates oder seiner Bürger, etwa durch Bedachtnahme auf widersprechende „Gesetze des Theaters“, dann wäre sie gegen den Staat gerichtet, vernichtete selbst die ethische und materielle Grundlage des Staatstheaters.

Legende und Wirklichkeit

2. Herr von Karajan sei einem „wohlgezielten Abschuß“ erlegen.

Niemand hat, niemand wurde abgeschossen. Herr von Karajan hat aus Gesundheitsgründen — so schrieb er — seine Tätigkeit als künstlerischer Leiter der Wiener Staatsoper niedergelegt. Sein Wunsch, weiterhin als Dirigent und Regisseur tätig zu sein, wurde durch mein Angebot zustimmend beantwortet, das in der Geschichte der Wiener Oper einmalig ist, weil es einem Künstler, ohne irgendeine administrative oder ökonomische Verantwortung damit zu verbinden, die volle, freie und ungestörte Entfaltung seiner künstlerischen Tätigkeit im selbst vorgezeichneten Ausmaß bot und garantierte.

Ich fasse die wesentlichen Punkte dieses Angebots an Herrn von Karajan zusammen: 30 Dirigierabende im

Jahr; (ailso mehr als er bisher selbst in Anspruch zu nehmen pflegte); zwei Neuinszenierungen im Jahr, freie Wahl der Werke, die ihm zur Aufführung Vorbehalten bleiben; freie Zeitwahl; freie Künstlerauswahl; Beistellung der Budgetmittel im gleichen Prozentsatz des Opernbudgets, wie sie bisher für seine Arbeiten eingesetzt waren (kaum ein anderes Land der Welt stellt relativ und weiterhin auch absolut soviel Budgetmittel für seine Oper zur Verfügung wie Österreich); Beistellung eines Mannes allseitigen Vertrauens mit entsprechender Stellung und mit den Vollmachten, die Durchführung dieser Zusicherungen zu garantieren.

Ich bezeichnete das Angebot als exzeptionell. Herr von Karajan wandte ein, es sei nicht exzeptionell, denn ein solches bekomme er jederzeit von jedem besseren Opernhaus.

Herr von Karajan verlangte von mir zusätzlich zu den angebotenen Entfaltungsmöglichkeiten, daß ich den von ihm selbst herbeigeholten Herrn Direktor Hilbert aus dem Opernhaus rechtlich und räumlich verweise.

Leider machte also Herr von Karajan die Annahme des Angebotes von Handlungen meinerseits abhängig, von deren rechtlicher Qualifikation ihn weder seine pflichtgemäßen Berater — ich muß annehmen, daß sie dies pflichtgemäß versucht haben — noch ich selbst überzeugen konnte.

Daß Herrn von Karajan die Sach- analyse seines Begehrens nicht gelang, mag seine entschuldbar erscheinende Ursache in den hohen künstlerischen, aber den Realitäten des Lebens nicht genügend zugewandten Ideen des Dirigenten haben. Zu meinen Pflichten gehört aber die Bedachtnahme darauf, jenen humboldtschen Punkt zu finden, „auf welchem Gedanken und Wirklichkeit sieh begegnen und freiwillig ineinander übergehen“. Zur

Wirklichkeit zählt jedenfalls die rechtliche Realität. Wenn es Herrn von Karajan gelungen wäre, diese rechtliche Realität zutreffend zu analysieren, hätte ihn sein lebhaftes Ehrgefühl bestimmt davon abgehalten, auf seinem Ansinnen zu beharren und aus meinem Widerstand gegen sein Verlangen, seinem Geburtsland gegenüber — das ein Rechtsstaat sein muß, wenn es überhaupt sein will — so unfreundliche Folgerungen zu ziehen.

Die Rechtslage

Es gab also im- Unterrichtsministerium weder einen- Abschußplan noch einen Vertreibungswillen, es fiel kein Schuß. Es gab nur eine Mauer, die Mauer des staatlichen und vertraglichen Rechtes, die ich nicht errichtet habe, sondern vorfand, und auf die ich in den Unterredungen zu zweit und zu dritt den Dirigenten immer wieder von neuem, leider vergeblich, aufmerksam machte. In einseitig künstlerischer Ideenverfangenheit schien er sie einfach nicht zu sehen und lief an sie an. Aber nur im Schutz einer solchen Mauer kann eine Oper des

Staates bestehen und gedeihen. Nur im Schutze einer solchen Mauer können wir alle ein lebenswertes Leben führen.

Ich empfinde es als erfreulich und anerkennenswert, daß die Freunde Herrn von Karajans, Journalisten und andere, nun auch in seinem Mißgeschick zu ihm halten. Aber dies sollte nicht durch Umkehrung der Tatsachen geschehen; das ist kein Freundesdienst.

3. Herr Direktor Hilbert habe keinen Anspruch auf eine Deckung durch den Unterrichtsminister besessen.

In dem von Herrn Direktor Hilbert Unterzeichneten Vertrag heißt es: „Sollte während der Vertragsdauer Herr Herbert von Karajan seine Tätigkeit als künstlerischer Leiter der Staatsoper beenden, so gilt dies als wichtiger Grund im Sinne des Paragraphen 39 des Schauspielergesetzes, BGBl. 441/1922, der Herrn Sektionschef i. R. Doktor Egon Hilbert zum vorzeitigen Austritt berechtigt. Von dieser Berechtigung kann Herr Sektionschef i. R. Dr. Egon Hilbert innerhalb einer Frist von 14 Tagen mittels schriftlicher Erklärung an die Bundestheaterverwaltung Gebrauch machen.“

Damit ist eindeutig beurkundet, daß der Vertrag zwischen der Republik Österreich und Herrn Direktor Hilbert nicht durch das Austreten Herrn von Karajans in sich zusammenfällt, wie dies der Dirigent offenbar vermutete, der übrigens seinen Vertrag gar nicht unterzeichnet hatte. Selbst eine (einseitig behauptete, aber durch den Urkundengehalt widerlegte) Übereinkunft, daß Dr. Hilbert bei einem Rücktritt Herrn von Karajans gleichfalls zurücktreten müsse, hätte ausschließlich die Republik Österreich berechtigt, diesen Rücktritt zu fordern, niemals aber den auf Grund freien Entschlusses aus seinem Tätigkeitsbereich scheidenden künstlerischen Leiter:; - , - ••• - -.f-:.-

Aus dieser Rechtslage ergibt sich somit, daß der Vertrag der Republik mit Herrn Dr. Hilbert, da er von seinem Kündigungsrecht über ausdrückliches Befragen nicht Gebrauch machte, weiterhin Bestand hat und Rechtsgrundlage seiner Tätigkeit ist, wobei die Republik selbstverständlich das Recht hat, an Stelle des ausgeschiedenen einen anderen Mitdirektor zu bestellen (was die rechtliche Basis dafür bot, mit anderen Herren bis zum Angebot einer Mitdirektion in Verhandlung treten zu können).

dere täten es auch nicht. Ich weiß nicht, wer diesen redaktionellen Beitrag schrieb, und werde auch nicht darnach forschen. Wenigstens freut mich der gelieferte Beweis, daß in unserer Partei Pressefreiheit besteht und geübt wird, während wir namentlich von zwei österreichischen Presseorganen, die sich bisher der Freiheit des Wortes geweiht hatten, wissen, daß sie — ob im Interesse eines „gesunden Kunstkommerzes“ oder aus anderem Ethos wissen wir nicht — ihre Weiheformel revidierten. Ich bitte aber den Unbekannten von der „Südost-Tagespost“, davon überzeugt zu sein, daß ich mich als Minister, als Abgeordneter zum Nationalrat, als geschäftsführender Parteiobmann, aber auch einfach als Herr Piffl bemühen will, die Rechte und das Ansehen österreichischer Staatsdiener zu beachten, und nicht entschlossen bin, unmitleidig mit Beamten zu verfahren, wie es andere tun mögen. Im übrigen ging es gar nicht darum, ob ich zu Karajan oder zu Hilbert, sondern ob ich mich an das Recht halte. Daß in diesem Fall die Rechtslage zugunsten Hilberts sprach, habe ich nicht veranlaßt.

Nur auf geradem Weg

6. Man warf mir vor, daß ich die von Herrn von Karajan erbetene Verhandlung mit Herrn Professor

O. F. Schuh nicht ernsthaft geführt, söndern sie Vielmehr zum Scheitern gebracht hätte.

Nicht lange nach Beginn der mit Herrn Prof. Schuh freundschaftlich geführten Aussprache in Strobl war eindeutig präzisiert, daß er auf geradem Weg erst zum 1- September 1966, also erst nach mehr als zwei Jahren, nach Wien kommen könne. Somit war — nicht erst durch Umkehrschluß! — klargestellt, daß jeder andere Weg kein gerader sein konnte. Ich habe selbstverständlich jeden Versuch unterlassen, mit Herrn Prof. Schuh über einen ungeraden Weg zu verhandeln. Es widerspricht meiner Anschauung über die pflichgemäße Haltung eines Ministers, wie überhaupt meiner Ehrauffassung, den Angehörigen eines anderen Instituts, insbesondere des befreundeten Hamburger Instituts,

Kein fragwürdiges „Gentleman-Agreement“

4. Es wurde mir zugemutet, mich doch wenigstens vertraglich zu binden, im Februar 1965 Herrn Doktor Hilbert zum 31. August 1965 zu kündigen. Man verwies mich, auch in der Presse, auf das „Theatergesetz“, wonach schon jahrelang im voraus mitgeteilt werden könne, man wolle einen Vertrag nicht mehr verlängern. Hier fehlt es zunächst an der Trennschärfe zur Unterscheidung zwischen der auch außerhalb des Theaters üblichen Mitteilung der gedachten Art und der wenn auch vertraglich möglichen Ankündigung, einen Vertrag abbrechen zu wollen. Beide Rechtshandlungen haben nicht nur rechtlich, sondern in der Regel auch menschlich sehr unterschiedliche Aspekte.

Wenn ich Bedenken hätte, so meinte man, mich zu einer Kündigung zu verpflichten (in einem Vertragsverhältnis mit jemandem, der eben zu erkennen gegeben hatte, aus Gesundheitsgründen selbst keine Verantwortung tragen zu können), so könnte dies in einem Gentleman’s Agreement erfolgen. Ich lehnte ein derartiges Gentleman’s Agreement als contradictio in se ab.

5. In der Grazer „Südost-Tages- post“ vom 19. Juni hieß es: „Wir sind dagegen, daß die ganze Sache in Wirklichkeit zu einer Angelegenheit Hilberts wird, von dessen Wohl und Wehe das Schicksal der Opernaufführungen abhängen soll. Man ist sonst nicht so mitleidig gegenüber beamteten Funktionären wie im Fall Hilbert.“ Diese Sätze haben mich besonders gekränkt, weil mir das ÖVP-Organ meines eigenen Be reiches (als geschäftsführendem Landesparteiobmann der Steiermark) zusann, ich brauche mich nicht so genau an das Recht zu halten, anBu ungeraden Wegen gegenüber seinem Institut zu ermutigen oder gar hierbei mitzutun. Ich zweifle auch nicht daran, daß Herr Professor Schuh ein etwaiges Ansinnen zu einer „krummen Tour“ strikt von sich gewiesen hätte. Daher spricht auch das gemeinsam vereinbarte Kommunique davon, daß wir beide zur Zeit keine rechtliche Möglichkeit eines Arrangements sähen. Es ist unrichtig, daß ich Herrn Professor Schuh mitgeteilt hätte, ich wolle die Autonomie der Eundestheater aufgeben, worauf er sich habe desinteressiert an Wien erklären müssen. Ich habe ihm — erst nach Klarstellung der Terminunmöglichkeit!

— von der Forderung des Rechnungshofes nach Aufhebung der Autonomie mit dem Bemerken Mitteilung gemacht, daß ich ihm daher bis zur Klärung dieser Forderung den Eintritt in eine mit den heutigen Rechten ausgestattete Operndirektion nicht anbieten hätte können. Ich möchte aber ganz besonders feststellen, daß es nach den vorangegangenen Aussprachen mit Herrn von Karajan nicht darum ging, einen Opernchef für September 1966 zu gewinnen, sondern jene Persönlichkeit für den 1. September 1964 zu engagieren, die die Herrn von Karajan angebotenen Entfaltungsmöglichkeiten an der Oper zu garantieren hätte.

Hier insbesondere wiederhole ich meine Überzeugung, daß das Ehrgefühl Herrn von Karajans ihn vor

Zusinnung und Vorwurf in dieser Frage abgehalten haben würde, wenn er sich nicht nur künstlerischen Ideen allein hingegeben hätte, sondern ihm vielmehr darüber hinaus auch die Sachanalyse seiner Vorstellung und seines Begehrens gelungen wäre.

7. Zum Unterschied von der „steirischen Ungeschicklichkeit“ bei den (angeblich deswegen gescheiterten) Wiener Verhandlungen mit Herrn von Karajan, sei den Salzburgern zu ihrem Geschick zu gratulieren.

Salzburg, du hast es besser

Ich mache den Salzburger Freuft- den ein größeres Geschick nicht streitig. Eine Anmerkung hiertu schmälert diese Anerkennung nicht: Der Salzburger Lösung mußte kein Recht einer anderen Person geopfert werden! Ich selbst habe daher über Anfrage am 30. Juli dieses Jahres nach Salzburg geschrieben,

daß ich der Intention, Herrn von Karajan für das Direktorium der Salzburger Festspiele zu gewinnen, schon deswegen zustimme, „weil ich es schmerzlich empfinde, daß der Künstler aus der Tatsache meiner andersartigen Rechtsauffassung über die Erfüllbarkeit seiner Wünsche hinsichtlich der Operndirektion die mir nicht erklärliche Konsequenz ziehėn zu müssen glaubte, nicht nur mėin Angebot außer Acht zu lassen, Sondern überhaupt die weitere Tätigkeit in Österreich aufzusagen. Jeder rechtlich einwandfreie Schritt, Herrn von Karajan für die Ausübung seiner künstlerischen Tätigkeit in Österreich zu gewinnen, wird von mir sehr begrüßt.“ Mit diesem Brief habe ich den Weg für die Zustimmung des Vertreters des Unterrichtsministeriums im Salzburger Festspielkuratorium zum geplanten Angebot an Herrn von Karajan gleich nach diesbezüglicher Anfrage freigegeben.

Ein unzumutbares Projekt

Ich habe am 30. Juli d. J. noch nicht gehört gehabt, es werde geplant, mit einer von der Wiener Staatsoper bestellten und bezahlten, Salzburg zur Verfügung gestellten Inszenierung und Ausstattung als „Gastspiel der Salzburger Festspiele“ in das Ausland zu gehen und das Wiener Philharmonische Orchester (das ist praktisch also das Orchester der als „Ackergaul“ geschmähten

Wiener Staatsöper), zu vermögen — ioh belasse es zunächst bei diesem Zeitwort — aus der Wiener Oper, wo es der Dirigent dieses Planes nicht dirigieren will, aus- und, um sich dort von eben diesem Dirigenten dirigieren zu lassen, in jenes Haus einzuschwärmen, das im Juli dieses Jahres die Wiener Staatsöper unter eindeutiger Betonung wissen ließ, daß es bisherige Beziehungen zu ihr nicht mehr fortzusetzen ge- dėrike. Dieser Plan aber solle in Szene gehen in jenem Monat April 1965, in welchem zu Wien Wieland Wagner den Lohengrin inszenieren wird. Ich habe die Wiener Philharmoniker wissen lassen, daß ich die Antwort auf solchen Plan, wenn er offiziell vorgelėgt werden sollte, übernehme. loh habe aber auch versucht, zu einer Sachanalyse dieses Planes anregen zu lassen, weil ich der festen Überzeugung bin, daß das Ehrgefühl bei Gelingen der Analyse jedermann von diesem Plan Abstand nehmen lassen würde.

8. Zum Schluß aber noch ein Wort zur Emphase eines Wiener Chefredakteurs, der mir vor Augen hielt, der Name des Künstlers werde noch in unauslöschlicher Erinnerung sein, wenn man sich selbst in Österreich nicht mehr daran erinnern werde, welcher Unterrichtsminister den Abgang des Künstlers zugelassen habe. Das Schicksal des Vergessenwerdens mit dem Herrn Chefredakteur teilen zu sollen, ist gewiß nicht sehr erfreulich. Aber als Mißachter des Rechtes in Erinnerung zu bleiben, wäre weit schlimmer!

Nur ein Mut, der sich nicht hoch und erheblich über dem Rechte stehend wähnt, sondern der der Überzeugung dient, daß das Wahre, das Gute, das Schöne und das Rechte einen Einklang bilden — wenn sie nicht überhaupt eine Einheit sind — verdient unsere Hingabe.

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