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Oberösterreich grüßt Bayern

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Österreichs Länder haben sich in Brüssel gut bewährt. Schon deshalb spricht nichts für einen Zusammenschluß mehrerer Länder zu Großregionen.

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Österreichs Länder haben sich in Brüssel gut bewährt. Schon deshalb spricht nichts für einen Zusammenschluß mehrerer Länder zu Großregionen.

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Ob durch den Vertrag von Maastricht nun ein „Europa der Bürger” oder ein „Europa der Regionen” propagiert worden ist, mag dahingestellt bleiben. Es ist wohl auch ein Streiten um des Kaisers Bart, denn letztendlich sind es die Bürger, die die spezifische Eigenschaft der Regionen ausmachen. Bisweilen wird der Begriff des „Europa der Regionen” jedoch - bewußt oder unbewußt -mißverstanden. Eines muß aber klargestellt werden: „Europa der Regionen” bedeutet sicherlich nicht das Auflösen von nationalen Grenzen!

Der Begriff der Region läßt sich sowohl geographisch als auch politisch definieren. Zieht man den geographischen Gesichtspunkt heran, so geht es um die mehr oder minder enge räumliche Verbindung, nimmt man den politischen Gesichtspunkt, so ist auf das Zusammengehörigkeitsgefühl als Basis zu verweisen. Eine schlüssige Definition des Regionalismus bietet Professor Zemanek an, nach welcher der Regionalismus „den engeren Zusammenschluß jener Staaten (erstrebt), denen das gemeinsame kulturelle Erbe, gleiche politische Ideale und parallele wirtschaftliche und soziale Interessen ein besonderes Gemeinschaftsbewußtsein schaffen, wie es für gewöhnlich nur innerhalb eines engeren geographischen Rahmens, eines Kontinents oder einer sonst begrenzten Region gegeben ist” (Zemanek, Karl: Regionale Abkommen, in: Verdross, Alfred: Völkerrecht, 5. Auflage, Wien 1964). Von diesem juristischen Definitionsversuch abgesehen, kann naturgemäß auch ein wirtschaftlicher Ansatzpunkt gewählt werden, und man trifft daher beispielsweise auf Industrieregionen oder ländliche Regionen. Die heutigen Regionen in Europa sind über Jahrhunderte gewachsen und stehen sowohl in einer räumlichen Verbindung als auch in einem ideellen, geschichtsbezogenen Zusammengehörigkeitsverhältnis.

Bedenkt man den „Nationalstolz” der verschiedenen Begionen Europas, so scheint es nahezu undenkbar zu sein, diese Identitäten dadurch aufzulösen, daß neue Begionen durch Zusammenlegung existierender Einheiten geschaffen werden. So wäre es für einen Bayern ebenso ein casus belli wie für einen Badenser oder einen Württemberger, demnächst in der Begion „Süddeutschland” zusammengefaßt zu werden; und es wäre für einen Vorarlberger, Tiroler oder Salzburger undenkbar, in Zukunft schlicht als „Westösterreicher” eingeordnet zu werden. Im Falle Österreichs läßt sich wohl unwidersprochen der Schluß ziehen, daß die Bundesländergliederung mit der regionalen Gliederung zusammenfällt. Und zwar sowohl aus geopolitischen als auch aus historischen Überlegungen.

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist des öfteren die Frage in den Raum gestellt worden, ob nicht ein Zusammenschluß von Bundesländern Sinn machen würde. Derartigen Vorstößen ist eindeutig eine Absage zu erteilen. Nicht nur aus dogmatischen Gründen - diese sind definitionsgemäß eben eine „Glaubensangelegenheit”, die naturgemäß hinterfragt werden kann! -, sondern auch und vor allem aus Gründen der praktischen Erfahrung. Die österreichischen Bundesländer haben sich nicht nur im Vorfeld des Beitritts als treibende Kräfte herauskristallisiert. Sie haben auch im Spiel der Kräfte in Brüssel auf der ihnen vom institutionellen Gefüge vorgegebenen Ebene ihre Rolle gefunden und zeigen diese Emanzipation täglich. Jeder Mitgliedstaat ist in Brüssel durch eine „Ständige Vertretung” auf diplomatischer Ebene repräsentiert. Österreich hat seiner föderalen Gliederung dahingehend Tribut gezollt, daß in der Ständigen Vertretung als integrierter Bestandteil die „Vertretung der Länder” vorhanden ist, die sämtliche hoheitlichen Agenda der Länder gegenüber der Europäischen Union wahrnimmt und völlig gleichberechtigt neben den Vertretern der Bundesministerien an den Verhandlungen, Sitzungen und Ministerräten teilnimmt. Im Gegensatz dazu haben die deutschen Länder lediglich einen „Länderbeobachter” in Brüssel stationiert, der nicht Mitglied der Ständigen Deutschen Vertretung ist! Zusätzlich zu den Ständigen Vertretungen, also den offiziellen diplomatischen Repräsentanzen, sind in Brüssel aber auch zahlreiche regionale Vertretungen beheimatet. So haben beispielsweise sämtliche deutschen Länder und - bis auf Vorarlberg - alle österreichischen Bundesländer ein Verbindungsbüro zur Europäischen Union eingerichtet. Diese Verbindungsbüros stellen zwar keine Vertretung im Sinne der Diplomatenrechtskonvention dar (das heißt, sie treten nicht als Verhandlungspartner gegenüber dem Bat oder dem Parlament auf), aber sie agieren - äußerst erfolgreich - im nicht-hoheitlichen Bereich und sind somit Teil des Euro-Lobbying. Und die Verbindungsbüros der österreichischen Länder betreiben eben Lobbying für ihr Bundesland.

Das Verbindungsbüro des Landes Oberösterreich hat am 1. Jänner 1995 seine Tätigkeit in Brüssel aufgenommen und beschäftigt drei ständige Mitarbeiter, wobei der Gesamtaufwand mit rund 5,6 Millionen Schilling jährlich veranschlagt wird. Die Aufgaben des Verbindungsbüros können wie folgt exemplarisch zusammengefaßt werden:

■ Feststellung und Wahrnehmung aller von der Europäischen Union angebotenen und für das Land Oberösterreich bedeutsamen Möglichkeiten einer Mitwirkung, Mitfinanzierung und dergleichen;

■ Unterstützung von oberösterreichischen Institutionen, Organisationen und Unternehmen in EU-Angelegenheiten;

■ Kontakte mit Vertretern von anderen Ländern und Regionen von technischer und wirtschaftlicher Bedeutung zum Austausch von Erfahrungen bei der Nutzung von EU-Möglichkeiten und für Kooperationsprojekte europäischer Dimension;

■ Vertretung der Interessen des Landes Oberösterreich als Standort für ausländische Betriebsansiedlungen.

Die Aktivitäten des Verbindungsbüros, die 1996 anläßlich „ 1 Jahr Ver-1 bindungsbüro Oberösterreichs in Brüssel” der Öffentlichkeit präsentiert wurden, haben in kürzester Zeit zu rund 250 Arbeitskontakten in den Institutionen der Europäischen Union und zu rund 40 Interregional-kontakten geführt.

Damit kommt einem österreichischen Länder-Verbindungsbüro nicht weniger Gewicht oder Einfluß zu als beispielsweise dem Verbindungsbüro des Freistaates Bayern, obwohl Bayern von der Landfläche und der Einwohnerzahl mit Gesamtösterreich und nicht mit einem einzelnen Bundesland zu vergleichen ist. Gerade die Einrichtung derartiger Büros in Brüssel ermöglicht es den Ländern, über die Staatsgrenze hinweg spezifische Bedürfnisse und Anliegen vor Ort zu verfolgen!

Eine ganz andere Frage betrifft den legistischen Aspekt des Beitritts, also den Themenkomplex „Abgabe von Kompetenzen nach Brüssel”. Die Europäische Union ist eine supranationale Organisation, die sich dadurch auszeichnet, daß - vormals - innerstaatliche Kompetenzen an ebendiese Organisation abgegeben werden. Naturgemäß haben dadurch Bund und Länder bestimmte legi-stische Kompetenzen an die Europäische Union abgegeben. Dies ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite bringt aber einen enormen Kompetenzzuwachs. Denn seit dem Beitritt ist Österreich in der Lage, an allen Entscheidungen, die die Mitgliedstaaten betreffen, gleichberechtigt mitzuarbeiten und kann so nicht nur die eigene Zukunft, sondern auch die der übrigen Mitgliedstaaten gestalten. Und die Bundesländer sind in diesen Prozeß auf mehreren Ebenen eingebunden. Zum einen wird die österreichische Position zwischen den Ländern und dem Bund koordiniert, wodurch die österreichische Haltung eine Position des Bundes und aller neun Länder ist. Zum anderen sind die Länder im Ausschuß der Regionen, einem beratenden Gremium des Rates, vertreten und können dort über Vorschläge der Europäischen Kommission votieren, und ihre Stellungnahme wird direkt an den Rat weitergeleitet, der diese Meinungsäußerungen in seine Beratungen einfließen läßt. Anläßlich der Abstimmungen im Ausschuß der Regionen hat ein österreichisches Bundesland dasselbe Gewicht wie ein deutsches Land, unbesehen der spezifischen Größenverhältnisse!

Naturgemäß sind die ersten Schritte immer etwas unsicher und mühselig. Dies gilt aber sowohl für Österreich als Ganzes als auch für die einzelnen Bundesländer. Der Aufbau von Kontakten und das Wissen um die Interna in Brüssel sind keine Angelegenheiten, die mit dem Eintreffen vor Ort erledigt sind. Es handelt sich dabei um eine monatelange Knochenarbeit. Die Länder haben diese Herausforderung aber angenommen und sind ihr - im Bückblick auf die mittlerweile 32monatige Mitgliedschaft -mehr als gewachsen gewesen. Die Länder haben durch den Beitritt sogar eine weitere Facette ihrer Daseinsberechtigung erobert, denn sie repräsentieren deutlich die Vielfalt unserer Republik, die in einem föderalen Staat ausgeprägter ist als in einem zentralisierten. Darüber hinaus machen sie den Landesbürgern deutlich, daß ihre spezifischen Interessen und Anliegen keinem Euro-Einheitsbrei unterworfen werden. Doch darf bei aller Liebe zum Föderalismus nie vergessen werden, daß Österreich in der Europäischen Union mit einer einheitlichen - wenn auch koordinierten - Stimme sprechen muß, um sich durchsetzen zu können.

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