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Quo vadis, universitas?

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Der Staat muß sich, wie er es bereits bei der Wirtschaft getan hat, auch aus den Universitäten zurückziehen. Nur so ist deren Zukunft gesichert.

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Der Staat muß sich, wie er es bereits bei der Wirtschaft getan hat, auch aus den Universitäten zurückziehen. Nur so ist deren Zukunft gesichert.

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Wenn man die Reformkonzepte der letzten Jahrzehnte durchliest, seien es die ministeriellen oder die der einzelnen akademischen Gruppen, der Industriellenvereinigung oder ihrer Gegenstücke auf der Arbeitnehmerseite, sie sind so stereotyp geworden, daß schon die Wortwahl, geschweige denn die Inhalte - zumeist gegen die Universität oder eine ihrer Gruppen gerichtet - ihren Verfassern mit geschlossenen Augen zugewiesen werden können. Wer ehrlich ist, kann davon alles andere als eine Re-Form erwarten, das heißt die Herstellung einer Form, wie sie sein soll, und nicht bloß eine Veränderung, die im Grunde - entgegen allen Ankündigungen, jedoch entsprechend aller Erfahrung - bloß die bürokratischen Instanzenzüge vermehrt. Daher sei heute die Flucht nach vorne angetreten und als Gedankenexperiment nach amerikanischem Muster eine radikale akademische Autonomie verlangt, zumal das Ministerium ohnehin die Verantwortung für die Universitäten abgegeben hat und - ein illegitimer Standpunkt - „nur” mehr die Macht behalten will. ■ Die Universitäten müssen eine tatsächliche Autonomie erhalten, und zwar eine nach außen wie entsprechend ihrer Diversität auch nach innen, selbst dann, wenn sie sowohl -nach Erhard Busek - „Die Phantasie der Beamten” wie die der Kollegen anderer Fächer und Disziplinen überfordern sollte. Was nämlich für die Universität als Ganzes gut scheint, muß tatsächlich für ihre einzelnen Untergliederungen gut sein, wenn nicht, muß es für die einzelnen Einheiten adaptierbar gemacht werden.

Ein Beispiel: Die Besoldungsregelung verhindert praktisch die Mobilität der Ordinarien innerhalb Österreichs, weil ein Buf an eine österreichische Universität einem österreichischen Ordinarius manches, nur keine Erhöhung seiner Bezüge bringt. Dies bedeutet de facto so schwere Einkommenverluste, daß eine Berufung eines Ordinarius an eine andere österreichische Universität finanziell der Strafversetzung eines Tiroler Gendarmen nach Pöchlarn gleichkommt und die ohnehin mangelhafte Mobilität österreichischer Professoren völlig verhindert wird. Wenn eine amerikanische Universität jemanden „will”, entscheidet sie selbst, ob er ihr im Bah-men ihres Budgets etwas wert ist oder nicht.

■ Die Autonomie ist jedoch nur dann mit Inhalt zu füllen, wenn die leitenden Funktionäre nicht von mehr oder weniger kompetenten und interessierten Gremien gewählt, sondern in und aus einem Mischsystem heraus entstehen. Dieses System wendet man im anglo-amerikanischen Bereich seit jeher mit Erfolg an; es lautet etwa so: Der Betreffende wird selbstverständlich der Theorie nach nicht gewählt, sondern bestellt. In der Praxis wird er aber weder gewählt noch bestellt, sondern er „taucht gewissermaßen von selber auf”. Diese Frauen und Männer haben sich aber selbstverständlich mit den Organen der inneren Autonomie und der heute allgemein üblichen Mitbestimmung der einzelnen Gruppen zu arrangieren, wie dies etwa am FOG-Institut für Österreichische Geschichtsforschung seit Jahren mit Erfolg praktiziert wird.

■ Der Autonomie nach außen muß auch die Chimäre der Gleichförmigkeit der österreichischen Universitäten zum Opfer fallen.

■ Die radikale Autonomie müßte auch die Personalhoheit umfassen, weil auf diesem Gebiet das ministerielle Gängelband längst schon zur schweren Stahlkette (siehe Mobilität der Ordinarien) geworden ist, wobei das neue Dienstrecht wegen seiner Systemfremdheit das Seine dazu beiträgt. Das Ergebnis von beiden: In vielen Fächern wird es in sehr kurzer Zeit, jedenfalls keinen international qualifizierten Nachwuchs geben. Die grundsätzliche Frage ist, ob der Universitätslehrer Beamter, de facto pragmatisierter Beamter sein muß oder nicht. Der Verzicht auf diese Tradition läge im Trend der derzeitigen Entwicklung, die den Beamtenstatus auf die Hoheitsverwaltung beschränken möchte.

■ Die Autonomie braucht selbstverständlich eine eigene Bürokratie. Es gibt derzeit in den Ministerien wie in den Universitäten hervorragende

Leute, die man sofort einladen sollte, und solche, bei denen dies besser unterbliebe. Es gibt aber auch Universitätslehrer, die der Verwaltung erhalten bleiben müßten. Für beide Gruppen müssen Anreize geschaffen werden, die nicht von der Neidgenossenschaft diktiert werden.

■ Budgethoheit bedeutet die Möglichkeit, das zugeteilte Geld, und sei es noch so wenig, selbständig vergeben zu können. Ich wehre mich keineswegs gegen eine Kontrolle, ja ich verlange sie ausdrücklich. Aber die derzeitige Situation, die einen Kampf und enormen Zeitaufwand verlangt, bis das bewilligte Geld auch tatsächlich verwendbar wird, und zwar dann, wenn man es braucht und nicht, wenn man es wegen des nahenden Jahresendes zu verbrauchen hat, muß unbedingt geändert werden.

■ Zur akademischen Autonomie zählen jedoch nicht nur finanzielle und personelle Unabhängigkeit, sondern vor allem die Möglichkeit, die ebenfalls im anglo-amerikanischen System allerorten existiert und mit Erfolg praktiziert wird, das Curricu-lum, den Studienplan, selbst festzusetzen.

■ Bei der Erstellung der Curricula muß auch die Freiheit bestehen, die Diversität auf die Art und Weise des Studiums, etwa bei seiner Vertiefung, auszudehnen. Oder mit anderen Worten: Es müßte der Universität auch möglich sein, das System der französischen Grandes Ecoles zu inkorporieren, gleichzeitig aber auch mit nichtuniversitären Einrichtungen zu kooperieren.

■ Mit Autonomie hat auch die Vergabe von Stipendien zu tun. Und zwar sehr wohl nach Leistungskriterien wie als soziale Stipendien für Bedürftige, wobei das vorhandene Geld nach universitären und nicht nach ministeriellen Kriterien vergeben wird. Ich selbst bin aus einer Stipendienkom mission deswegen ausgeschieden, weil diese de facto das tat, was der Kommission angehörende Ministerialbeamte vorschrieb, und nicht was sie selbst verantworten konnte. Und dazu gehört auch, daß man Leistungsstipendien vergibt, daß man autonom festgelegte Prüfungen hat, nach deren Kriterien die Stipendien vergeben werden.

■ Innerhalb der akademischen Autonomie müssen auch Mittel und Wege gefunden werden, die Publikationstätigkeit, die sieht- und greifbaren Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung, anzuregen, zu belohnen und dort, wo sie fehlt, zu bestrafen. Und zwar persönlich, und nicht entsprechend den Instituten, wo mitunter ein oder zwei Institutsangehörige soviel international anerkannte Veröffentlichungen jährlich vorzuweisen haben, wie der Best des zwanzigköpfigen Gremiums zusammen nicht zustande gebracht hat. Ministerielle Erhebungen, die institutsweise erfolgen, sind reine Augenauswischerei mit Ergebnissen, die umso unrichtiger sind, je größer die befragte Einheit ist.

■ Und damit ist ein, wenn nicht der Kernpunkt der zukünftigen, hoffentlich besser funktionierenden Universität genannt, die sogenannte kleinste organisatorische Einheit, das Institut. Seit Jahren wird allerorten auf die unhaltbare Tatsache hingewiesen, daß es im Bahmen der österreichischen Universitäten Institute, wie die für Germanistik und Geschichte der Universität Wien gibt, die größer sind als anderswo Fakultäten, ja Universitäten, jedoch mit einer Infrastruktur auskommen müssen, die eben für die -entsprechend ihrer Definition kleinste akademische Einheit gedacht sind.

Nach dem Universitätsorganisati-onsgesetz (UOG)1975 wurde es den Wiener Historikern mittels ministeriellem Erlaß verboten, das überdimensionale historische Institut in mehrere Institute für Geschichte zu gliedern, obwohl es dafür einen entsprechenden Fakultätsbeschluß gab. Dafür wurde allerorten ein Institut für Zeitgeschichte dekretiert. In aller Stille hat, wie einer Aussendung entnommen werden kann, heuer die Universität Klagenfurt diese wissenschaftsgeschichtlich und wissenschaftsorganisatorisch in keiner Weise fundierte Aufteilung wieder rückgängig gemacht und ein Institut für Geschichte für alle Fächer errichtet.

An dieser kleinen Universität ist diese Entscheidung ebenso richtig, wie es an der Universität Wien sinnvoll wäre, für jedes historische Fach -selbstverständlich auch für die Zeitgeschichte - ein eigenes Institut zu errichten, wenn es die autonomen Gremien für gut halten. Aber auch diese autonomen Gremien müssen eine Autonomie nach innen anerkennen. Es ist nicht möglich, die Freiheit zur Institutsgründung einer Gruppe zu verwehren, die sie für nötig hält, und

Mehr Autonomie für Universitäten

Vom lta;s™<;Ki\/Ki'MT

besteht diese Gruppe auch nur aus verhältnismäßig wenigen Professoren, Dozenten, Assistenten und Studenten.

Quo vadis? Eine Frage, die zu allen Zeiten allen wichtigen Institutionen und Organisationen einer Gesellschaft gestellt wird, und die die Gesellschaft zunächst einmal sich selbst stellen und beantworten müßte, bevor sie einzelne oder ganze Ministerien und Universitäten, die ja die von der Gesellschaft beschlossenen Gesetze durchzuführen haben, für die Mißstände verantwortlich macht.

Aber eine ehrliche Autonomie mit persönlich verantwortlichen Funktionsträgern - das UOG 1975, vom UOG 1993 wage ich noch nichts zu sagen, hat die Verantwortlichkeit des einzelnen de facto aufgehoben - ein ehrliches und nicht bloß journalistisches Interesse der Gesellschaft an ihren hohen Schulen - vor kurzem las ich in der „Süddeutschen”, die männlichen Studenten seien innerhalb der letzten sechs Jahrzehnte um elf Zentimeter länger geworden, wohingegen die Studentinnen nur 6,3 Zentimeter länger, dafür aber um vier Kilo schwe rer als ihre studierenden Großmütter seien -, ein öffentliches Interesse also, das in entsprechenden Budgetmitteln, vor allem aber in Spenden und Drittmitteln seinen Ausdruck findet, und alle Maßnahmen, die die Mobilität und Durchlässigkeit der Gruppenuniversität fördert, damit wäre die Universität zu retten, weil sie sich selbst retten könnte.

Der Staat aber muß sich aus der Universität zurückziehen, wie er dies bereits aus der Wirtschaft und aus anderen Bereichen des öffentlichen I Gebens gemacht hat, macht und machen wird. Schließlich lagen die Anfänge der Universität in einer, der kirchlichen Ordnung und Tradition verpflichteten, staatsfernen Korporation, und zwar einer entweder von attraktiven Lehrern, die Studenten um sich scharten, oder von Studenten, die sich attraktive Lehrer einluden; eine Entwicklung, die allerdings in Mitteleuropa durch die Gründung der Karls-Universität. 1348 und die der Wiener Universität 1365 gebremst und in Bichtung Verstaatlichung gedrängt wurde.

Aber die Verstaatlichung der Produktionsmittel wie der wichtigen Institutionen hat heute keine Zukunft mehr, obwohl im UOG 1993 die Bestimmung zu finden ist, wonach Fakultäten vom Ministerium im Einverständnis mit dem I lauptausschuß des Nationalrats einzurichten sind. Eine Bestimmung, die alles andere als im Zug der Zeit liegt. Es steht nur zu hoffen, daß die österreichischen Universitäten noch vor den Lipizzanern entstaatlicht werden.

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