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Randbemerkungen zur woche

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Die Ziele, die der Prag er Schandprozeß gegen angesehene Ordensleute verfolgte, sind trotz aller Verhüllung deutlich erkennbar. Man wollte nicht ein Schaugericht nach der Art jenes gegen den Fürstprimas von Ungarn mit sensationellen und doch recht zweifelhaften Selbstanklagen, man zog es vor, ganz simpel und ohne viel Federlesens mit mörderischen Kerkerstra-fenurteüen möglichst großen Schrecken unter dem bedrohten Klerus zu verbreiten; so soll vorläufig noch die gerichtliche Verfolgung jedes einzelnen Pfarrers, die Aufwühlung der einzelnen lokalen Kreise vermieden werden, denen aus dem täglichen Umgang mit den Pfarrangehörigen nur zu gut bekannt ist, daß die Beschuldigten weder Kapitalisten noch Spione noch Attentäter sind. .Man griff. Heber einige Ordensgeistliche heraus, denen man ihren längst beschlagnahmten Grundbesitz und ihre Kirchenschätze vorwarf und nicht zuletzt ihre „internationalen Beziehungen“ zu Schwesterniederlassungen im Ausland und vor allem ihren Ordensoberen in Rom. So ist es auch weiter nicht verwunderlich, daß während des Prozesses die Namen von römischen Prälaten, wie Msgr. Verolino, Msgr. de Liva oder Msgr. M ontini, weit häufiger genannt wurden als auch nur der eines einzigen der Angeklagten. So mündete des Prozeß in eine Riesenanschuldigung gegen den Vatikan.

Die Krönung bildete das Gutachten des Sachverständigen für Kirchenrecht, des Universitätsprofessors Hob za von der Prager tschechischen Universität, der unter anderem erklärte: „Dem kanonischen Recht kommt in den Augen des modernen Staates überhaupt kein Rechtscharakter zu ... Die Existenz von Orden mit dem Gebot des unbedingten Gehorsams steht in sclireiendem Gegensatz zur geltenden Rechtsordnung des tschechoslowakischen Staates ... Weder die tschechoslowakischen Bischöfe noch die Gläubigen sind der Jurisdiktion des Papstes unterworfen, sondern unterstehen nur der Jurisdiktion der staatlichen Behörden und Gerichte.“ Der Staatsantoalt hielt es auch für nötig, sich mit Einrichtungen der katholischen Kirche in Österreich zu beschäftigen. So stellte er fest, daß in Wien, ebenso in Salzburg und ausgerechnet im französischen Besatzungsbereich Innsbruck (!) eine Aufnahme in die Herbergen der Caritas nur auf Anweisung des amerikanischen CIC erfolgt. Es wurde unterstrichen, daß selbstverständlich auch die Klöster Österreichs nur für den CIC arbeiten. Unter so viel giftigem Quatsch und Unwissenheit kam es schon nicht mehr darauf an, daß in den von der Prager Presse ausgegebenen Prozeßberichten großzügig der Guardian eines Wiener Klosters mit dem Kardinal von Wien verwechselt wurde. — Das Wüten der Prager Diktaturgerichtsbarkeit wird noch länger währen — wenn auch nicht so lange als die Christenverfolgungen der römischen Neronen. Es wird also aus diesem Lande noch mehr Bekenner und Märtyrer in dem Heldenepos des christlichen Glaubens geben. Doch die Geschichtsschreiber, welche Verlauf und Ende der Prager Schreckensherrschaft zu schildern unternehmen, werden ihre Aufgabe längst beendigt haben, wenn die Glorie ihrer Opfer und der Sieg christlicher Glaubenstreue noch erstrahlen werden. •

Das Land Oberösterreich will zum Wiederaufbau des St. - Stephans-Dome s ein Volksgeschenk — die Kosten für die Wiederherstellung der großen Pumme-rin — darbringen; Durch freiwillige Spenden soll der Betrag aufgebracht werden. Denn das gotische Münster zu Wien sei ein Kulturgut ganz Österreichs, und wie es allen gehörig sei, spreefo sich in ihm auch die Zusammengehörigkeit, „die Einheit Österreichs“ aus. Ein freundvachbarlicher Widmungsspruch, dessen Noblesse und Tiefe, würdig des Landes, dem er entspringt, von jedem rechten Wiener empfunden wird. •

Verfassungsrechtlich ist vorgesorgt, daß die Geldgebarung der Bundesbehörden, die Gebarung mit den Steuergeldern des Volkes und die Betriebsführung bundeseigener Unternehmungen einer Kontrolle von höchster Autorität unterworfen wird und eine öffentliche Berichterstattung über das Kontrollergebnis stattfindet. Keine öffentliche Verwaltung, und sei es die beste und zuverlässigste, entbehrt ohne Schaden einer strengen Nachschau. Immer werden sich da oder dort größere oder kleinere Mängel ergeben, denn auch der öffentliche Haushalt ist Menschenwerk und dessen Fehlern und Gebrechlichkeiten ausgesetzt. Die mit erfrischender Offenheit und Strenge vollzogenen Arbeiten des Rechnungshofes haben in den letzten Jahren so manchen bösen Mißbrauch aufgedeckt und auch der jüngste Bericht, wie aus dem Par-lamentsfererate bekanntgeworden ist, hat leider mehr Grund zum Tadel gehabt, als wünschenswert ist. Aber loeil so mancher dieser Vorhalte die gleichen trifft, die schon früher Anlaß zu Anständen gaben, muß man sich nun doch fragen, ob und was die zuständigen Stellen, also Parlament, Regierung und gesetzgebende Körperschaften, überhaupt vorzukehren gedenken, um diese regelmäßigen jährlichen Berichte des Obersten Rechnungshof es nicht zu nutzlosen, sozusagen akademischen Feststellungen werden zu lassen. Denn das ist sicher: Die bloße Feststellung der Übelstände, und geschähe sie in noch so schonungsloser Form, kann für sich allein keine Besserung bringen, wenn diejenigen, welche es angeht, darüber zur Tagesordnung übergehen und das laufende Jahr genau die gleiche Vorgangsweise einhalten können wie zuvor. Es erhebt sich daher die Frage, ob Schuldtragende tatsächlich auch zur Verantwortung gezogen werden. Fehler können und werden immer vorkommen. Aber man darf sich nicht begnügen, diese Fehler bloß festzustellen. Abgestellt müssen sie werden, und das mit Strenge und Beharrlichkeit. „

In zwei Monaten, am 17. Juni, finden Wahlen für die Wiener Ärztekammer statt. Es sollte eigentlich ein Urnengang sein, der fachlich tüchtige und für ein solches Amt geeignete Ärzte zu Wortführern ihrer Berufsgenossen zu machen berufen wäre. Es soll..., aber schon jetzt, bei der Bestellung der Wahlkommission, wird von Aufgeregten zum „Kampf“ geblasen. Es regnet unwahre Behauptungen, verbunden mit überdeutlichen Spitzen gegen einen katholischen Akademikerverband, eine erzwungene Berichtigung verleitet zu weiterer Replik und schließlich verkündet ein Fanfartn-sloß den Triumph: mit sanfter Hilfe der Landesregierung haben jetzt glücklich drei zuverlässige Parteimänner Platz in der Wahlkommission gefunden. Es ist erreicht! Zuerst hatten nämlich die Obmänner der einzelnen ärztlichen Fachsektionen, der praktischen Ärzte, der Spital- und der Fachärzte, ohne Berücksichtigung der politischen Einstellung der Kandidaten, Männer des allgemeinen Vertrauens vorgeschlagen. Einmal hätte nach ihrer Meinung die Parteipolitik schweigen sollen, weil die Ärztekammer mit der Parteipolitik nichts, aber allerlei mit reinen Fachinteressen und mit der Volksgesundheit zu tun hat. Aber das gilt nicht und das Kapitol ist gerettet. Denn es sitzen jetzt drei Männer in der Wahlkommission, die vorschriftsmäßig parteipolitisch abgestempelt sind. k

Der Fußballtoto ist noch nicht einmal ein halbes Jahr alt — aber in 24 Töto-runden, in 24 Wochen wurde bis jetzt die gewaltige Einsatzsumme von rund 60 Millionen Schilling erreicht. 60 Millionen Schilling vom Volkseinkommen im Glücksspiel verbraucht. Eine ganze TototndStrie ist aus dem Boden geschossen und macht mit ihren Erzeugnissen — Würfeln, Tabellen, Prognosen — das fieberhafte Gedränge um den leichten Gewinn noch deutlicher, noch hektische/. Eifrige Statistiker weisen nach, daß selbst der Besuch des Kinos am Wochenende nachzulassen beginnt, weil das Eintrittsgeld in Tototips umgesetzt wird, volkswirtschaftliche Blätter befassen sich bereits mit den Wirkungen der riesigen Einsatzsummen. Schon führen die Lehrer in zahlreichen Eingaben an den Stadtschulrat und an das Unterrichtsministerium Klage über den „Tototeufel“, dem auch die Kinder verfallen seien; an Samstagen und Montagen haben die Schüler nur für ihre Totoscheine Interesse. Das Unterrichtsministerium sieht sich bereits genötigt, in einem Sondererlaß die Schulleitungen daran zu erinnern, daß Glücksspiele jeder Art für Schulkinder verboten sind, es hat ferner das Finanzministerium gebeten, den Sporttotostellen zu verbieten, von Schulpflichtigen künftighin Totoscheine anzunehmen. Das Finanzministerium aber ist diesem Verlangen des Unterrichtsministeriums nur mit dem Vorbehalt beigetreten, daß die Entscheidung, ob ein Kind im eigenen Auftrag oder dem der Eltern Totoscheine abgebe, den Kol-l ekt eur e n (!) überlassen bleiben müsse. Damit wird das Spielverbot für Jugendliche entwertet. Meldet, sich im Volke selbst — trotz der hohen finanzministeriellen Protektion des Toio — leise die bessere Einsicht? Die Beteiligung am Totospiel hat in den letzten Wochen leicht abgenommen. Vielleicht hat das böse Fieber den Kulminationspunkt überschritten. Man möchte es hoffen.

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