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Randhemerkungen zur woche

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Das von Dr. Viktor Reimann, einer der sichtbarsten Vertreter der „Unabhängigen“, herausgegebene Tagblatr. „öster. Allgemeine Zeitung“ kündigte in ihrer Nummer vom 22. April seine Einstellung an. Die „Armut“ des Unternehmens, das die Mittel nicht länger aufbringen könne, wird als Grund angegeben. Armut ist keine Schande, und wir wären die letzten, darüber zu spötteln. Die christliche Presse in Österreich, die auch heute fern davon ist, kapitalistische Anlagen zu haben, hat lange in bitterem Ringen mit ihrer Armut aufwärtssteigen müssen. Aber der Salzburger Bruch ist doch nicht überzeugend auf jenen Nenner zu bringen. Wenn das Blatt mit 22. April eingestellt werden mußte, warum hat es dann noch letzter Tage in großen Ankündigungen zum Bezug eingeladen? Wo die Geschichte einer Partei sich aus so vielen Streitereien zusammensetzt, drängt sich der Eindruck auf, daß Meuterei gegen die Salzburger Führung dem Prinzipatsanspruch Salzburgs auf die Presseführung und dem Instrument dieser Führung ein kategorisches Ende gesetzt hat.

Nach der Verfassung haben bei schweren kriminellen Verbrechen und bei politischen Verbrechen und Vergehen Geschworene über die Schuld des Angeklagten zu entscheiden. Zur Zeit fällen jedoch auf Grund eines Gesetzes vom 18. Mai 1949 provisorisch bis 30. Juni 1950 Schöffen in diesen Strafverfahren den Schuldspruch. Trotz der unerfreulichen Wirkung von Provisorien in der Rechtspflege ist mit einer Verlängerung der bisherigen Regelung zu rechnen, da der Entwurf zum Geschworenengerichtsgesetz noch Gegenstand eingehender Verhandlungen im Koordinationsausschuß des Ministerrats ist. Es leuchtet ein, daß die Neugestaltung der Rechtspflege keine Uberlastungen verträgt, aber die Schaffung dauerhafter Rechtsfundamente sollte nicht mit Provisorienverlängerungen eingeleitet werden. Österreich besaß früher ein so vorbildliches Recht, daß selbst unnachgiebige politische Richtungen davor haltmachten, und es müßte daher wohl möglich sein, innerhalb eines Jahres ein Gesetz über ein Kapitel der Strafrechtspflege zu schaffen, das im früheren Österreich vorbildlich gelöst war und überdies nicht allzu viele Variationen des Themas gestattet. Eine andere Frage ist es, ob der Wiederaufbau und zugleich die Erneuerung des österreichischen Rechts zweckmäßigerweise mit gesetzlichen Einzelaktionen durchgeführt wird. Man erinnert sich daran, daß die Einmaligkeit des österreichischen Rechtsgebäudes auf seinen großen Kodifikationen beruhte, während zum Beispiel die Verrottung des Rechts im Dritten Reich zum großen Teil der Flickmethode entsprang. Die Atomisierung der Gesetzesfabrikation verhinderte damals sogar die Entstehung eines dem System entsprechenden Rechts. Das warnende Beispiel jener Zeit sollte gerade heute an die sehr fruchtbaren österreichischen Bemühungen vor 1938 erinnern, die eine Art justinianischer Rechtsreform — Ausmerzung der doppelten, widersprechenden, überflüssigen, veralteten Bestimmungen und Neukodifikation der verbleibenden Bestimmungen — erstrebten und die „Säulen“ des Rechts von der Spreu der alltäglichen ad-hoc-Gesetz-gebung zu trennen beabsichtigten.

Der Reiseverkehr von Deutschland nach Österreich soll nach längeren Verhandlungen endlich Wirklichkeit werden. Trotz getroffener Vereinbarungen und gegenseitigem Einverständnis sieht sich der deutsche Reisende, der die Grenzen unseres Landes überschreiten will, vor beträchtliche und im Grunde genommen bürokratische Schwierigkeiten gestellt. Er muß von einem österreichischen Konsulat ein Antragformular anfordern, das ausgefüllt am Konsulat wieder abgegeben werden muß — zusammen mit einem polizeilichen Führungszeugnis, einem Spruchkammer-bescheh'l, einer Devisenbescheinigung, einer Erklärung aus Österreich, daß ein österreichischer Staatsbürger für die Erhaltung des Reisenden aufkommen wird. Dafür erhält er eine —• Bestätigung des Konsulats, mit der er erst bei seinen zuständigen Polizeistellen um Reisepaß und Alliierten-Permit ansuchen kann. Die Gebühren für all diese Papiere kosten 44 Mark, das sind beinahe 3.00 Schilling. — Wir wissen nicht, welchen Anteil an diesem Fragebogenwesen die Bestimmungen der Alliierten haben. Jedenfalls haben wir in solchen Angelegenheiten genügend Erfahrungen gesammelt, um zu wissen, daß es anders, einfacher, schneller und billiger ebenfalls gehen würde. ¥

Fünf Jahre nach dem April 1945, nach dem Wiedererstehen des österreichischen Staates, seiner Gesetzgebung und seines Rechtes hört man immer noch — und nicht so selten — von Fehlurteilen und falschen Entscheidungen, die auf Grund reichsdeutscher Gesetze in Österreich gefällt werden. Nicht immer müssen es dabei eine so allgemeine Ab-lehnung auslösende Urteilssprüche sein wie die gegen jene zwei katholischen Priester, die ohne vorhergegangene standesamtliche Eheschließung eine kirchliche Trauung vorgenommen hatten. Es genügen auch ministerielle Entscheidungen und administrative Verfügungen, wie sie das Sozialministerium unlängst aussprach, als es unter Berufung auf die Reichsabgabenordnung leichten Herzens die ärztliche Schweigepfliclit, das Ärztegeheimnis, den Steuerkontrollo ren preisgab. Um den Fiskus vor dem Verlust auch nur eines Schillings zu bewahren, sollen in Zukunft die Beamten der Finanzämter Einsicht in die Honorarlisten der Krankenkassenärzte und dadurch zwangsläufig auch in die Krankheit ihrer Patienten erhalten. Es ist zwar anzunehmen, daß Fi-nanzkontrollore in der Regel wenig Lust und Neigung zum Studium von Krankengeschichten haben, aber gerade in der letzten Zeit wurde mehrmals deutlich, welches Spiel der Zufall treibt, welche Folgen ein unrechtes Wort, eine unbedachte Äußerung haben kann. „Eintritt verboten“ — diese im amtlichen Bereich so oft gelesene Warnungstafel, gehört auch vor dem Reservat der Persönlichkeit, vor der privaten Sphäre des Menschen, angebracht und beachtet. Auch wenn ein abzulehnendes reichsdeutsches Gesetz zur Mißachtung dieses Verbotes verleitet.

Seit den Tagen Johann Martin Schleyers und der von ihm ersonnenen .ersten Weltsprache „Volapük“ hat es an Versuchen der Erfindung künstlicher Sprachen nicht gefehlt, die ausgezeichnet durch schematische Einfachheit des Aufbaus und herausgehoben über alle nationalen Gegensätze Mittel weltweiter Verständigung sein wollten. Die Spitze unter allen davon hat bis zum heutigen Tage das Esperanto behauptet, es konnte sich in den Jahren nach dem ersten Weltkrieg beträchtlich verbreiten. Dabei verhalf ein gutgemeinter Gedanke unter den Volksbildungszielen des damaligen sozialistischen Internationalismus dem Esperanto in Arbeiterkreisen zu einer gewissen Geltung, eine Tradition, die bis heute andauert. Dies freilich soll nun — ob zugunsten einer anderen künstlichen oder natürlichen Sprache, ist vorerst unbekannt — 4h gewissen Gegenden radikal anders werden. Aus Ostdeutschland hört man von der Auf' lösung dortiger Esperantover-einigungen. Irgendwie soll sich aber der Vers nicht ganz reimen, denn der Präger Rundfunk hat kürzlich Smetanas „Verkaufte Braut“ in Esperanto gesendet und will in Kürze auch Dvofäks Oper „Ruiälka“ gleicherweise kreieren. Diese gegensätzliche Esperantopolitik in den beiden ideologisch verwandten Staaten an der Elbe scheint ein bemerkenswertes Beispiel für den Abiaul dialektischer Phasen abzugeben. Über die tieferen Unterschiede dieser beiden Länder auf dem Wege zum „wahren Sozialismus'' gibt es allerdings nur ein Rätselraten. Da kommt auch aus Moskau die überraschende Botschaft, daß man dort das Esperanto plötzlich als E r schein nung des reaktionären K o s mo-politentums geächtet hat — aus Gründen der zeitgemäßen Geographie gewiß ein recht schwerwiegender Vorwurf. Der grüne Esperantostern ist also im Bereich des roten Sterns im Sinken. Zumindest dürfte etwa mit einer Esperantoaufführung der „Götterdämmerung“ in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sein.

Die Kommunisten Roms haben kürzlich bei einer der vielen Demonstrationen, mit denen sie jetzt beschäftigt sind, einen schönen Schrecken erlebt. Man denke: mit rotem Wasser spritzte auf sie bei ihrer soeben fälligen Demonstration die Polizei. Rot ist zwar sonst die Lieblingsfarbe rund um die Kominform und darüber hinaus, und zwar je röter, desto lieber. Aber das war gehässig: Aus Hydranten ohnehin sehr aufgeregte Demonstranten mit rotem Wasser von oben bis unten zu befeuchten. Es dauerte aber nicht lange. Denn in Windeseile zerstob die kochende kommunistische Volksseele im Winde. Näm-. lieh es hat niemand gern und jeder entzieht sich schleunigst der Gefahr, etwa zu Mittag, wenn er in Trasterere nach Hause kommt, von dem nächsten Karabiniere wegen der geröteten Kleidung als Teilnehmer an der Demonstration erkannt und genauer unter die Lupe genommen zu werden. Aber an dem Schrecken war die römische Polizei wirklich, unschuldig gewesen: die Hydranten waren schon länger nicht benützt und recht verrostet gewesen und das Wasser, daß sie spien, war weder Rosen- noch sonst ein rötliches Wasser gewesen, sondern nur gerötet gewesen von dem angesetzten Rost. Nachdem aber sich das gefärbte Wasser so außerordentlich bei einer Demonstration bewährt hat, wird befürchtet, daß die Polizei auf eine neue Idee kommt.

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