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Reform der römischen Kurie

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Am 18. August 1967 wurde in der päpstlichen Konstitution „Regimini ecclesiae universae” eine Reform der römischen Kurie bekanntgemacht, die am 1. März 1968 in Kraft trat. Das neue Reglement paßt die Kurie den modernen Organisations- und Administrationssystemen an. Die Absicht ist, die Arbeit der Kurie möglichst zweckmäßig zu gestalten, damit sie besser ihrem Ziel entspricht: Dienstbarkeit an der zentralen Kirchenverwaltung und an der Verwaltung der Bischöfe der ganzen Welt. Die Konstitution Papst Pauls VI. hat sich in der Form sehr der Konstitution, mit der Papst Pius X. am 29. Juni 1908 die Kurie reformierte, angepaßt.

Die „normae generales” dieser Konstitution beziehen sich auf die Arbeit der Angestellten, die „normae speciales” hingegen beschäftigen sich in sechs kurzen Ansätzen mit den Kompetenzen der verschiedenen Kongregationen und anderen „Ministerien”.

Die Beamtenränge

Die höheren Beamten der Kurie werden in zwei Klassen eingeteilt. Der Untersekretär ist der höchste Beamte. Nach ihm kommen ein oder mehrere Direktoren oder Abteilungsleiter, die als Verbindung zwischen dem Gipfel und den anderen Beamten fungieren.

Die subalternen Beamten werden in sechs verschiedenen Klassen oder Rängen unterteilt, damit es in den verschiedenen Ministerien eine einheitliche Besoldung gibt. Auch das niedere Personal hat jetzt die Möglichkeit, Rang und Stellung zu verbessern. Sie fangen als Hilfskraft an und können Bote oder Kommis werden.

Die Bischofskonferenzen können Anwärter für den Dienst in der römischen Kurie vorschlagen. Voraussetzung ist selbstverständlich eine akademische Ausbildung mit Doktorat. Beim Staatssekretariat wird außerdem noch eine Ausbildung an der päpstlichen diplomatischen Akademie verlangt. Audi wird von den Bewerbern eine gewisse Erfahrung in der Pastoralarbeit gefordert. Das heißt nicht, daß sie als Pfarrer tätig waren, wohl aber, daß sie während der Ferien als junger Priester in einer größeren Pfarre beschäftigt waren oder irgendeine andere Pastoralarbeit geleistet haben.

Jeder Beamter der römischen Kurie fängt unten an. Niemand hat von vornherein Recht auf automatische Vorrückung. Maßgebend sind nur die freien Stellen und die Leistung der betreffenden Person. Die Zahl der Dienstjahre ist sekundär.

Departement-Kardinal und Bischof

Jedes Departement wird von einem Kardinal, mit Assistenz eines Bischofs, der die Funktion eines Sekretärs hat, geleitet. Konstitutionsgemäß gilt die Ernennung dieser beiden höchsten Funktionäre nur für eine Frist von fünf Jahren. Der Papst hat die Möglichkeit, nachher die gleichen Männer zu ernennen, kann aber auch eine andere Wahl treffen. Wenn der Papst stirbt, erlöschen alle Funktionen. Der neue Papst kann nach einem Monat neue Männer ernennen, aber auch die „alten” in ihrer Funktion bestätigen.

Hinsichtlich der Altersgrenze fallen die Kardinale nicht unter das bekannte Gesetz. Der Sekretär eines Departements muß aber mit 74 Jahren seine Funktion niederlegen. Hat er nur fünf Jahre in der Kurie gearbeitet, wird die Pension teilweise vom Vatikan, teilweise von der Diözese oder vom Orden, wo er vorher gearbeitet hat, bezahlt.

Neu ist auch, daß das ganze Personal — vom Bischof bis zum jüngsten Boten — in jedem Jahr einen Monat Urlaub hat. Priester bekommen außerdem pro Jahr sechs freie Tage für Exerzitien.

Auch der Eid wurde abgeschafft. Dafür gibt es jetzt ein sogenanntes Treue- und Geheimhaltungsversprechen. Das Reglement beschäftigt sich auch mit Strafen und anderen Maßnahmen im Falle eines Vergehens.

Schließlich macht das Reglement einen Unterschied zwischen gewöhnlichen Vorstandssitzungen einer Kongregation oder eines Departements und plenaren Vorstandssitzungen. Bei plenaren Vorstandssitzungen der Departements sind, nach der Kurienreform, fünf Bischöfe der Weltkirche, die vom Papst auf fünf Jahre ernannt werden, anwesend. Bei diesen Zusammenkünften werden prinzipiell wichtige Sachen behandelt. Die Bischöfe sind auch stimmberechtigt. Der Papst hingegen hat das Recht, Beschlüsse einer solchen Versammlung der Bischofssynode vorzulegen.

Was verdienen Beamte der Kurie?

Der Anfangsgehalt eines Kurienbeamten oder eines Angestellten im Vatikan beträgt 150.000 Lire im Monat (ungefähr 6000 Schilling). Es gibt eine Weihnachtsremuneration, und die Redakteure der „Osservatore Romano” bekommen außerdem ein vierzehntes Monatsgehalt, weil sie oft noch arbeiten, wenn die Büros der Kurie geschlossen sind. Jedes zweite Jahr gibt es eine Gehaltserhöhung von 5000 oder 6000 Lire im Monat. Nach 20 Dienstjahren ist das Maximum erreicht. Ein verheirateter Beamter erhält im Monat 10.000 Lire extra und für jedes Kind eine Zulage von 12.500 Lire.

Ein Bischof, der Sekretär eines Departements ist, erhält dreizehnmal im Jahr ein Gehalt von 290.400 Lire, es sei denn, er hat eine Zahl Dienstjahre in der Kurie.

Ein AbteilUTigschef (Prälat oder verheirateter Beamter) hat einen Grundgehalt von 238.000 Lire im Monat, zusätzlich die Erhöhungen auf Grund der Dienstjahre. „Eigentlich sind diese Gehälter, im Vergleich mit den italienischen Gehältern, recht bescheiden”, sagten wir einem Buchprüfer im Vatikan.

„Gewiß”, war die Antwort, „aber der Vatikan ist nicht reich und hat außerdem 3000 Mann Personal. In dieser Zahl sind sowohl die Kurienbeamten als auch die Arbeiter des Vatikans, die Gendarmerie, die Schweizergarde, die Beamten des Goveroatoro, das Personal der Osservatore Romano’, kurzum alle, die hier arbeiten, eingeschlossen. Wir haben aber auch gewisse Vorteile. Die meisten von uns wohnen in Wohnungen vom Vatikan. Der Mietzins beträgt nur die Hälfte der ortsüblichen. Vom vatikanischen Gehalt zahlen wir keine Steuer. Unsere Einkäufe erledigen wir im vatikanischen Geschäft, wo, wie bekannt, die Einfuhrsteuer wegfällt. Seit kurzem sind die Einkäufe zwar rationiert, aber für eine Familie mit fünf Kindern bedeutet es noch immer eine Ersparnis von 20.000 Lire im Monat.”

Der „steinreiche” Vatikan”

„Und wenn die Reichtümer des Vatikans ein Märchen sind, weshalb wird die Bilanz dann nicht veröffentlicht?”

„Das wäre nur recht. Der Papst und wir Rechnungsprüfer wären sehr dafür. Deshalb hat der Papst eine Wirtschaftspräfektur gegründet. Diese Präfektur ist sowohl ein Finanzministerium als auch eine allgemeine Rechnungskammer. Bis jetzt gab es drei Administrationen, die ziemlich autonom waren. Und zwar die Administration der vatikanischen Besitztümer, die Administration für das Entschädigungsgeld, das der Vatikan beim Lateranvertrag im Jahr 1929 bekam, und die Administration der Vatikanstadt. Es gab auch einige Kongregationen, wie zum Beispiel die des Heiligen Offiziums und der Propaganda Fide, mit einer ziemlich autonomen Administration. Diese Administrationen waren so autonom und so eifersüchtig aufeinander, daß sogar der Papst nicht wußte, wieviel Geld er zur Verfügung hatte! Jetzt ist alles zentral geregelt. Und seien Sie überzeugt, daß die Zeit nicht weit ist, da der Vatikan seine Einkünfte und Ausgaben veröffentlicht. Und ich glaube, daß mancher staunen wird über die finanziellen Sorgen, die ,sogar1 der .steinreiche Vatikan hat.”

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