7121353-1996_38_09.jpg
Digital In Arbeit

Sterne eines neuen Völkerrechts?

Werbung
Werbung
Werbung

Im sogenannten Neuen Justizgebäude an der Fürther Straße in Nürnberg herrschten Gedränge und Nervosität. Die Kontrollen wurden noch strenger gehandhabt als sonst. Die Schriftstellerin Rebecca AVest bekam mit, wie ein amerikanischer Militärpolizist ausgerechnet einen der acht Richter anschnauzte, wie er da hereingekommen sei, und der Gefängniskommandant Oberst And-rus führte sich nicht zum erstenmal auf wie ein Verrückter.

Am 30. September 1946 begann die zweitägige Urteilsverkündung am Ende des Nürnberger Prozesses gegen die deutschen 1 Iauptkriegsverbrecher mit einer ausführlichen Darstellung des Aufstieges der Nazis und des gegen die Angeklagten vorgelegten Re-weismaterials; die Hälfte der Nachmittagssitzung war vorbei, als auch die kollektiv angeklagten Organisationen an die Reihe kamen. Am nächsten Vormittag wurden die Angeklagten einzeln in den Saal geführt, um zu hören, nach welchen der vier Anklagepunkten man sie für schuldig befunden (oder ob man sie freigesprochen) hatte, am Nachmittag wurde ihnen, wiederum einzeln, die Strafe bekanntgegeben. Zehn der elf Todesurteile wurden in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober vollstreckt. Hermann Göring kam dem Henker um zweieinhalb Stunden zuvor; woher er das Glasröhrchen mit Zyankali hatte, wurde niemals überzeugend aufgeklärt. Mehrere kleinere Nürnberger Prozesse folgten.

Damit war nicht nur ;'cr wichtigste Prozeß des 20. Jahrhunderts vorbei, sondern auch das am besten dokumentierte Gerichtsverfahren der Weltgeschichte. Von der Eröffnung bis zur Ur ieilsverkündung wurde jede Sekunde des Nürnberger Prozesses gefilmt und auf Tonband festgehalten. Die Protokolle und die dem Gericht vorgelegten Dokumente füllen 42 Rande, die vor Jahren sogar als billiger Taschenbuch-Reprint zu haben waren. Es ist ein Treppenwitz der Weltgeschichte, daß ausgerechnet i der Nürnberger Prozeß trotzdem zum Gegenstand einer blühenden Legendenbildung wurde.

Eine besonders zählebige Legende besagt, die in Nürnberg zum 'Tod Verurteilten seien deshalb aufgehängt worden, weil sie einen Angriffskrieg angezettelt oder sich an der Anzettelung eines solchen beteiligt hatten -also wegen eines Verbrechens, das zur Zeit der Tat noch gar nicht strafbar gewesen sei. Rückwirkendes Recht aber sei ein Unding. Rückwirkendes Recht führte aber in Nürnberg zu keinem einzigen Todesurteil und fiel, wenn überhaupt, nur in einem einzigen Falle, nämlich gegen Rudolf Heß, stark ins Gewicht. Ausnahmslos alle zum 'Tod Verurteilten hatten Rlut an den Händen und waren nach den Mordparagraphen der Strafgesetzbücher aller Staaten schuldig.

Göring war neben Hitler die treibende Kraft eines großen 'Teiles der NS-Verbrechen. Ernst Kaltenbrunner, der Chef des „Reichssicherheitshauptamtes", hatte nicht nur die Geheime Staatspolizei, sondern auch die „Einsatzgruppen" zur systematischen Ausrottung der Juden im Osten unter sich. Joachim von Ribbentrop war nicht nur Hitlers willfähriger Außenminister, sondern auch an der Deportation französischer und ungarischer Juden beteiligt. Feldmarschall Wilhelm Keitel war nicht nur Hitlers nächster militärischer Befehlsemp-fänger, sondern unterschrieb auch Refehle zur Erschießung von Kriegsgefangenen und Zivilisten (und ordnete nebstbei an, „in der galizischen Ukraine eine Aufstandsbewegung hervorzurufen, die die Ausrottung der Juden und Polen zum Ziele haben sollte" -- dies als Anmerkung zum Thema „saubere Wehrmacht"). Alfred Rosenberg schrieb nicht nur den „Mythus des zwanzigsten Jahrhunderts", sondern hatte als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete - ebenso wie Hitlers Generalgouverneur in Polen Hans Frank - die Massenmorde in diesen Gebieten zu verantworten, und so weiter. Auch Arthur Seyß-Inquäh. wäre mit dem Leben davongekommen, hätte er „nur" Österreich an Hitler ausgeliefert. Aber er ließ sich von diesem zum Stellvertreter Hans Franks in Polen und später zum Reichskommissar der Niederlande machen und wurde schuldig am Abtransport der holländischen Juden in die Vernichtungslager. Und Julius Streicher, der Herausgeber der antisemitischen Hetzschrift „Der Stürmer", hatte zwar im Nazi-Staat nicht viel zu reden, ,iicr er war ein Anstifter. Direkt hatte er mit der Vernichtung der Juden nichts zu tun - er hatte sie lediglich jahrelang gefordert. (Der ehemalige amerikanische Hauptankläger Telford Taylor wirft den Richtern vor, sie hätten Streicher an den Galgen gebracht, als ob sie einen Wurm zerträten.)

Jahrzehntelang wurde der Nürnberger Prozeß hauptsächlich als politischer, nach rückwirkenden Paragraphen geführter Prozeß diskutiert, Bibliotheken wurden vollgeschrieben. Dabei ließ sich, wenn man wollte, unschwer erkennen, daß das Gericht den Prozeß von den „Sternen - eines neuen Völkerrechts", von denen der amerikanische Hauptankläger Robert H. Jackson in seiner ersten großen Rede gesprochen hatte, auf den Boden gesicherten Rechts heruntergeholt hatte.

Es gibt mehrere Gründe für die grassierenden Nürnberg-Mißverständnisse und bewußten Nürnberg-Fehlinterpretationen. Viele Mißverständnisse kamen einfach durch die angelsächsische Prozeßordnung zustande. Die Ankläger beherrschten verbal das Feld, während sich die Richter darauf beschränkten, zuzuhören. Außer dem britischen Vorsitzenden, Sir Geoffrey Lawrence, machte öffentlich überhaupt kaum ein Richter je den Mund auf, weder der Amerikaner Francis Biddle, noch der Franzose Henri Donnedieu de Vabres oder der Russe Generalmajor Nikitschenko.

Die Ankläger aber hatten im Sommer 1945 tatsächlich das geplant, wofür der Prozeß hinterher gehalten wurde: Ein Tribunal gegen die Urheber eines Weltkrieges und systematischer Massenmorde mit insgesamt 55 Millionen Loten. Aber erstens tanzten die Richter, sehr zu Jacksons Mißvergnügen, nicht nach der Pfeife der Ankläger. Zweitens wurde der Prozeß hastig, sozusagen noch auf den rauchenden Trümmern Europas, vorbereitet. Und drittens hatten die Ankläger kaum mit den Tonnen wichtiger Dokumente gerechnet, die gefunden wurden, als die Planung des Prozesses bereits abgeschlossen war. Der ominöse Verschwörungsparagraph, nach dem zwar mehrere Angeklagte schuldig gesprochen wurden, der sich aber offensichtlich in keinem Fall strafverschärfend auswirkte, wurde anscheinend erfunden, um Angeklagte auch bei dünner Beweislage schuldig sprechen zu können. Als der Prozeß begann, lag gegen alle später zumTod Verurteilten so erdrückendes Beweismaterial für ihre Mitverantwortung für Mordtaten vor, daß dieser Paragraph nicht mehr gebraucht wurde.

Das alles wurde aber bald der Vergessenheit überlassen. In Deutschland belegten die Ewiggestrigen, die Nazis und Halbnazis den Nürnberger Prozeß für viele Jahre mit Beschlag und sorgten dafür, daß sich ihre Sicht festsetzte. Die Siegermächte aber behandelten den Jahrhundertprozeß wie ein heißes Eisen. Vor allem die USA hatten kein Interesse an irgendeiner Nürnberg-Diskussion. Hatte nicht Jackson im berühmten Satz von den Sternen eines neuen Völkerrechtes betont, in Zukunft würden auch die Handlungen der Sieger nach demselben Maß gemessen, das sie in Nürnberg an die Taten der Nazigrößen anlegten?

Der in Nürnberg gehenkte Generaloberst Alfred Jodl, dessen Unterschrift ebenfalls auf Befehlen zur völkerrechtswidrigen Ermordung Kriegsgefangener durch die „saubere Wehrmacht" prangte, mag den Tod verdient haben. Aber es lag nahe, mit dem an ihn angelegten Maß auch den US-General Westmoreland und andere Verantwortliche einer Arm)r zu messen, die bekanntlich in Vietnam auch nicht immer ganz sauber vorging. Das Interesse, Nürnberg zu verdrängen, war weit verbreitet.

Die Nürnberger Richter haben erstaunlich viel Äugenmaß bewiesen. Lange Zeit konnte man ihre fast (fast!) durchwegs wohl abgewogenen Urteile für das Ergebnis einer Absprache der westlichen Richter halten, die ja in den Abstimmungen gegenüber ihrem sowjetischen Kollegen, der übrigens für alle Angeklagten den Tod forderte, ein erdrückendes Ubergewicht hatten. Erst drei Jahrzehnte später, 1977, ließ das Buch „Der Jahrhundertprozeß - Die Motive der Bichter von Nürnberg, Anatomie einer Urteilsfmdung" von Brad-ley F. Smith erkennen, daß es nicht so war. Resonders wichtig ist das 1994 auf Deutsch erschienene Werk eines der letzten noch lebenden Akteure: „Die Nürnberger Prozesse - Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht" von Telford 'Taylor (Heyne Verlag,' München 1994, 800 Seiten, Ln., öS 567,-). Der amerikanische Hauptankläger (neben Jackson, der sich nur zeitweilig in Nürnberg aufhielt) bestätigt: Nur ein 'Teil der Urteile ging in den Reratun-gen „glatt durch". Andere waren das Ergebnis eines oft tagelangen Tauziehens.

Rei vielen Angeklagten lag allerdings eine so große Schuld so deutlich zutage, daß eine andere als die Todesstrafe nicht in Frage kam. Einige Urteile sieht 'Telford 'Taylor heute kritisch. Ein besonders schwieriger Fall war Rudolf Heß, für den der stellver-tetende sowjetische Richter Wolch-kow schon wegen seiner Unterschrift unter den Nürnberger Rassengesetzen die 'Todesstrafe forderte, was ihn der Beratung Biddle zur Bemerkung veranlaßte: „Russen können schon sehr extrem sein!" Taylor: „De Vabres war für zwanzig Jahre Gefängnis, Riddle und Lawrence waren für lebenslänglich, Nikitschenko stimmte für die 'Todesstrafe. De Vabres stand zu seinem Votum, so daß man aus dieser Sackgasse nur herauskam, wenn Riddle und Lawrence sich auf de Vabres' Seite schlugen oder sie und Nikitschenko sich einigten. Riddle notierte: ,Am Ende einigten wir uns - ohne den Franzosen - auf lebenslänglich.' Vermutlich befürchtete Nikitschenko, daß Biddle und Lawrence sich mit de Vabres zusammentun und dem meistgehaßten Schreckgespenst der Russen nur eine Haftstrafe von zwanzig Jahren verpassen könnten. AVarum aber haben sich Biddle und Lawrence nicht Nikit-schenkos Forderung nach der Todesstrafe angeschlossen? Aus den Aufzeichnungen erfährt man nichts Erhellendes darüber. Aber nachdem man das wirre Verhalten eines Mannes erlebt hatte, der einfach außerstande war, sich selbst zu verteidigen, hätte es schon eines eiskalten Richters bedurft, ihn an den Galgen zu bringen."

Rebecca West, deren Rerichte über den Prozeß als Meisterwerke des Metiers in die Geschichte eingingen und über deren Affäre mit dem amerikanischen Richter Biddle sich Taylor sehr pointiert ausläßt, beschrieb einen von Heß' Anfällen: „Alles Menschliche wich aus seinem Gesicht, das schmerzhaft verzerrt wurde. Er begann auf seinem Platz gleichmäßig wie ein Pendel vor und zurück zu schwanken. Sein Kopf fiel nach vorn fast bis auf die Knie. Seine Haut lief blau an. Er wurde rasch hinausgebracht, aber man hatte das Gefühl, als ob sich die Tür zur Hölle einen Spaltbreit aufgetan hätte. Inzwischen war längst klar, wie schon so oft im Laufe des Prozesses, daß es den Richtern zuwider war, gegen einen Mann in einem derartigen Zustand zu verhandeln; aber die Mehrheit der vom Gericht konsultierten Psychiater hatte ihn für geistig gesund erklärt."

Das Urteil gegen Heß wirft als einziges einen Schatten auf die Ausgewogenheit der Nürnberger Urteile. Daß Heß zuletzt jahrzehntelang als einziger Häftling in Spandau saß, bis er als Neunzigjähriger Selbstmord beging, hat dem Image dieses Prozesses am meisten geschadet.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung